267/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lackner, Renate Csörgits, Erika Scharer, Beate Schasching, Heidrun

Silhavy, Ing. Kaipel, Dr. Kräuter, Mag. Maier, Spindelberger, Riepl

und GenossInnen

betreffend Ausdehnung der Jugendlichenuntersuchungen auf 18-19 Jährige

Mit der 60. ASVG-Novelle wurde im Juli 2002 die Möglichkeit der einmal jährlich
stattfindenden kostenlosen Vorsorgeuntersuchung für pflichtversicherte Jugendliche (nach
§132a ASVG) für den Jahrgang der 18 bis 19-jährigen gestrichen. Diese Bestimmung ist seit
1. August 2002 in Kraft.

Aus gesundheitspolitischer Sicht ist dieser Schritt besonders bedauerlich, weil die
Jugendlichenuntersuchungen im Sinne der Gesundheitsprävention eine sehr effiziente
Maßnahme darstellen, und gerade die hier erfasste Altersgruppe von sich aus sonst wenig
Bereitschaft zur Gesundheitsvorsorge (Gesundenuntersuchungen) zeigt.
Der Arbeitskreis für Vorsorge und Sozialmedizin in Vorarlberg hat kürzlich erhoben, dass
lediglich 6% der 20 bis 30-Jährigen das Angebot kostenloser Vorsorgeuntersuchungen in
Anspruch nehmen. Demgegenüber wurden im Rahmen der Jugendlichenuntersuchungen bei
15 bis 18- Jährigen zuletzt rund 81.000 Personen untersucht, was heißt, dass knapp 73% der
eingeladenen Zielgruppe dieses Angebot zur Vorsorgeuntersuchung wahrgenommen haben.

Zugleich bestätigt eine aktuelle Studie von „Legend Consulting", dass obwohl 98% der
Jugendlichen zwischen 12 und 25 Jahren Gesundheit als „wichtigstes Gut" einstufen, gerade
für diese Altersgruppe erhebliche Schwellen hinsichtlich des Zugangs zu präventiv-
medizinischen Einrichtungen bestehen. Vor diesem Hintergrund scheint die Einschränkung
eines bereits gut funktionierenden Instruments zur Gesundheitsvorsorge, wie der
Jugendlichenuntersuchungen, als Schritt in die falsche Richtung.

Auch aus budgetären Überlegungen ist eine Einschränkung der Möglichkeiten zu
Vorsorgeuntersuchungen wenig sinnvoll, da mangelnde Gesundheitsprävention bekanntlich in
der Folge unweigerlich zu höheren Gesundheitsausgaben führt. Für die
Jugendlichenuntersuchungen wurden zuletzt insgesamt 2,9 Mio. Euro jährlich aufgewendet,
die zusätzlichen Kosten für einen weiteren - zahlenmäßig zudem schwachen - Jahrgang
würden daher budgetär nicht ins Gewicht fallen.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat bis
29. Mai 2004 eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die pflichtversicherten Jugendlichen die
jährlichen Untersuchungen nach §132a ASVG bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres, oder
darüber hinaus bis zum Abschluss ihrer Berufsausbildung zugänglich macht."

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss