326/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 29.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Posch, Mag. Christine Muttonen

und GenossInnen

betreffend die Durchsetzung dringender Maßnahmen zur Einschränkung der Transitlawine im

Tourismusland Kärnten

Seit Jahren leidet Kärnten unter ständig steigenden Transitverkehrsaufkommen. Derzeit sind
in der Nacht im Liesertal entlang der Tauernautobahn bereits dreieinhalb Mal so viele
schwere LKW's unterwegs als im Inntal und acht Mal so viele als am Brenner. Die
Tauernautobahn (A 10) weist dabei die stärksten Zuwachsraten aller alpenquerenden
Hauptverkehrsadern auf.

Bereits bisher musste nach Expertenprognosen auf Kärntner Seite der Tauernautobahn mit
einem weiteren Anwachsen des LKW-Verkehrs auf mehr als das Dreifache bis 2020 zu
rechnen sein (mehr als 5 Mio. LKW-Fahrten gegenüber l ,7 Mio. LKW-Fahrten derzeit).
Durch das von der VP/FP-Bundesregierung verursachte Scheitern einer
Transitvertragsverlängerung ist mit dem Erreichen dieser Verkehrszahlen bereits
8 bis 10 Jahre früher zu rechnen. Damit wird die jetzt schon für die Bevölkerung kaum mehr
zu ertragende und die Tourismuswirtschaft schwer belastende Transitbelastung Kärntens bis
ins unerträgliche gesteigert werden.

Während die Tiroler und Salzburger Landesregierungen einige Maßnahmen zur Linderung
der Belastungen aus dem LKW-Fernverkehr gesetzt haben, haben die Kärntner
Verkehrsreferenten und Landeshauptmann Dr. Jörg Haider, nichts unternommen. Dies,
obwohl Lärm- und Abgaswerte bereits regelmäßig die entsprechenden Richt- bzw.
Schadstoffgrenzwerte entlang der A 10 überschreiten.

So werden

    Die Richtwerte der Lärmbelastung bereits flächendeckend seit Jahren (z.B. an 17 von 26
Messpunkten in den Gemeinde Rennweg, Krems und Gmünd) überschritten
(Umweltuntersuchungen der ÖSAG von Dezember 2000)


       Die Abgasbelastungen der Luft im Liesertal bei diesem Verkehrszuwachs im nächsten
Jahrzehnt um mindestens das Dreifache zunehmen werden.

In Sorge um die Gesundheit der Kärntner Bevölkerung, die Umwelt- und Tourismusqualität
im Land Kärnten stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

1.         Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, im
Einvernehmen mit dem Land Kärnten

              raschestmöglich ein LKW-Nachtfahrverbot über 7,5 Tonnen auf Kärntner Seite der Tauernautobahn (A 10) zur realisieren,

       eine Tempo 80-Geschwindigkeitsbeschränkung samt Überholverbot für LKW's
sowohl auf der A 10 als auch auf der A 2 im Raum Villach zu verordnen,

              durch die Einführung von Sektion-Control-Abschnitten, die Einhaltung dieser
Geschwindigkeitsbeschränkungen wirksam zu kontrollieren,

       die Höhe des LKW-Road-Pricing-Satzes auf der Tauernautobahn verkehrssteuernd
einzusetzen, um Verkehrsverlagerungen auf die Tauernautobahn zu vermeiden,

              lokalen Kärntner Unternehmungen, ähnlich wie im Land Salzburg im Lungau, die
Maut aus Mitteln der Regionalförderungen zu ersetzen,

       für den Lärmschutz auf Kärntner Autobahnen und Schnellstraßen ausreichende
Mittel für die ASFINAG zur Verfügung zu stellen; gleiches gilt für den Lärmschutz
entlang der Bahnlinien und die ÖBB.

2.         Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, im Rahmen der nationalen
Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie gesetzliche (und daher einklagbare)
Grenzwerte für den Lärmschutz einzuführen und dabei die Grenzwerte für Lärmschutz
auf 45 Dezibel in der Nacht und 55 Dezibel am Tag (derzeit liegen die Richtwerte bei
60 Dezibel in der Nacht und 65 Dezibel unter Tag abzusenken.

Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss