242/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 22.10.2003
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möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Bauer, Eder
und GenossInnen
betreffend vierspurigen Ausbau der B 303 bzw. E 59
Die B 303 bzw. die B 2 wurden im Zuge der Verländerung
der Bundesstraßen dem Land
Niederösterreich
übertragen. Mit dieser Übertragung ist gleichzeitig - auch auf Grund der
finanziellen Engpässe - eine zeitliche Rückreihung des Ausbaus dieser als
Teilabschnitt der
E
59 wichtigen europäische Transitroute Znaim -Klein Haugsdorf- Hollabrunn -
Stockerau
-
Wien verbunden.
Der auf Jahre geplante Nichtausbau der B 303 stellt eine
schwere wirtschaftspolitische
Bedrohung für den Bezirk Hollabrunn dar. Die Chance die Standortqualität der
Region
Hollabrunn
im Zuge der Ostöffnung zu erhöhen, wird durch Nichtausbau derVerkehrswege
vertan.
Dies obwohl im Rahmen der Euregio der Ausbau auf internationaler Ebene
wiederholt
beschlossen wurde und auch auf tschechischer Seite erfolgt. So wird für den
Ausbau von
Znaim zur österreichischen Staatsgrenze bei Klein Haugsdorf derzeit bereits
eine
Umweltverträglichkeitsprüfung
nach tschechischem Recht durchgeführt.
Parallell dazu ist ein ständig steigendes
Transitaufkommen auf der E 59 teststellbar, dass
ebenfalls einen sofortigen Ausbau der E 59 von der Staatsgrenze Klein Haugsdorf
bis
Stockerau in einer vierspurigen Variante mit entsprechenden Ortsumfahrungen
nötig macht.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für
Verkehr, Innovation und
Technologie,
wird aufgefordert, die österreichischen Abschnitte der E 59 Klein Haugsdorf-
Hollabrunn-Stockerau
in das hochrangige Autobahn/Schnellstraßennetz der ASFINAG zu
übernehmen und einen vierspurigen, kreuzungsfreien Ausbau mit getrennten
Fahrbahnen
sowie entsprechenden Ortsumfahrungen sofort in Angriff zu nehmen.
Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss