242/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 22.10.2003
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Bauer, Eder

und GenossInnen

betreffend vierspurigen Ausbau der B 303 bzw. E 59

Die B 303 bzw. die B 2 wurden im Zuge der Verländerung der Bundesstraßen dem Land
Niederösterreich übertragen. Mit dieser Übertragung ist gleichzeitig - auch auf Grund der
finanziellen Engpässe - eine zeitliche Rückreihung des Ausbaus dieser als Teilabschnitt der
E 59 wichtigen europäische Transitroute Znaim -Klein Haugsdorf- Hollabrunn - Stockerau
- Wien verbunden.

Der auf Jahre geplante Nichtausbau der B 303 stellt eine schwere wirtschaftspolitische
Bedrohung für den Bezirk Hollabrunn dar. Die Chance die Standortqualität der Region
Hollabrunn im Zuge der Ostöffnung zu erhöhen, wird durch Nichtausbau derVerkehrswege
vertan. Dies obwohl im Rahmen der Euregio der Ausbau auf internationaler Ebene wiederholt
beschlossen wurde und auch auf tschechischer Seite erfolgt. So wird für den Ausbau von
Znaim zur österreichischen Staatsgrenze bei Klein Haugsdorf derzeit bereits eine
Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht durchgeführt.

Parallell dazu ist ein ständig steigendes Transitaufkommen auf der E 59 teststellbar, dass
ebenfalls einen sofortigen Ausbau der E 59 von der Staatsgrenze Klein Haugsdorf bis
Stockerau in einer vierspurigen Variante mit entsprechenden Ortsumfahrungen nötig macht.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie, wird aufgefordert, die österreichischen Abschnitte der E 59 Klein Haugsdorf-
Hollabrunn-Stockerau in das hochrangige Autobahn/Schnellstraßennetz der ASFINAG zu
übernehmen und einen vierspurigen, kreuzungsfreien Ausbau mit getrennten Fahrbahnen

sowie entsprechenden Ortsumfahrungen sofort in Angriff zu nehmen.

 

Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss