331/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 10.02.2004
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Dringlicher Antrag
(gem. § 74a in Verbindung mit § 93 Abs 2 GOG-NR)

der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Kosumentenschutz

für eine zusätzliche Anpassung der Pensionen für 2004 und für eine garantierte jährliche Wertsicherung der Pensionen

 

Die SPÖ hat bereits vor einiger Zeit an Hand von konkreten Beispielen darauf hingewiesen, dass Österreichs Pensionistinnen und Pensionisten wieder einmal von dieser Regierung im Stich gelassen und zur Kasse gebeten werden. Am 6. Februar dieses Jahres lautete dann der Titel einer APA-Aussendung: „Pensionen – 83 Prozent von Netto-Kürzung betroffen“.

 

Am 14. Oktober 2002 – während des Nationalratswahlkampfes – unterschrieb Bundeskanzler Wolfgang Schüssel ein „Bündnis für Österreichs Senioren“ in dem er die „Werterhaltung und Wohlstandsicherung der Pensionen garantiert“.

 

In der Regierungserklärung von ÖVP und FPÖ vom 28. Februar 2003 steht auf Seite 20:

„Die Pensionsanpassung hat sich weiterhin am Ziel der Wertsicherung zu orientieren.“

 

ABER: Statt der Wertsicherung gibt es Jahr für Jahr eine Wertminderung!

 

Keiner Bevölkerungsgruppe wurde in den vergangen vier Jahren das Einkommen so schamlos gekürzt, wie jener der Pensionistinnen und Pensionisten. Die Nichtabgeltung der Teuerung seit 2001 führt zu einer lebenslangen Pensionskürzung.

 

Ein Großteil der österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten müssen seit ÖVP und FPÖ im Jahre 2000 an die Regierung kamen jeden Euro zwei Mal umdrehen. Die Pensionsanpassungen liegen deutlich unter der Inflationsrate, daher verlieren Österreichs Pensionistinnen und Pensionisten Jahr für Jahr an Kaufkraft:

 

·               Seit 2001 permanente Pensionskürzungen durch Pensionsanpassungen unter der Teuerungsrate.

·               4 Prozent zusätzliche Pensionskürzungen 2001 bis 2003 durch Abzug von sogenannten „Übergenüssen“.

·               Einmalzahlungen statt echter Anpassung reduzieren seit 2002 die Pensionsbasis und führen zu lebenslangen Pensionskürzungen.

·               Kürzung bzw. Streichung des Pensionisten-Absetzbetrages.

·               Erhöhung des Pensionssicherungsbeitrages.

 

Die schwarz-blaue Regierung hat die Pensionsanpassung in den vergangenen Jahren sehr niedrig gehalten und mit Einmalzahlungen den Eindruck erwecken wollen, dass die Pensionen trotzdem steigen. Dass schon in den letzten drei Jahren die Pensionsanpassung deutlich hinter der Teuerung zurückgeblieben ist, zeigt sich an der Tatsache, dass die Inflationsrate in Summe bei acht Prozent, die Summe der Pensionsanpassungen der Jahre 2000 bis 2003 bei mageren drei Prozent liegt. Diese Zahlen dokumentieren den Verlust an Kaufkraft eindeutig.

 

Mehrmals hat die SPÖ in verschiedenen Anträgen die jährliche Anhebung der Pensionen um einen zumindest die Teuerung abgeltenden Faktor verlangt. Die SPÖ ist auch die einzige Partei, die ein faires und gerechtes Pensionsmodell für die Zukunft erarbeitet und vorgestellt hat, das ein einheitliches Pensionssystem für alle arbeitenden Menschen in unserem Land vorsieht und zwar sofort und nicht erst in 50 Jahren. Und die SPÖ steht auch zu der Forderung nach einem Solidarbeitrag für Pensionen über der ASVG-Höchstpension. Dieser Beitrag soll helfen, den zu erwartenden Finanzierungsengpass leichter zu überwinden.

 

Die SPÖ hat immer davor gewarnt, dass die Beschlüsse der Regierungsparteien zu einer Entwertung der Pensionen führen wird.

Noch nie jedoch wurden die Kürzungen so offensichtlich durchgeführt, wie durch die Regelung der Regierung für die Jahre 2004 und 2005: Eine 1.000,--Euro-Bruttopension erhielt 2003 einen Wertausgleich von 210,- Euro brutto im Jahr, oder 15,- Euro pro Monat. Ab 1.1.2004 wird dieser „Wertausgleich“ ersatzlos gestrichen, der Verlust beträgt 15,- Euro brutto monatlich. Die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages nur für Pensionistinnen und Pensionisten um monatlich 0,5 Prozent im Jahr 2004 und um zusätzliche 0,5 Prozent im Jahr 2005 schlägt ebenso zu Buche, wie die Einführung der Freizeitunfallversicherung von 0,1 Prozent. Für die 1.000,--Euro-Bruttopension bedeuten Krankenkassenbeitragserhöhung und Freizeitunfallversicherung ab 1.1.2004 eine weitere Pensionsverringerung um 6,- Euro monatlich.

 

Bundeskanzler Schüssel verteidigte die neuesten Pensionskürzungen durch die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages und der Einführung des Freizeitunfallversicherungsbeitrages ((der auch von Pflegegeldbeziehern der Stufe 7 (also von völlig Bewegungsunfähigen) eingehoben wird)) jedoch mit dem Argument: „Pensionisten brauchen fast die Hälfte der Gesundheitskosten“.

Außerdem erklärte der Bundeskanzler, dass diese Maßnahme „kalkuliert“ und „mit Absicht“ beschlossen worden sei. Damit ist eindeutig klar gestellt, dass die Regierungsparteien vom Effekt dieser Maßnahme nicht überrascht wurden, wie das vor allem der Kärntner Landeshauptmann Haider darzustellen versucht.

 

Die Aussagen des Bundeskanzlers sind zynisch und stellen vor allem das Solidaritätsprinzip in der Krankenversicherung vollkommen in Frage. Den Pensionistinnen und Pensionisten jetzt, nachdem sie ihr Leben lang in die Krankenversicherung einbezahlt haben, vorzuhalten, dass sie Schuld an den hohen Gesundheitskosten haben, zeigt den unsozialen und kaltherzigen Geist Schüssels. Aber noch unverfrorener als der Bundeskanzler argumentiert sein Generalsekretär Lopatka. Er erklärte im ORF: „Es gibt überhaupt keine Pensionskürzungen“. – So kann sich eine Million Pensionistinnen und Pensionisten täuschen!

 

Der selben Logik folgt auch ÖVP-Sozialsprecher Tancsits mit seinen "direkten und indirekten Drohungen". Tancsits hatte als Alternative zur Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge die "Entsorgung Älterer auf Euthanasiewegen" genannt. Diese Äußerung ist schlichtweg skandalös, menschenverachtend und unerträglich.

 

Auch die Sprachregelungdes Arbeits- und Wirtschaftsministers Bartenstein, der von „subjektiven Verlusten“ einiger Pensionisten spricht, zeigt deutlich die Abgehobenheit dieser Bundesregierung.

 

Die tatsächlichen Verluste von über eineinhalb Millionen Pensionistinnen und Pensionisten sind aber nicht wegzutäuschen.

Die SPÖ fordert daher für das laufende Jahr eine zusätzliche Pensionsanpassung in der Höhe von 0,8 Prozent. Diese Anpassung ergibt sich folgendermaßen:

 

·               Die Inflationsrate für 2004 wird vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung mit 1,2 Prozent prognostiziert.

·               Die bereits beschlossene Pensionsanpassung beträgt durchschnittlich ein Prozent – somit fehlen 0,2 Prozent.

·               Höhere Sozialversicherungsbeiträge (+0,5 Krankenversicherung, +0,1 Unfall-versicherung) bewirken eine Pensionsminderung von 0,6 Prozent.

 

Um nun zu einer Pensionsanpassung zu kommen, die diese Verluste ausgleicht, müssen die Pensionen um 0,8 Prozent erhöht werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich, längstens jedoch bis zum 25. Februar 2004 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die Pensionen für das Jahr 2004 zusätzlich im Ausmaß von 0,8 Prozent erhöht werden.

 

Des weiteren wird der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzubereiten und dem Nationalrat bis Ende März 2004 zur Beschlussfassung zuzuleiten, in der die Regelung der Pensionsanpassung generell so gestaltet wird, dass die Pensionen künftig mit einem mindestens die Teuerung abgeltenden Faktor für alle zu erhöhen sind.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten verlangen, diesen Antrag gemäß §§ 74a inVerbindung mit 93 Abs. 2 GOG dringlich zu behandeln.