28/AE XXII.GP
Eingelangt am: 23.01.2003
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Glawischnig, Petrovic, Freundinnen und Freunde
betreffend die
dringend nötige Verbesserung der Rahmenbedingungen für die
Photovoltaiknutzung in Österreich durch Novellierung des Ökostromgesetzes
Die Förderung
für Strom aus Photovoltaik durch höhere Einspeisetarife ist derzeit
über das Ökostromgesetz bei 15 Megawatt für ganz Österreich begrenzt. Diese
Deckelung ist viel zu niedrig, um der Dynamik des Photovoltaik-Marktes in
Österreich
gerecht zu werden. Dies zeigt sich an der vollständigen Ausschöpfung dieses
Rahmens bereits per 14.1. und somit innerhalb von nur zwei Wochen nach der
Verordnung der erhöhten Einspeisetarife per
1.1.2003.
Durch die
15-MW-Limitierung drohen nicht nur hunderte bereits eingebrachte
Anträge ohne Anspruch auf die höhere Einspeisetarife und damit unwirtschaftlich
zu
bleiben. Durch die Nichtrealisierung dieser beantragten Anlagen und die
faktische
Verhinderung weiterer Anlagen droht auch die Auftragslage für heimische
Unternehmen in diesem zukunftsträchtigen Bereich massiv zu leiden.
Das
Ökostromgesetz muß daher dringend geändert werden, um den energie-,
wirtschafts- und umweltpolitischen Zielsetzungen Österreichs im Zusammenhang
mit
der Photovoltaiknutzung gerecht zu werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
wird aufgefordert, umgehend eine Novellierung des Ökostromgesetzes
vorzubereiten, die der Dynamik des Photovoltaik-Marktes besser als die
derzeitige
Deckelung bei den erhöhten Einspeisetarifen Rechnung trägt.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß vorgeschlagen.