278/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.11.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lackner, Renate Csörgits, Erika Scharer, Beate Schasching, Heidrun

Silhavy, Ing. Kaipel, Dr. Kräuter, Mag. Maier, Spindelberger

und GenossInnen

betreffend umfassende Reform der Gesundheitsberufe

Für die Qualität im Gesundheitswesen ist die Ausbildung der Beschäftigten besonders
wichtig. Neben dem Arztberuf besteht eine Reihe weiterer hoch qualifizierter
Gesundheitsberufe, deren Ausbildung und Tätigkeitsbilder jeweils in besonderen Gesetzen
wie dem MTD-Gesetz, dem GuKG, dem MTF-SHD-Gesetz uam. geregelt sind. Viele dieser
Vorschriften haben sich zwar durchaus bewährt, doch wird seit langem eine
Reformbedürftigkeit festgestellt. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise auf die
notwendige Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die zahnärztlichen Assistentinnen,
die MTD-Reform, die MTF-Reform und andere Vorhaben hinzuweisen.

Der Beruf der med.-techn. Fachkräfte (MTF) ist seit dem Jahre 1961 gesetzlich geregelt.
Durch die dreispaltige Ausbildung (Labor, Radiologie und Physiotherapie) sind die
Einsatzgebiete der med. techn. Fachkräfte sehr breit gestreut. Im Ambulanten- sowie im
Spitalsbereich sind sie eine wichtige Berufsgruppe, die mit den Weiterentwicklungen der
modernen Medizin voll vertraut sind. Die derzeit geltenden Regelungen für die med. techn.
Fachkräfte entsprechen nicht der geübten Praxis. Dabei sind insbesondere die Kompetenzen
und die Zuständigkeiten neu zu regeln. Gleichzeitig sind durch die unzureichende
Ausformulierung des 40 Jahre alten Gesetzes breite Auslegungen möglich. Durch den
weitumfassenden Tätigkeitsbereich ist zur Zeit keine Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen
möglich.

 

 

In vielen Sparten der Sanitätshilfsdienste hat es in den letzten Jahren enorme Veränderungen
gegeben. Um einen ökonomischen Arbeitsablauf zu gewährleisten, müssen Tätigkeiten
durchgeführt werden, welche jedoch durch die heute geltenden Berufsbilder rechtlich nicht
gedeckt sind. Um für diese Berufsgruppen die notwendige rechtliche Grundlage herzustellen,
muss ein zeitgemäßes Berufsbild für alle Sanitätshilfssparten erstellt und die zugehörige
Ausbildung entsprechend angepasst werden.

Die Berufsbilder im Gesundheitswesen sind daher an die sich laufend ändernden Aufgaben

anzupassen. Um die Durchlässigkeit innerhalb der Gesundheitsberufe sicherzustellen, hat die
Ausbildung in Modulen zu erfolgen.


In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 29. Juni 2000 hat der damals für das
Gesundheitswesen zuständige Staatssekretär Univ.-Prof. Dr. Waneck seine Absicht bekundet,
alle Reformen der Gesundheitsberufe bis zum Ende des Jahres 2000 abzuschließen.

Darüber hinaus hat der Staatssekretär in einer Pressekonferenz zum MTF-Gesetz am 4. Mai
2001 zugesagt: "Daher wird die Bundesregierung in Kürze das in unveränderter
Fassung aus 1961 stammende Gesetz an die modernen Notwendigkeiten anpassen. "(Zitat)
Obwohl wir schon November 2003 schreiben, ist noch immer keines der versprochenen
Vorhaben dem Nationalrat zugeleitet worden. Die unterzeichneten Abgeordneten finden, dass
es Aufgabe des Gesetzgebers ist, auf die Einhaltung der ihm gegenüber getroffenen Zusagen
genauestens zu achten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, die
Ankündigung des Herrn Staatssekretärs Univ. Prof. Dr. Waneck umzusetzen und dem
Nationalrat bis 29. Mai 2004 Gesetzesentwürfe vorzulegen, durch die aufeinander
abgestimmt sämtliche notwendige Reformen der einzelnen Gesundheitsberufe umgesetzt
werden.

• Insbesondere sind die Berufsbilder in den Gesundheitsberufen an die geänderten Aufgaben
anzupassen,

• die künftige Durchlässigkeit innerhalb der Gesundheitsberufe ist durch eine Ausbildung in
Modulen sicherzustellen.

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird weiters aufgefordert dem
Nationalrat bis Ende Dezember 2003 Gesetzesentwürfe für

• eine moderne Regelung für zahnärztliche Assistentinnen,

• eine MTD- und eine MTF-Reform,
vorzulegen.“

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss