277/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lackner, Renate Csörgits, Erika Scharer, Beate Schasching, Heidrun
Silhavy, Ing. Kaipel, Dr. Kräuter, Mag. Maier, Spindelberger
und GenossInnen

betreffend die Schaffung eines bundeseinheitlichen Berufsbildes „AltenfachbetreuerIn"
und einer zeitgemäßen, in Modulen aufgebauten, umfassenden Ausbildung zur
AltenfachbetreuerIn

Im Bereich der Altenpflege und -betreuung sind in Österreich folgende Berufsgruppen tätig:

• Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal,

• AltenfachbetreuerInnen,

• PflegehelferInnen,

• HeimhelferInnen und Hilfspersonal.

Obwohl in den letzten Jahren Fortschritte in Bezug auf Regelungslücken, Berufsbilder und
Entgeltansprüche erzielt worden sind, sind die Belastungen durch atypische Arbeitszeiten,
körperliche und psychische Anstrengungen sowohl in der stationären als auch in der
ambulanten Betreuung hoch. Der hohe Anteil an nicht oder schlecht ausgebildetem
Personal ist diesen Anforderung daher auch längerfristig nicht gewachsen (Burn-Out-
Syndrom).

Aufgrund der in Österreich bestehenden Kompetenzverteilung werden die Berufsbilder der
diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen sowie der Pflegehilfe auf Bundesebene
geregelt (GuKG; Kompetenz Gesundheitswesen), das Berufsbild der Altenfachbetreuer
In ist
jedoch Landessache, weil es sich dabei um den Kompetenztatbestand Soziales handelt.

Durch diese Kompetenzlage kommt es immer wieder vor, dass zwischen Bundesländern,
bisweilen aber sogar innerhalb der Grenzen von Bundesländern, an sich qualifizierte
Ausbildungen, bei bestimmten Trägem, nicht angerechnet werden, weil diese ihre eigenen
Ausbildungskonzepte verfolgen, das ist ein Zustand des Nebeneinander von
Ausbildungswegen.


„Dadurch wird die Flexibilität der Arbeitskräfte behindert, die gerade im Altenwesen
besonders wichtige Idee des lebenslangen Lernens, aber auch der Möglichkeit der
Neuausbildung von Menschen, die längere Zeit aus dem Berufsleben ausgeschieden waren,
wird damit behindert. " (Badelt/Leichsenring)

Zwar sieht die Pflegevereinbarung 1993 (Art. 15a-B-VG-Vereinbarung) in Artikel 13
verbesserte Aus - und Weiterbildungsmöglichkeiten, etc. für die Pflegeberufe vor. Im Bereich
der Altenfachbetreuer
Innen wurde dem aber nur in einzelnen Bundesländern durch
Anerkennung des Berufsbildes und dementsprechende rechtliche Regelungen entsprochen:

• Oberösterreichisches Altenbetreuungs-Ausbildungsgesetz 1992

• Niederösterreichisches Alten-, Familien- und Heimhelfergesetz 1996

• Steiermärkisches Alten-, Familien- und Heimhilfegesetz 1996

Die derzeitig bestehenden Landesregelungen weichen inhaltlich zum Teil deutlich
voneinander ab, was zu uneinheitlichen Berufsbildern und fehlender Anerkennung
zwischen den Bundesländern führt. Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten
nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 29. Mai 2004 eine
Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine österreichweit einheitliche gesetzliche Regelung
für Berufsbild, Ausbildung in Modulen und Tätigkeit der Altenfachbetreuer
In geschaffen
wird."

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss