210/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 02.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten  DI  Scheuch,  Mag.  Elisabeth  Scheucher-Pichler,  Dolinschek,  Ing.

Winkler

und Kollegen

betreffend rasche Maßnahmen zur Beseitigung von Katastrophenschäden in
Kärnten

Die schweren Unwetter und Gewitter vom vergangenen Wochenende haben mehrere
Ortschaften in Kärnten schwer in Mitleidenschaft gezogen. Einer Vielzahl von Personen
und Familien sind dadurch enorme finanzielle Belastungen entstanden.
Besonders betroffen ist neben der Gemeinde Stockenboi die Gailtaler Ortschaft
Vorderberg, wo die Schäden sowohl im Infrastruktur- wie auch im Privatbereich ein
katastrophales Ausmaß erreicht haben. Auf Initiative des Landes Kärnten konnten in
einer Blitzaktion bereits erste Mittel zur Unterstützung der leidgeprüften Bevölkerung
freigemacht werden. So werden neben Mitteln aus dem Kärntner Nothilfswerk Mittel
aus dem Kulturbudget des Landes zur Restaurierung der durch die Unwetter schwer
beschädigten Ortskirche in Vorderberg zur Verfügung gestellt.

Neben der Unterstützung der Privatpersonen und Familien bei der finanziellen
Bewältigung des entstandenen Sachschadens geht es nunmehr darum, rasch die
Infrastruktur, sprich Brücken, Straßen und Wege wieder herzustellen und zu sanieren
sowie weitere notwendige Maßnahmen im Bereich der Fluss- und Wildbachverbauung
zügig umzusetzen.


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden
ersucht, Vorsorge dafür zu treffen, dass den von den Unwettern in Kärnten betroffenen
Privatpersonen und Familien im Wege des Landes Kärnten rasch Mittel zur finanziellen
Unterstützung insbesondere im Rahmen des Katastrophenfondsgesetzes 1996 zur
Verfügung gestellt werden und dass notwendige Sanierungsmaßnahmen im Bereich der
Infrastruktur sowie Sofortmaßnahmen (Böschungssicherungen, Bachräumungen) und
Instandsetzungen vorhandener Schutzbauten umgehend in Angriff genommen werden
können."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß verlangt.