357/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 26.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Maier, Erika Scharrer, Prähauser, Dr. Matznetter

und GenossInnen

betreffend Doppelmaut im Lungau

Einige Gebiete in Österreich sind durch eine „Doppelmaut" enorm benachteiligt. Dazu gehört
der Bezirk Lungau in Salzburg. Diese Doppelmaut stellt eine klare wirtschaftliche
Benachteiligung des Lungaus dar und ist auf Grund der Topographie wohl einzigartig in
Europa.

In Österreich werden für die Einhebung der nutzerfinanzierten Wegekosten am hochrangigen
Straßennetz 3 Mautsysteme, nämlich die Sondermaut, die Vignettenpflicht und die
fahrleistungsabhängige Maut herangezogen.

Im Jahr 1996 wurde die Nutzerfinanzierung des gesamten hochrangigen Straßennetzes
(Autobahnen und Schnellstraßen) per Gesetz beschlossen, mit Ausnahme der oben genannten
Sondermautstrecken, deren Mautpflicht (Zahlung an körperlichen Mautstellen) beibehalten
wurde.

Geplant war ein vollelektronisches Mautsystem im fließenden Verkehr. Auf Grund der
damals noch nicht ausgereiften Technik, wurde die geklebte Form der Mautentrichtung
mittels Vignette vorerst und nur als Übergangslösung per 1.1.1997 eingeführt.

Es gibt in Österreich einige Streckenabschnitte die - auf Grund der hohen Kostenintensität im
Bereich Bau, Instandhaltung und Sanierung bereits vor 1997 (Einführung der Vignettenpflicht
in Österreich) - fahrleistungsabhängig (Maut pro gefahrenen Kilometer) bemautet wurden.
Bei diesen sogenannten Sondermautstrecken handelt es sich vorwiegend um Tunnel- und
Brückenbauten im Ausmaß von ca. 250 Straßenkilometern.

Es sind dies folgende:

A 9 Pyhrn Autobahn:

In den Abschnitten zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle

Ardning, sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und Anschlussstelle Übelbach


A 10 Tauern Autobahn:

Im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg

A 11 Karawanken Autobahn:

Im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im

Krawankentunnel

A 13 Brenner Autobahn:

Gesamt

S 16 Arlberg Schnellstraße:

Im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle St. Anton und der Anschlussstelle Langen

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, bis 1. Mai
2004 dem Nationalrat in Abstimmung mit der EU-Kommission eine Vorlage zu übermitteln,
durch die das Problem der Doppelmaut (z.B. Ausgleichszahlungen) und damit der
wirtschaftlichen Benachteiligung der Menschen im Lungau und in anderen Regionen gelöst
wird.

Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss