308/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 04.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dietmar Keck
und GenossInnen
betreffend der Schaffung eines österreichweit einheitlichen Berufsbildes für
Berufsfeuerwehrleute
Nach
einer wissenschaftlichen Studie des Hamburger Arbeitsmediziners Dr. Jürgen
Tempel,
Lehrbeauftragter
an der Universität Bremen für "Medizinische Grundlagen der
Gesundheitswissenschaften",
mit dem Titel „Lebensarbeitszeit der Feuerwehrleute -
Betroffenheitsanalyse"
aus dem Jahr 1998, haben Berufsfeuerwehrleute in Deutschland wegen
ihrer hohen Arbeitsbelastung und des berufsbedingten Gefährdungsrisikos
eine um sieben
Jahre
verkürzte Lebenserwartung. Danach werden Feuerwehrleute im Durchschnitt
nur
65,4
Jahre alt, während andere Männer in Deutschland eine Lebenserwartung
von 72,7 Jahre
haben. Es ist anzunehmen, dass die Situation der Berufsfeuerwehrleute in
Österreich
vergleichbar ist.
Einem äußerst
harten Berufsleben, geprägt von ständigem Schichtdienst mit allen
negativen
Auswirkungen auf soziale Bindungen (Familie, Freundeskreis), Schwerstarbeit mit
oft akuter
Gefahr für Leib und Leben (Giftstoffe, Explosionen) sowie hohen
psychischen Belastungen
(bizarre Selbstmordfälle, Tod von Kindern), steht ein durch die geringere
Lebenserwartung
verkürzter Ruhestand gegenüber. In den letzten Jahren wurde das
Personal der
Berufsfeuerwehren
in Österreich kaum mehr pragmatisiert sondern zunehmend nach dem
ASVG
beschäftigt.
Da kein
Kündigungs - u. Versetzungsschutz bei Branddienstuntauglichkeit existiert,
droht den
Feuerwehrleuten der Verlust des Arbeitsplatzes, falls sie aufgrund ihres Alters
und
gesundheitlichen
Problemen den schwierigen Anforderungen nicht mehr gewachsen sind.
Durch
die Änderungen im Pensionsrecht wurde auch die Situation für die
Angehörigen eines
Berufsstandes zusehend verschlechtert, die ohnehin eine wesentlich kürzere
Lebenserwartung
und daher auch eine verkürzte Pensionszeit vor sich haben.
Die
Berufsfeuerwehrleute fordern schon seit langem die Schaffung eines Berufsbildes
„Feuerwehrmann/frau". Bei den sechs Österreichischen
Berufsfeuerwehren wird nur jemand
mit
einer abgeschlossenen Berufsausbildung aufgenommen. Nach dem Eintritt muss der
Einzelne
noch über sechs Jahre den Beruf „Feuerwehrmann/frau" erlernen.
Das heißt, dass ein
zusätzlicher neuer Beruf erlernt werden muss. Doch genau dafür gibt
es kein anerkanntes
Berufsbild. Daher haben alle sechs Österreichischen Berufsteuerwehren ihre
Ausbildung
völlig gleichgeschaltet, um auf diese Weise den Grundstein für das
Berufsbild
„Feuerwehrmann/frau"
zu legen.
Die Erlassung von
Vorschriften, die die Berufsausübung regeln, obliegt dem
Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit. Die Angelegenheiten des Feuerwehrwesens
fallen
jedoch grundsätzlich in die Kompetenz der Länder. Diese haben jedoch
bisher in dieser
Angelegenheit keine Fortschritte erzielt. Aufgrund der kompetenzrechtlichen
Situation im
Bereich
des Feuerwehrwesens in Zusammenhang mit der Bestimmung des §5 B AG kann
auf
der
Grundlage des Berufsausbildungsgesetzes ein Berufsbild Feuerwehrmann nicht
geschaffen
bzw. ein entsprechender Lehrberuf nicht eingerichtet werden.
Um eine bundesweit
gleich qualifizierte Ausbildung zu garantieren und eine schnellere und
einheitliche Vorgangsweise zugunsten der Berufsfeuerwehrleute zu erreichen
stellen daher die
unterfertigten
Abgeordneten nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, Verhandlungen mit den Ländern
dahingehend
aufzunehmen, dass Gesetzgebung und Vollziehung hinsichtlich Berufsausbildung im
Bereich
des Berufsfeuerwehrwesens in einem Staatsvertrag nach Art. 15a B-VG in den
Zuständigkeitsbereich des Bundes übertragen werden.
Desweiteren
wird der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft aufgefordert, aufgrund
dieses
neuen Art. 15a B-VG Staatsvertrages ein Berufsbild „Feuerwehrmann/frau"
auszuarbeiten
und
die Bestimmungen zur Berufsausbildung entsprechend zu verordnen."
Zuweisungsvorschlag: Wirtschaftsausschuss