342/A XXII. GP
Eingebracht am 25.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANTRAG
der
Abgeordneten Eder, Petra Bayr
und
GenossInnen
betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971
geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das
Bundesgesetz 1971. BGBI. Nr. 286 zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBI.
50/2002
wird wie folgt geändert
1. Im Verzeichnis 2 Bundesstraßen S
(Bundesschnellstraßen) wird die Beschreibung
der Strecke für die S1 Wiener Außenringschnellstraße wie folgt ergänzt:
"sowie
einschließlich Verbindungsspange Knoten Rothneusiedl - Knoten Hansson-
Kurve (A23)"
2. Im § 34 wird nachstehender Abs. 4 angefügt:
"(4)
Das Verzeichnis 2 Bundesstraßen S (Bundesschnellstraßen) in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBI. l Nr. .../2004 tritt
mit dem 1.6.2004 m Kraft."
Gemäß
§ 69 Abs. 4 GOG wird verlangt, innerhalb von drei Monaten eine erste Lesung
über
diesen Antrag durchzuführen.
Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss
Erläuterungen:
Zur
Erhöhung der Verkehrswirksamkeit der im Jahr 2006 vorgesehenen Fertigstellung
der
S1 Wiener Außenringschnellstraße Abschnitt Vösendorf - Schwechat und der damit
verbundenen stärkeren Entlastung der A23 zwischen Hansson-Kurve und Knoten
Vösendorf
ist eine leistungsfähige Schnellstraßenverbindung zwischen A23 Knoten
Hansson-Kurve und
S1 Knoten Rothneusiedl erforderlich.
Mit
dieser neuen Straßenverbindung, die als Schnellstraße mit je zwei Fahrstreifen
pro
Fahrtrichtung inklusive Abstellstreifen und zwei Anschlussstellen
(Anschlussstelle
Güterterminal und Anschlussstelle Südrandstraße) errichtet werden soll, ist
auch eine
wirksame Umleitung im Zuge der ab spätestens 2009 notwendigen Sanierung der A23
Südosttangente zwischen Knoten Hansson-Kurve und Anschlussstelle Sterngasse gegeben.
Aus diesem Grund soll diese Schnellstraßenspange spätestens Ende 2008
verkehrswirksam
sein.
Ohne
einer derartigen Umleitungsstrecke wäre die Sanierung der A23 Südosttangente im
genannten Abschnitt äußerst problematisch, weil dann eine effiziente
Verkehrsführung im
Baustellenbereich nicht zur Verfügung gestellt werden kann und massive
Stauerscheinungen
während der mindestens 2-jährigen Sanierungszeit, die sich auch auf das untergeordnete
Wiener Straßennetz ausdehnen, entstehen würden.
Darüber
hinaus kann mit dieser neuen Straßenverbindung auch eine bessere und
leistungsfähigere Anbindung des Güterterminals Inzersdorf an das hochrangige
Straßennetz
realisiert werden.