308/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 04.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dietmar Keck

und GenossInnen

betreffend der Schaffung eines österreichweit einheitlichen Berufsbildes für

Berufsfeuerwehrleute

Nach einer wissenschaftlichen Studie des Hamburger Arbeitsmediziners Dr. Jürgen Tempel,
Lehrbeauftragter an der Universität Bremen für "Medizinische Grundlagen der
Gesundheitswissenschaften", mit dem Titel „Lebensarbeitszeit der Feuerwehrleute -
Betroffenheitsanalyse" aus dem Jahr 1998, haben Berufsfeuerwehrleute in Deutschland wegen
ihrer hohen Arbeitsbelastung und des berufsbedingten Gefährdungsrisikos eine um sieben
Jahre verkürzte Lebenserwartung. Danach werden Feuerwehrleute im Durchschnitt nur
65,4 Jahre alt, während andere Männer in Deutschland eine Lebenserwartung von 72,7 Jahre
haben. Es ist anzunehmen, dass die Situation der Berufsfeuerwehrleute in Österreich
vergleichbar ist.

Einem äußerst harten Berufsleben, geprägt von ständigem Schichtdienst mit allen negativen
Auswirkungen auf soziale Bindungen (Familie, Freundeskreis), Schwerstarbeit mit oft akuter
Gefahr für Leib und Leben (Giftstoffe, Explosionen) sowie hohen psychischen Belastungen
(bizarre Selbstmordfälle, Tod von Kindern), steht ein durch die geringere Lebenserwartung
verkürzter Ruhestand gegenüber. In den letzten Jahren wurde das Personal der
Berufsfeuerwehren in Österreich kaum mehr pragmatisiert sondern zunehmend nach dem
ASVG beschäftigt.

Da kein Kündigungs - u. Versetzungsschutz bei Branddienstuntauglichkeit existiert, droht den
Feuerwehrleuten der Verlust des Arbeitsplatzes, falls sie aufgrund ihres Alters und
gesundheitlichen Problemen den schwierigen Anforderungen nicht mehr gewachsen sind.
Durch die Änderungen im Pensionsrecht wurde auch die Situation für die Angehörigen eines
Berufsstandes zusehend verschlechtert, die ohnehin eine wesentlich kürzere Lebenserwartung
und daher auch eine verkürzte Pensionszeit vor sich haben.

Die Berufsfeuerwehrleute fordern schon seit langem die Schaffung eines Berufsbildes
„Feuerwehrmann/frau". Bei den sechs Österreichischen Berufsfeuerwehren wird nur jemand
mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung aufgenommen. Nach dem Eintritt muss der
Einzelne noch über sechs Jahre den Beruf „Feuerwehrmann/frau" erlernen. Das heißt, dass ein
zusätzlicher neuer Beruf erlernt werden muss. Doch genau dafür gibt es kein anerkanntes
Berufsbild. Daher haben alle sechs Österreichischen Berufsteuerwehren ihre Ausbildung
völlig gleichgeschaltet, um auf diese Weise den Grundstein für das Berufsbild
„Feuerwehrmann/frau" zu legen.


Die Erlassung von Vorschriften, die die Berufsausübung regeln, obliegt dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Die Angelegenheiten des Feuerwehrwesens
fallen jedoch grundsätzlich in die Kompetenz der Länder. Diese haben jedoch bisher in dieser
Angelegenheit keine Fortschritte erzielt. Aufgrund der kompetenzrechtlichen Situation im
Bereich des Feuerwehrwesens in Zusammenhang mit der Bestimmung des §5 B AG kann auf
der Grundlage des Berufsausbildungsgesetzes ein Berufsbild Feuerwehrmann nicht
geschaffen bzw. ein entsprechender Lehrberuf nicht eingerichtet werden.

Um eine bundesweit gleich qualifizierte Ausbildung zu garantieren und eine schnellere und
einheitliche Vorgangsweise zugunsten der Berufsfeuerwehrleute zu erreichen stellen daher die
unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Verhandlungen mit den Ländern dahingehend
aufzunehmen, dass Gesetzgebung und Vollziehung hinsichtlich Berufsausbildung im Bereich
des Berufsfeuerwehrwesens in einem Staatsvertrag nach Art. 15a B-VG in den
Zuständigkeitsbereich des Bundes übertragen werden.

Desweiteren wird der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft aufgefordert, aufgrund dieses
neuen Art. 15a B-VG Staatsvertrages ein Berufsbild „Feuerwehrmann/frau" auszuarbeiten
und die Bestimmungen zur Berufsausbildung entsprechend zu verordnen."

Zuweisungsvorschlag: Wirtschaftsausschuss