265/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Lackner, Renate Csörgits, Erika Scharer, Beate Schasching, Heidrun

Silhavy, Ing. Kaipel, Dr. Kräuter, Mag. Maier, Spindelberger

und GenossInnen

betreffend Verbesserung der PatientInnen- und Serviceorientierung im Bereich des

Gesundheitswesens

 

 

Für die SPÖ ist es wichtig, dass die PatientInnen- und Serviceorientierung im
Gesundheitswesen weiter ausgebaut wird.

Daher sind die Außenstellen der Krankenversicherungsträger zu einem Netz von
Servicezentren weiterzuentwickeln.

 

Die Krankenkassen müssen künftig für ihre Versicherten rund um die Uhr erreichbar sein.
Zukünftig sollen Rat und Unterstützung auch per Internet oder Telefon - Callcenter
angeboten werden.

 

Die PatientInnenfreundliche Abwicklung der chefärztlichen Genehmigung von
Medikamenten oder Heilbehelfen/Hilfsmitteln ist uns ein besonderes Anliegen.
Nicht frei verschreibbare Medikamente können vom Versicherten bekanntlich nur dann auf
Kosten der KV bezogen werden, wenn sie vom Chefarzt zuvor bewilligt werden.
Dieser Bewilligungsvorgang ist für kranke oder auch im ländlichen Raum wohnende
PatientInnen mit großem bürokratischen Aufwand verbunden, der weniger zeitintensiv und
somit versichertenfreundlicher gestaltet werden könnte. Der von vielen PatientInnen
geäußerte Unmut ist verständlich, wenn man weiß, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle
die Verschreibung des behandelnden Arztes vom Chefarzt ohne nochmalige Untersuchung
der PatientInnen anstandslos bewilligt wird.

 

Folgende Alternativen zur derzeitigen Vorgangsweise sind zu überlegen:

     Die Bewilligung erfolgt durch telefonische Kontaktaufnahme des verschreibenden
Arztes bzw. seiner Ordinationshilfe mit dem KV-Träger.

     Statt einer telefonischen Einholung erfolgt die Bewilligung aus der Ordination über
Fax oder E-Mail.

     Der Versicherte sucht mit dem Rezept eine Apotheke auf und lässt sich von dort die
Bewilligung einholen.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

 

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat bis
29. Mai 2004 eine Regierungsvorlage für eine umfassende, sozial gerechte
Gesundheitsreform, mit der die PatientInnen- und Serviceorientierung im Gesundheitswesen
ausgebaut wird, zuzuleiten. Die Gesetzesvorlage hat insbesondere folgende Punkte zu
enthalten:

 

 

Die Außenstellen der Krankenversicherungsträger sind zu einem Netz von Servicezentren
weiterzuentwickeln.

 

 

Die Krankenkassen sollen für ihre Versicherten rund um die Uhr erreichbar sein, Rat und
Unterstützung müssen daher künftig per Internet oder Telefon - Callcenter angeboten werden.

 

 

Die PatientInnenfreundliche Abwicklung der chefärztlichen Genehmigung von
Medikamenten oder Heilbehelfen/Hilfsmitteln; der behandelnde Arzt hat dabei direkt mit der
Krankenkasse zu kooperieren."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss