223/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 24.09.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der
Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
betreffend Masterplan für Österreichs Flüsse
Mehr als ein Jahr nach der verheerenden
Hochwasserkatastrophe in Deutschland,
Tschechien und Österreich muss aus Sicht der österreichischen Politik im Bereich
Hochwasserschutz und Schutz der Fließgewässer eine verheerende Bilanz gezogen
werden. Trotz vollmundiger Ankündigungen durch die verantwortlichen Bundes- und
Landespolitikerinnen wurden keine Konsequenzen gezogen. Im Gegenteil: Statt ein
Umdenken im Hochwasserschutz einzuleiten und den Flüssen durch
Renaturierungsprojekten mehr Platz zu geben werden weiterhin Bäche und Flüsse
hart
verbaut, aufgestaut und die Ufervegetation brutal gerodet. Laut Angaben des WWF
wurden im Jahr 2003 alleine in Ober- und Niederösterreich an 23 Flüssen
insgesamt 80
Kilometer Ufervegetation geschlägert. Uferbäume werden radikal gerodet, die
durch das
Hochwasser vom Fluss zurückeroberten Flächen werden mit Baggern wieder
begradigt,
der Fluss gewaltsam in sein begradigtes Bett zurückgedrängt Auch in Salzburg
wurden
6,5 Kilometer gerodet. Statt die von den Flüssen selbst geschaffene
Renaturierung in ein
zukünftiges naturnahes Hochwasserschutzkonzept mit einzubeziehen, wird dieser
,natürliche Hochwasserschutz' durch Ausbaggerungen wieder rückgängig gemacht.
Damit
wird eine große Chance für eine Ökologisierung des Hochwasserschutzes mutwillig
zunichte gemacht. Die harte Verbauung der österreichischen Flüsse ist eine der
Hauptursachen für das katastrophale Ausmaß des Hochwassers im letzten Jahr
Statt - wie von der Bundesregierung angekündigt - vermehrt
in Flussrenaturierungen zu
investieren und dadurch einen ökologischen Hochwasserschutz zu gewährleisten,
fließt
nach wie vor ein Großteil der Geldmittel in harte Flussverbauungen. Im Jahr 2002
wurden
von insgesamt 140 Mio. € gerade einmal fünf Millionen Euro für
Revitalisierungsprojekte
und ökologischen Hochwasserschutz eingesetzt, das sind 3,5% der Geldmittel.
Renaturierungsprojekte liegen zwar fertig ausgearbeitet in den Schubladen des
BMLFUW,
werden aber nicht umgesetzt, bzw. immer weniger finanziert. Wurden im Zeitraum
1998-
2000 immerhin noch fünf Renaturierungsprojekte mit einem Gesamtbudget von 24,4
Mio.
€ realisiert, so waren es in den Jahren 2001 bis 2003 nur noch drei mit einem
Gesamtbudget von 9,2 Mio. €. Im Gegensatz zu unseren Nachbarländern Tschechien
und
Deutschland, die auf das verheerenden Hochwasser reagieren und große
Investitionen in
ökologischen Hochwasserschutz tätigen, haben die Verantwortlichen in Österreich
nichts
aus der Katastrophe gelernt.
Kraftwerkswelle bedroht letzte natürliche Fließstrecken
In ganz Österreich bedrohen neue
Kraftwerksprojekte die letzten natürlichen Fließstrecken
unserer Bäche und Flüsse. An der Ybbs bedrohen drei Kraftwerksprojekte den
eigentlich
durch das Europäische Naturschutzprogramm »Natura 2000« zu schützenden
Lebensraum. Die letzte freie Fließstrecke zwischen Amstetten und Mündung in die
Donau
soll aufgestaut werden. Insgesamt existieren an dem Fluss bereits 20 Wehre, von
denen
15 zur Stromerzeugung genutzt werden, aber nur fünf auf dem neuesten Stand der
Technik sind. In den kommenden Monaten soll die Entscheidung fallen, ob die
Projekte
naturschutzrechtlich bewilligungsfähig sind oder nicht.
Auch in Kärnten sollen zahlreiche Wildbäche verbaut werden.
Vier Kleinwasserkraftwerke
sind an noch unverbauten, naturbelassenen Wildbächen geplant. So ist neben
Projekten
am Wolfsbach, am Gradenbach und der Lavant am Niedergailbach ein
Ausleitungskraftwerk mit einer Leistung von 1,9 MW vorgesehen. Dadurch droht
der 6,8
km lange, naturbelassene Bach auf vier Kilometer trocken gelegt zu werden. Mit
dem Bau
des Kraftwerkes am Niedergailbach droht der Verbau weiterer drei Bäche, des
Obergailbaches, des Wolayerbaches und des Eggenbaches sowie der Bau einer 110
KV
Hochspannungsleitung in eines der landschaftlich schönsten Täler der Ostalpen.
Der
eindrucksvolle Gradenbach, im Nationalpark »Hohe Tauern« gelegen, soll über 2,5
Kilometer ausgeleitet werden, um in einem Kleinwasserkraftwerk fünf Megawatt
Leistung
zu bringen. Im streckenweise völlig naturbelassenen Bachbett würde dadurch kaum
mehr
Wasser zurückbleiben.
Besonders dramatisch ist die Lage in
Tirol. Neben 22 Großwasserkraftwerken befinden
sich in Tirol 758 Kleinwasserkraftwerke, das ist mehr als ein Drittel von den
ca. 2100
Kraftwerken in ganz Österreich. Von 188 untersuchten Tiroler Hauptgewässern
sind nur
mehr 22 (!) von Kraftwerken verschont. Geht es nach den Plänen der
Kraftwerksplaner,
soll es auch den restlichen freien Fließstrecken noch an den Kragen gehen.
Pläne für
über 60 (!) neue Wasserkraftwerke sind der Landesbaudirektion bekannt. Am
Kaiserbach
in Osttirol plant der landeseigene Energieversorger TIWAG ein
Ausleitungskraftwerk
(Leistung 9,9 MW). Die 11 Kilometer lange Restwasserstrecke zwischen Kals und
Lesachmündung würde dadurch fast trocken fallen. Die Durchführung des
wasserrechtlichen Verfahrens steht unmittelbar bevor. Dieser Flussabschnitt ist
nicht nur
auf Grund seiner Tamariskenbestände ökologisch wertvoll, sondern er wurde erst
vor
kurzem durch Flussaufweitungen renaturiert. Die Kosten für dieses Projekt
betrugen
700.000 Euro (ca. 10 Mio. ATS) und wurden zu 60% vom Bund getragen. Es ist nur
als
skandalös zu bezeichnen, dass diese ökologisch sinnvolle Maßnahme nun durch ein
neues Kraftwerksprojekt wieder zunichte gemacht werden soll. Das BMLFUW trägt
in
diesem, aber auch in anderen Fällen eine besondere Verantwortung. Waren es doch
der
damalige ÖVP-Umweltminister Martin Bartenstein und der damalige ÖVP-
Landwirtschaftsminister Wilhelm Molterer, die gemeinsam mit dem WWF im Jahr
1998 mit
ihrer Unterschrift unter die Initiative „Lebende Flüsse" ein
ausdrückliches Bekenntnis für
den Erhalt bzw. die Zurückgewinnung von über 70 freien Fluss-Strecken von
österreichweiter Bedeutung ablegten. Weder diesem Bekenntnis noch der
Hochwasserkatastrophe 2002 folgten entsprechende Taten.
Auch bei der dem Kaiserbach benachbarten
Schwarzach besteht politischer
Handlungsbedarf. Auch hier soll ein Wasserkraftwerk errichtet werden. Der
ebenfalls von
der TIWAG geplante Kraftwerksbau soll ohne Bürgerbeteiligung und ohne Rücksicht
auf
das Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie durchgezogen werden.
Wasserkraft nicht immer umweltfreundlich
Auch in der Steiermark bedrohen Kraftwerkspläne
Naturjuwele. An der Schwarzen Sulm
und am Seebach, einem Seitenzubringer der Sulm, sind drei Wasserkraftwerke mit
einer
Gesamtausbauleistung von 7,5 MW geplant. Die Schwarze Sulm zählt zu den letzten
6%
flusstypisch erhaltenen Fließgewässerabschnitten Österreichs und wird deshalb
auch als
Flussstrecke von nationaler Bedeutung geführt. Sie ist überdies Natura 2000
Schutzgebiet. Die Kraftwerke mit der etwa 12 km langen Druckrohrleitung würden
den
überwiegenden Teil des natürlichen Flussverlaufs der Schwarzen Sulm
trockenlegen.
Obwohl die CO2-neutrale Wasserkraft grundsätzlich als
umweltfreundliche, erneuerbare
Energiequelle gilt, stellen Wasserkraftwerke oft schwerwiegende Eingriffe in
den
natürlichen Lebensraum von Fischen und anderen Flusslebewesen dar. Das Beispiel
der
Krems in Oberösterreich zeigt, dass nicht jede Kilowattstunde aus Wasserkraft
einen
Gewinn für die Umwelt darstellt: Etwa zwanzig mal pro Jahr trocknet der
oberösterreichische Fluss im Unterlauf auf einer Länge von etwa sechs Kilometer
völlig
aus. Dämme und Wasserentnahmen zur Energiegewinnung lassen den Fluss
verschwinden und führen zu regelmäßigen Fischsterben. Ursache ist die Ableitung
des
Kremswassers zur Energiegewinnung in einem Kleinwasserkraftwerk.
Landschaft ist nicht erneuerbar - insofern kann Wasserkraft
nicht uneingeschränkt den
„erneuerbaren Energien" zugezählt werden. Nicht jede kWh aus Wasserkraft,
das mit dem
Verlust von Natur- und Landschaft bezahlt wird, ist ein Gewinn für die Umwelt.
Besonders
dramatisch ist die Lage in der Alpenregion. Nur mehr ca. 10% der Fliessgewässer
in den
Alpen können als natürlich eingestuft werden. Der überwiegende Anteil der
Flüsse und
Bäche ist durch Verbauung und Kraftwerke bereits schwer beeinträchtigt.
Masterplan für Österreichs Fließgewässer
Die beschriebenen Kraftwerkspläne an den verbliebenen
österreichischen Fluss-Juwelen
rufen naturgemäß massiven Widerstand bei der lokalen Bevölkerung und bei
Naturschutz-
und Umweltgruppen hervor. Langanhaltende Konflikte scheinen vorprogrammiert. Um
unnötige Konflikte zu vermeiden, die letzten Fliesstrecken zu erhalten und
gleichzeitig
eine ausreichende Stromerzeugung in Österreich zu gewährleisten, erscheint es
daher
sinnvoll, ein Gesamtkonzept für die Nutzung bzw. Nicht-Nutzung der
österreichischen
Fließgewässer zur Energieerzeugung zu erstellen, wie dies beispielsweise auch
vom
WWF vorgeschlagen wird.
Ein solcher „Fließgewässer-Masterplan" könnte als
historischer Kompromiss zwischen
Naturschutzinteressen und Interessen der E-Wirtschaft außer Streit stellen,
welche Fluss-
Strecken künftig zur Energiegewinnung genutzt werden können und welche Strecken
von
einer Nutzung ausgeschlossen bleiben sollen. Strukturell intakte Strecken, die
auch die
Vorgaben der WRRL hinsichtlich „guter Zustand" erfüllen, sowie
Schutzgebiete (zB Natura
2000, Nationalparke) und Gewässerstrecken mit überregionaler Bedeutung oder mit
bedeutenden Artenvorkommen sollten von einer Nutzung ausgeschlossen werden
(Ausschließungszonen).
Auf Fließstrecken, wo die Möglichkeit zur Renaturierung
besteht, sollten
Wasserkraftwerke nur in Ausnahmefällen genehmigt werden (Renaturierungszonen).
Auf
naturfernen Strecken, wo selbst ein Rückbau unter vertretbaren Aufwand
schwierig ist
(laut EU-Richtlinie so genannte „heavily modified water bodies"), sollte
Vorrang für
Wasserkraftwerke gelten. Hierein fallen Strecken mit der Zustandsklasse 3-4
bzw. 4.
(Energiegewinnungszonen). Darüber hinaus sollte verstärkt Augenmerk auf die
Förderung
von Revitalisierung bestehender Kleinwasserkraftwerke (Effizienzsteigerung)
gelegt
werden. Dieses Konzept soll in den Naturschutz- bzw. Raumordnungsgesetzen auf
Länderebene und im Wasserrecht auf Bundesebene rechtlich verbindlich
festgeschrieben
werden.
Durch ein solches auf fachlicher Grundlage beruhendes
Entscheidungsinstrument können
die letzten natürlichen und naturnahen Bäche und Flüsse erhalten werden und für
Kraftwerksbetreiber Klarheit und Planungssicherheit gesichert werden. Auch im
Hinblick
auf das zukünftige Wasserprotokoll für die Alpenkonvention könnte ein solcher
Masterplan
ein wesentlicher Baustein zur Umsetzung sein. Österreich
könnte hier eine Vorreiterrolle
einnehmen.
UVP-Schwelle bei Wasserkraftanlagen ist zu
hoch
Nach dem geltenden Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ist
ab einer Größe von 15 MW
Engpassleistung neben dem Wasserrechtsgesetz auch das UVP-G zu beachten. Nur
bei
Kraftwerksketten gilt die Schwelle von 2 MW. Eine Kraftwerkskette ist definiert
als eine
Aneinanderreihung von 2 oder mehreren Stauhaltungen zur Nutzung der Wasserkraft
ohne dazwischenliegende freie Fliessstrecke von zumindest 2 km Länge. Im
Unterschied
zu den meisten anderen Vorhaben wurde für besonders sensible Zonen kein
niedrigerer
Schwellenwert definiert. Wie die vorhin aufgezählten Wasserkraftvorhaben
zeigen, ist dies
ein eklatanter Mangel, ja richtlinienwidrig. Denn die Umweltauswirkungen eines
Kraftwerks
lassen sich nicht bloß an der Größe messen, sondern es kommt wesentlich auch
auf den
Ort, die Größe des Flusses oder Baches an, an dem die Elektrizitätsgewinnung
erfolgen
soll. Darüber hinaus liegt Österreich gemäß dem Kommissionsbericht über die
Anwendung und der Nutzeffekt der UVP-RL vom Juni 2003 mit seinem Schwellenwert
im
europäischen Vergleich sehr schlecht. Von 10 „Mitgliedstaaten" haben nur
Italien und
Portugal höhere Schwellenwerte (20 und 30 MW), alle anderen Staaten haben
niedrigere
Schwellenwerte: Belgien (Fla) 5 MW, Belgien (Wal) 10 MW, Frankreich 1 MW,
Griechenland 1,5 MW, Irland 10 MW, Niederlande 2,5 MW Richtwert, UK 1. 4 MW
Richtwert (Daten nach Schaubild auf S 48 des Berichts). Ein UVP-Verfahren
bringt
gegenüber dem bloßen Wasserrechtsverfahren vor allem folgenden ökologischen
Mehrwert: Parteistellung für Umweltanwalt und Bürgerinitiativen und integrative
Beurteilung ein einem UVP-Gutachten, Öffentlichkeitsbeteiligung am
Genehmigungsverfahren.
10
MW-Förderungsgrenze bei Kleinwasserkraft ökologisch kontraproduktiv
Die
Zerstörung der letzten freien Fließstrecken durch neue Kraftwerksbauten erfolgt
zudem mittels öffentlicher Förderung. Das liegt an einer krassen Schwäche des
ansonsten sehr positiven Ökostromgesetzes. Denn als so genannte
Kleinwasserkraftwerke gelten Anlagen bis zu einer Engpassleistung von 10 MW.
Diese 10
MW-Grenze ist willkürlich und praxisfern gezogen und schafft die Illusion, dass
bis zu
dieser Grenze eine Verbauung von Bächen und Flüssen durch neue Kraftwerke per
se
ökologisch sei. Zahlreiche bestehende und geplante Projekte beweisen das
traurige
Gegenteil. Ein Blick nach Tirol zeigt sehr klar, dass Kleinwasserkraftwerk
nicht gleich
Kleinwasserkraftwerk ist. Von den insgesamt 780 Tiroler Wasserkraftwerken haben
490 (!)
eine Leistung von weniger als 50 kW und bringen es gemeinsam auf eine
Gesamtleistung
von nicht mehr als 9,2 MW. Allein ein einziges von der TIWAG in Osttirol
geplantes, so
genanntes „Klein"- Wasserkraftwerk mit knapp 10 MW (zB Kaiserbach oder
Scharzach)
liefert also mehr Strom als die erwähnten 490 Kleinwasserkraftwerke zusammen.
Unter
dem Deckmantel „Ökostrom" drohen also mittels öffentlicher Finanzierung
die wenigen
verbliebenen, frei fließenden Flüsse und Bäche verbaut zu werden. Gleichzeitig
fehlt
dieses Fördergeld für die Verbesserung und Instandsetzung „echter"
Kleinwasserkraftwerk, bei denen ohne weiteren Natureingriff eine
Effizienzsteigerung von
20 bis 30% möglich wäre. Es erscheint daher geboten, die bestehende Grenze auf
ein
ökologisch verträgliches Maß abzusenken.
Gleichzeitig muss für eine übers Jahr
ausgeglichene Stromerzeugung auch in
Westösterreich verstärkt in Alternativenergien wie Biomasse bzw. Ausschöpfung
des
Stromsparpotential investiert werden. Denn im Gegensatz zu den 22
Großkraftwerken
Tirols sind beispielsweise fast alle Kleinkraftwerke als Laufkraftwerke
ausgeführt und
erzeugen
vorwiegend im Sommer Strom. Genau in dieser Zeit verfügt Tirol aber
ohnedies über einen riesige Stromüberproduktion. Zukunftsweisender Klimaschutz
heißt also auch effizienteren Energieeinsatz und alternative Stromerzeugung in
den
wasserarmen Wintermonaten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
1.
Die
Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit werden aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den
Bundesländern und Expertinnen und NGO's einen „Masterplan für Österreichs
Fliessgewässer" zu erarbeiten, der unter Berücksichtigung der Vorgaben der
EU-
Wasserrahmenrichtlinie Ausschließungszonen, Renaturierungszonen und
Energiegewinnungszonen für Österreichs heimische Bäche und Flüsse festlegt, mit
dem Ziel die letzten naturnahen Fluss-Strecken zu bewahren und
Planungssicherheit für die Kraftwerksbetreiber zu gewährleisten. Der Masterplan
soll als verbindliches Planungsinstrument (Übereinstimmung mit dem Masterplan
ist Genehmigungsvoraussetzung) nach dem Wasserrechtsgesetz erlassen werden
und von den Ländern nach den Naturschutz- und Raumordnungsvorschriften
berücksichtigt werden.
2.
Die
Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit werden aufgefordert, sich auf allen Ebenen dafür
einzusetzen, Dass über Kraftwerksansuchen erst nach Vorliegen einer
flusseinzugsgebietsbezogenen Untersuchung und eines österreichweiten
Masterplans entsprechend der daraus resultierenden Vorgaben entschieden wird
(Kraftwerksmoratorium).
3.
Die
Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, im
Gesetzesentwurf für die nächste UVP-Novelle die Senkung des Schwellenwertes
für Wasserkraftanlagen auf 5 MW (Spalte 1) und in Schutzgebieten einen
Schwellenwert von 1 MW (Spalte 3) vorzusehen.
4.
Die
Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, in seiner
Funktion
als oberste Wasserbehörde und als Mitfinanzier von Renaturierungsprojekten
dafür
zu sorgen, dass kostenintensive Renaturierungsprojekte, die durch Bundesgelder
finanziert wurden nicht durch neue Kraftwerksbauten zunichte gemacht werden.
5.
Die
Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit werden aufgefordert, eine Novelle zum
Ökostromgesetz
vorzulegen, mit dem Ziel, Förderungen für Neuerrichtungen von
Kleinwasserkraftwerken bis maximal 2 MW Engpassleistung zu gewähren.
Effizienzsteigerungen und Revitalisierungen sollen künftig für Anlagen bis 5 MW
Engpassleistung gewährt werden.
6.
Die
Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit werden aufgefordert, einen energiepolitischen
Maßnahmenplan vorzulegen mit dem Ziel, das Stromverbrauchswachstum
einzudämmen und die großen Stromsparpotenziale effizient zu nutzen, um vor
allem in den wasserarmen Wintermonaten Stromimporte aus nuklearen und
fossilen Quellen zu vermeiden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen