261/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lackner, Renate Csörgits, Erika Scharer, Beate Schasching, Heidrun

Silhavy, Ing. Kaipel, Dr. Kräuter, Mag. Maier, Spindelberger

und GenossInnen

betreffend Dokumentation und Auswertung von Schlichtungsstellenentscheidungen im

Zusammenhang mit behaupteten Behandlungsfehlern im Gesundheitsbericht

In den letzten Jahren ist ein Netz an Schlichtungsstellen entstanden, die im Zusammenhang
mit behaupteten Behandlungsfehlern Fragen der Medizinhaftung außergerichtlich lösen und
überdies auch einen Beitrag im Rahmen verschuldensunabhängiger Entschädigungen leisten
sollen. Solche Schlichtungsstellen sind bei Ärztekammern eingerichtet, darüber hinaus
können beispielsweise auch PatientInnenanwaltschaften in diese Richtung tätig werden.

Die sozialdemokratischen Abgeordneten begrüßen zwar jede Maßnahme, die dazu führt,
geschädigten Patientinnen unbürokratisch und schnell Schadenersatz zukommen zu lassen
und die überdies Fragen der Medizinhaftung auf eine außergerichtliche Ebene stellt.

Es darf aber nicht übersehen werden, dass Entscheidungen in einem weitgehend rechtsfreien
Raum (siehe die vagen Vorgaben des § 27a KAG) mit Entscheidungsstellen, die weder
organisatorisch noch verfahrensrechtlich über ausreichende Rechtsgrundlagen verfügen, die
große Gefahr in sich bergen, dass Patientinnen letztlich weit unter der ihnen tatsächlich
zustehenden Entschädigungshöhe abgefunden werden, da ihnen keinerlei
Ressourcengleichheit zukommt und sie vielmehr von Schiedsgremien unter dem Hinweis
auf die Risiken und Kosten des Gerichtswegs zur Einwilligung in unterdotierte
Vergleichsangebote bewegt werden könnten.

Durch die Darstellung im Gesundheitsbericht ist eine Vergleichbarkeit der in den einzelnen
Bundesländern von den jeweiligen Schlichtungsstellen getroffenen Entscheidungen möglich.
Damit sollen auch allfällige Unterschiede in positiven und negativen Entscheidungen sowie
allfällige unterschiedliche Entschädigungshöhen bei vergleichbaren Schadensfällen erkennbar
werden.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, in den
regelmäßig dem Nationalrat vorzulegenden Gesundheitsbericht ein gesondertes Kapitel
aufzunehmen, in dem die Tätigkeit der Schlichtungsstellen im Medizinbereich (z.B.
Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern, PatientInnenanwaltschaften) nach Kalenderjahren
anonymisiert erfasst und ausgewertet wird, insbesondere sollen folgende Daten pro
Schlichtungsstelle ausgewiesen werden:

  Anzahl anhängiger Fälle

   Abweisungen

   Anerkennung eines Patientinnenanspruchs

   Einwilligung der Patientinnen in das Vergleichsangebot

   Ablehnung eines Vergleichsangebots durch Patientinnen

   Fallgruppen (z.B. Operationszwischenfall, Arzneimittelzwischenfall, Fahrlässigkeit des
Arztes, Organisationsverschulden von Spitalsträgem und jeweilige Auswirkung auf
Patientinnen)

   Durchschnittliche Verfahrensdauer

   Summe der je Schlichtungsstelle zugesprochenen Entschädigungen und durchschnittliche
Zahlungen entsprechend den jeweiligen Fallgruppen."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss