273/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lackner, Renate Csörgits, Erika Scharer, Beate Schasching, Heidrun

Silhavy, Ing. Kaipel, Dr. Kräuter, Mag. Maier, Spindelberger

und Genossinnen

betreffend kostenlose Schutzimpfung für Feuerwehrleute

Die Aufgaben der Feuerwehrhelferinnen reichen heute über den klassischen Bereich der
Brandlöschung weit hinaus. Von den mehr als 200 000 Einsätzen im Jahr entfallen
mittlerweile rund zwei Drittel in den "technischen Bereich", wozu etwa die Bergung von
Unfallopfern, deren Erstversorgung und Übergabe an die Rettungsorganisationen gehört. Die
Gesundheit der Feuerwehrangehörigen kann dabei aufgrund von Kontakt mit
Körperflüssigkeiten oder der Gefahr von Schnittwunden beeinträchtigt werden. Dieser
Entwicklung muss zum Schutz der Feuerwehrleute Rechnung getragen werden.

Sogar der Impfausschuss des Obersten Sanitätsrates hat festgestellt, dass Feuerwehrleute als
Ersthelfer zu verstehen sind, für die die Impfung gegen Hepatitis-B empfohlen wird. Als
Hochrisikogruppe werden gerade auch jene Personen definiert, die mit hydraulischen
Bergegeräten arbeiten.

Es ist nicht einsehbar, dass ehrenamtliche Helfer, die freiwillig ihre Zeit und ihre Gesundheit
zum Wohle unserer Gesellschaft einsetzen, die Impfkosten tragen sollen. Schließlich werden
auch MitarbeiterInnen des Roten Kreuzes, der Krankenhäuser und in der Altenfachbetreuung
gratis geimpft. Die Landeshauptleutekonferenz hat deshalb diese Forderung unterstützt.

Die Befürchtung unfinanzierbarer Kosten ist unbegründet, da die Impfung vorläufig nur
bei jenen Feuerwehrleuten erfolgen soll, die tatsächlich für die Bergeeinsätze ausgebildet sind
und dafür eingesetzt werden. Laut einer Anfragebeantwortung (1357/AB-XXI. GP) sollen
dies beispielsweise im relativ großen Bundesland Oberösterreich, welches über eine große
Anzahl von freiwilligen Feuerwehrhelfer
Innen verfügt, nur ca. 4.500 Personen sein.

Feuerwehrleute sind einer erhöhten Gefahr der Ansteckung mit Hepatitis ausgesetzt.
Schnittverletzungen durch Blechkanten, Glasscheiben, usw. sind oft trotz guter
Schutzausrüstung unvermeidlich. Die Einsatzmannschaften müssen geschützt werden, eine
einfache Spritze - wie bei Rettungsorganisationen - könnte diesen Schutz gewährleisten.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag;

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert,

1.        die Gesamtzahl jener Feuerwehrleute zu eruieren, die für die Bergung von

Unfallopfern, deren Erstversorgung und die Übergabe an die Rettungsorganisationen
eingesetzt werden und dadurch einer erhöhten Gefahr einer Ansteckung mit
Hepatitis ausgesetzt sind

2.        die Finanzierung der Schutzimpfung für diese betroffenen Feuerwehrleute
sicherzustellen."

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss