310/A XXII. GP
Eingebracht am 04.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
A n t r a g
der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dipl.-Ing. Prinzhorn
und Kollegen
betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Bundesgesetz mit dem
das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird
Der Nationalrat hat
beschlossen:
Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994
Das
Umsatzsteuergesetz 1994, BGB1. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGB1. I Nr.
xxx/2003
wird wie folgt geändert:
Dem § 11 Abs. 14 wird folgender Abs. 15 angefügt
„(15) Der
Bundesminister für Finanzen kann aus Vereinfachungsgründen mit Verordnung
bestimmen, dass
eine
Verpflichtung des Unternehmers zur Ausstellung von Rechnungen entfallt."
Begründung
Zu §11 Abs. 15 EStG
Art. 22 Abs. 9 lit. c der 6. EG-Richtlinie idF der RL
2001/115/EG gestattet es den Mitgliedstaaten, in bestimm-
ten
Fällen von der Verpflichtung zur Rechnungsausstellung abzusehen.
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag
unter Verzicht auf eine erste Lesung
dem
Finanzausschuss zuzuweisen.