253/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.11.2003
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Weinzinger, Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
betreffend Sicherung der Tätigkeit der Tiertransportinspektoren

Seit 1997 kontrollieren Tiertransportinspektoren an den österreichischen Transitrouten die
Einhaltung des österreichischen Tiertransportgesetzes und leisten hierdurch einen
wertvollen und unverzichtbaren Beitrag zum Tierschutz. Für die Durchführung dieser
verantwortungsvollen und zum Teil auch gefährlichen Tätigkeit sind die
Tiertransportinspektoren auf die Assistenzleistung der Exekutive - im Konkreten der
Zollwache - angewiesen. Laut einem Erlass des Finanzministeriums wird die
Assistenzleistung durch die Zollwache per 1. September 2003 nicht mehr im bisherigen
Ausmaß durchgeführt. Ab 1. Mai 2004 wird die mobile Überwachungstruppe aufgelöst und
die Zollwache ins Innenministerium eingegliedert.

Mit der Einschränkung der Assistenzleistungen wird die Tätigkeit der
Tiertransportinspektoren jedoch fast verunmöglicht, weil diese nicht über die notwendigen
behördlichen Kompetenzen verfügen, um die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Die
drohende Einstellung der Assistenzleistungen würde folglich auch zu einem Ende der
Kontrolle der Tiertransporte führen. Dies ist eine Perspektive, die in Anbetracht des täglichen
Tierleids auf unseren Straßen nicht zu akzeptieren ist. Auch die entsprechenden
Tiertransportgesetze würden damit zu wertlosem Papier werden, denn ohne konsequente
Kontrollen sind sie nahezu wirkungslos.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschliessungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die Bundesregierung wird beauftragt, die Assistenzleistung der Zollwache für die
Tiertransportinspektoren im notwendigen Ausmaß, zumindest jedoch im bisherigen
Umfang sicherzustellen.

2.  Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, seine diesbezüglichen Anordnungen,
dass die Assistenzleitung durch die Zollwache per 1. September 2003 nicht mehr im
bisherigen Ausmaß durchgeführt werden solle, unverzüglich zurückzunehmen und die
Assistenzleistungen durch die Zollwache im erforderlichen Ausmaß sicherzustellen.

3.  Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, nach Überführung der Zollwache in die
Gendarmerie ab 1. Mai 2004 die Assistenzleistungen durch die Exekutive im
erforderlichen Ausmaß sicherzustellen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.