368/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 25.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

betreffend „Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Doping im Freizeit- und

Leistungssport durch das Gesundheitsministerium"

Mit der Änderung des Arzneimittelgesetzes wurde eine Lücke in der Behördenzuständigkeit und
Kontrolle, die von der SPÖ seit Frühjahr 2002 aufgezeigt wurde, geschlossen.

In den erläuternden Bemerkungen wird eingestanden:

Produkte, die als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht werden, die Dopingmittel
beinhalten und daher als Arzneimittel einzustufen sind, werden jedoch auch in Sportgeschäften und
Supermärkten vertrieben. In diesem Bereich fehlt bislang eine entsprechende Kontroll- und
Beschlagnahmemöglichkeit."

Die Gesetzesänderung wurde aber nur in einem Punkt dem Entschließungsantrag (57/A(E)) der
Abg. Mag. Johann Maier und GenossInnen betreffend Nahrungsergänzungsmittel, die als
Arzneimittel zu qualifizieren sind, gerecht.

In diesem Entschließungsantrag sind die Probleme mit verunreinigten Nahrungsergänzungsmitteln
sehr ausführlich beschrieben und mit internationalen Untersuchungsergebnissen belegt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat hat beschlossen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert:

1.   gemeinsam mit dem Bundeskanzler eine umfassende Untersuchung der in Österreich
erhältlichen Nahrungsergänzungsmittel auf Stoffe (nach § 5a AMG) unter Einbeziehung
aller bekannten - legalen wie illegalen - Vertriebswege (z.B. Internet) zu veranlassen;


2.              dem Nationalrat bis 31. Oktober 2004 über die Ergebnisse dieser Untersuchung zu
berichten;

3.              aufgrund der bekannten gesundheits- wie auch dopingrelevanten Problemstellungen
regelmäßig systematische Kontrollen der am Markt befindlichen Nahrungsergänzungsmittel
unter Berücksichtigung aller Vertriebswege durchzuführen, um das Ausmaß der
kontaminierten Produkte abschätzen und effektiv bekämpfen zu können;

4.      dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die gesetzlichen
Voraussetzungen geschaffen werden, dass bei Nachweis verbotener Stoffe (z.B.
Prohormonen) in Nahrungsergänzungsmittel öffentlich, und zwar unter vollständiger
Namensnennung (Marke, Hersteller, Importeur, Chargennummer etc.), über gesundheitliche
Risken und Dopingrelevanz informiert und gewarnt werden kann;

5.              auf europäischer Ebene die Durchsetzung der „Guten Herstellungspraxis" bei der
Herstellung von „Nahrungsergänzungsmittel" zu ermöglichen, eine koordinierte europäische
Marktkontrolle umzusetzen sowie für den Aufbau eines gegenseitigen Informationssystems,
durch das die europäischen BürgerInnen vor gesundheitlichen und sportlichen Risken
gewarnt und geschützt werden, einzutreten;

6.        gemeinsam mit dem Bundeskanzler und der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft
und Kultur verstärkt Aufklärungsarbeit über die gesundheitlichen und sportlichen Risken
von Dopingmitteln und von mit verbotenen Stoffen verunreinigten Nahrungsergänzungs-
mitteln (z.B. Prohormone) in Österreich durchzuführen.

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss