277/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lackner, Renate Csörgits, Erika Scharer,
Beate Schasching, Heidrun
Silhavy, Ing. Kaipel, Dr. Kräuter, Mag. Maier, Spindelberger
und
GenossInnen
betreffend die Schaffung eines bundeseinheitlichen
Berufsbildes „AltenfachbetreuerIn"
und einer zeitgemäßen, in Modulen aufgebauten, umfassenden Ausbildung
zur
AltenfachbetreuerIn
Im Bereich der Altenpflege und -betreuung sind in Österreich folgende Berufsgruppen tätig:
• Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal,
• AltenfachbetreuerInnen,
• PflegehelferInnen,
• HeimhelferInnen und Hilfspersonal.
Obwohl in den letzten Jahren Fortschritte in Bezug auf
Regelungslücken, Berufsbilder und
Entgeltansprüche erzielt worden sind, sind die Belastungen durch atypische
Arbeitszeiten,
körperliche und psychische Anstrengungen sowohl in der stationären als auch in
der
ambulanten Betreuung hoch. Der hohe Anteil an nicht oder schlecht ausgebildetem
Personal ist diesen Anforderung daher auch längerfristig nicht gewachsen
(Burn-Out-
Syndrom).
Aufgrund der in Österreich bestehenden
Kompetenzverteilung werden die Berufsbilder der
diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen sowie der Pflegehilfe auf
Bundesebene
geregelt (GuKG; Kompetenz Gesundheitswesen), das Berufsbild der
AltenfachbetreuerIn ist
jedoch Landessache, weil es sich dabei um den Kompetenztatbestand Soziales
handelt.
Durch diese Kompetenzlage kommt es immer wieder vor,
dass zwischen Bundesländern,
bisweilen
aber sogar innerhalb der Grenzen von Bundesländern, an sich qualifizierte
Ausbildungen, bei bestimmten Trägem, nicht angerechnet werden, weil diese ihre
eigenen
Ausbildungskonzepte verfolgen, das ist ein Zustand des Nebeneinander von
Ausbildungswegen.
„Dadurch wird die Flexibilität der Arbeitskräfte
behindert, die gerade im Altenwesen
besonders wichtige Idee des lebenslangen Lernens, aber auch der
Möglichkeit der
Neuausbildung von Menschen, die längere Zeit aus dem Berufsleben ausgeschieden
waren,
wird damit behindert. " (Badelt/Leichsenring)
Zwar sieht die Pflegevereinbarung 1993 (Art.
15a-B-VG-Vereinbarung) in Artikel 13
verbesserte Aus - und Weiterbildungsmöglichkeiten, etc. für die Pflegeberufe
vor. Im Bereich
der AltenfachbetreuerInnen wurde
dem aber nur in einzelnen Bundesländern durch
Anerkennung
des Berufsbildes und dementsprechende rechtliche Regelungen entsprochen:
• Oberösterreichisches Altenbetreuungs-Ausbildungsgesetz 1992
• Niederösterreichisches Alten-, Familien- und Heimhelfergesetz 1996
• Steiermärkisches Alten-, Familien- und Heimhilfegesetz 1996
Die derzeitig bestehenden Landesregelungen weichen
inhaltlich zum Teil deutlich
voneinander ab, was zu uneinheitlichen Berufsbildern und fehlender Anerkennung
zwischen den Bundesländern führt. Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten
nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem
Nationalrat bis zum 29. Mai 2004 eine
Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine österreichweit einheitliche
gesetzliche Regelung
für Berufsbild, Ausbildung in Modulen und Tätigkeit der AltenfachbetreuerIn geschaffen
wird."
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss