38/A XXII.GP
Eingelangt am:
23.01.2003
ANTRAG
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen"
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994
geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit den die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesgesetz, mit den die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
Die
Gewerbeordnung 1994, BGBI. Nr. 194, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetzblatt I Nr. 111/2002 wird wie folgt geändert:
§ 57 Abs. 1 lautet:
“§ 57 (1) Das Aufsuchen von Privatpersonen
zum Zwecke des
Sammelns von Bestellungen auf Waren oder Dienstleistungen ist
hinsichtlich des Vertriebes von Verzehrprodukten, Giften, Arzneimitteln,
Medizinprodukten, Heilbehelfen, Uhren aus Edelmetall, Gold-, Silber- und
Platinwaren, Juwelen und Edelsteinen, Waffen und Munition, pyrotechnischen
Artikeln, kosmetischen Mitteln, Grabsteinen und Grabdenkmälern und deren
Zubehör, Kränzen, sonstigem Gräberschmuck sowie Energielieferungen,
Telekomverträge und Telekomdienstleistungen verboten. Hinsichtlich dieser Waren
oder Dienstleistungen sind auch in Privathaushalten stattfindende
Werbeveranstaltungen
einschließlich Werbe- und Beratungspartys, die sich an
Privatpersonen richten, verboten, gleichgültig, ob die Werbeveranstaltung von
Gewerbetreibenden selbst oder von jemand anderem organisiert wird. Weiters
verboten ist das Aufsuchen von Privatpersonen, wenn hiebei in irgendeiner Form
der
Eindruck erweckt wird, dass das für die bestellten Waren geforderte Entgelt
zumindest zum Teil gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken zugute
kommt.
Über
diesen Antrag wird die Anberaumung einer Ersten Lesung innerhalb
von 3 Monaten verlangt.
Zuweisungsvorschlag: Wirtschaftsausschuss
Begründung
Die
Entmonopolisierung bzw. Liberalisierung des gesamten Energiemarktes sowie
des Telekommarktes führte zu unangenehmen Begleiterscheinungen bei der
Akquisition neuer Kunden. Unternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind und
Neukunden akquirieren, versuchen diese Neuabschlüsse über das klassische
“Haustürgeschäft" zu erreichen. Dabei geht es konkret um neue
Energielieferverträge
(z.B. Strom) sowie um Mobilfunk- und Festnetzverträge und damit verbundenen
Diensten. Diese Verträge werden im Regelfall außerhalb der ordentlichen
Betriebsstätten abgeschlossen. Haustürgeschäfte für Telefon und Strom nehmen zu
und damit auch entsprechende Beschwerden. Arbeiterkammern und der VKI warnten
in diesem Zusammenhang bereits mehrfach die Öffentlichkeit. Beschwerden über
unseriöse Türverkäufern häufen sich. Mit falschen Ausweisen und unlauteren
Verkaufspraktiken werden bspw. Telefonkunden zu Verträgen zwischen Tür und
Angel überredet. Die Telekom Austria hat für verunsicherte Kunden sogar eine
Gratishotline eingerichtet. In einigen Fällen musste sogar die Polizei
einschreiten.
Gerade
aggressive und unseriöse “Haustürkeiler treiben seit Monaten in Österreich
ihr Unwesen. Mit falschen Ausweisen und unlauteren Verkaufspraktiken wurden
Telekomkunden oder Stromkunden überrumpelt und zu Verträgen zwischen Tür und
Angel überredet. In Österreich, besonders in Vorarlberg, tritt die Fa.
“InnoFlex
Telekommunikation & Marketing GmbH" am Markt auf (in sog.
Informationsveranstaltungen). Wechselwillige Stromkunden sollten für einen sog.
“Strompool" gewonnen werden. Die VerkäuferInnen sind
strukturvertriebsmäßig
organisiert.
Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einerseits, aber
auch mit bestimmten
Androhungen
(psychischer Kaufzwang) werden dabei KonsumentInnen unter Druck
gesetzt, Neuverträge - allerdings mit
anderen Vertragspartnern - abzuschließen (z.B.
“Wenn sie nicht unterschreiben, drehen wir ihnen den Strom ab."). In
sittenwidriger
Weise werden Kunden abgeworben.
Beliebt
ist insbesondere jene Masche, dass man sich des Namens des jeweils
bekannteren oder renommierteren Unternehmens bedient und vorgibt, für dieses
Unternehmen tätig zu sein und nur vorbei gekommen ist, damit der Strom bzw. der
Telefonanschluss billiger wird (“Man komme “von der Post", “im Auftrag der
Telekom
Telefongespräche abwickeln", man vertreibe “ein neues günstigeres Produkt
der
Telekom", mehrere Telefonbetreiber bzw. “tele.ring und Telekom" sei
“dasselbe" oder
man
mache “eine Registrierung für die Telekom"). Meist wird dann die
Vertragsurkunde mit dem Hinweis ganz schnell und verdeckt zur Unterschrift
hingelegt, dass nur die Anwesenheit des jeweiligen Mitarbeiters darauf zu
bestätigen
sei. Die Beschwerden in diesem Bereich haben österreichweit so zugenommen, dass
sie auch nicht mehr als “Ausreißer" oder “Einzelfälle" bezeichnet
werden können.
Nachfolgende Fallbeispiele aus dem
Beratungsalltag von
Konsumentenschutzeinrichtungen bzw. aus Medienberichten dokumentieren
diese Vorgehensweisen:
• Besonders krass ist der Fall einer älteren Dame in
Erinnerung, welche am selben
Tag, als sie aus dem Krankenhaus, wo sie sich aufgrund der Behandlung einer
schweren Krebserkrankung aufhielt, von einem “Keiler" kontaktiert wurde.
Dieser
Keiler war sichtlich von einem Schnupfen infiziert und die Dame, für welche
aufgrund ihrer schweren Krankheit jede Infektion zur tödlichen Gefahr werden
kann, fürchtete buchstäblich um ihr Leben. Der “Keiler" teilte Ihr lapidar
mit, sie
könne das Problem ganz leicht lösen, wenn sie nämlich unterschreibe, werde er
die Wohnung unverzüglich verlassen und damit sei auch ein mögliches
Ansteckungsrisiko weg. Diese Dame war so aufgeregt, dass sie sich nicht einmal
selbst bei der AK-Konsumentenberatung beschweren konnte, sondern erst die
Tochter, nachdem ihr die Mutter diesen Vorfall unter Tränen erzählte.
• Am 8. November 2002 läutete es an der Tür von Frau G.
S. in Salzburg. Davor
stand ein junger Mann, der sehr redegewandt auf die Frau einredete und
irgendetwas von Energieversorgung und den Stromversorgern Salzburg AG und
Switch erzählte. Abgelenkt von ihrem kleinen Sohn konnte sie dem Redeschwall
des Mannes nicht richtig folgen. Sie verstand, dass sein Kollege und er jetzt
im
Haus unterwegs seien, um Ummeldungen vorzunehmen. Die Salzburg AG bietet
jetzt über Switch eine günstigere Energieversorgung an, alles andere wird
normal
von der Salzburg AG weitergeführt. Mit diesen Fehlinformationen wurde dann die
Unterschrift auf den Ummeldungsantrag von Frau S. erlangt. Erst nach genauerer
Überlegung wurde dieser bewusst, dass diese “Ummeldung" nichts anderes
bedeutete, als den Wechsel zu einem neuen Stromlieferanten. Eine Entscheidung
die sie in dieser Form nicht treffen wollte.
• Zwei Vertreter des Stromanbieters Switch haben in
Salzburg derart aggressiv für
ihre Produkte geworben, dass Betroffene sogar die Polizei riefen. Die
“Keiler"
hatten die Hausbewohner beschimpft und versucht, sich in deren Wohnung zu
zwängen. Sie wurden dafür von der Polizei angehalten.
• Auch eine Bewohnerin aus der Salzburger Gemeinde
Thalgau hat ihre
Erfahrungen mit Telefonkeilern gemacht. “Wir haben Ihr Telefon bei Tele2 für
kurze Zeit aktiviert, damit Sie Tele2 30 Minuten lang testen und gratis
telefonieren
können." So lautete die frohe persönliche Botschaft, die der Frau vor
wenigen
Tagen ins Haus flatterte. Ihr Pech nur, sie hat kein Telefon. Lediglich ihr
Mann
habe einen Festnetzanschluss. Schon vor dem Erhalt des Briefes seien
Mitarbeiter dieser Firma vor der Wohnungstür aufgetaucht. Diese verhielten sich
äußerst aggressiv und unfreundlich. Nach Erhalt des Briefes hat sich die
betroffene Familie bei der Tele2-Hotline nach dem Sinn dieser Aktion erkundigt.
“Eine Frau teilte uns im patzigen Ton mit, dass ich mich über die Gratis-
Telefonminuten freuen solle." (Salzburger Nachrichten)
• Die Dame am Vogelweiderplatz in Rudolfsheim-Fünfhaus
ist irritiert. Sie seien
von der Telekom Austria und würden gerne die Telephonrechnung sehen meinen
die zwei Herren. Denn: “Wir möchten bei ihrem Telephon den billigsten Tarif
einstellen". Die Tür bleibt zu, die Polizei wird alarmiert. (Presse)
Dies
macht es daher notwendig, das Aufsuchen von Personen zum Zwecke des
Sammelns von Bestellungen auf Energielieferverträge und Dienstleistungen im
Telekombereich unter die Verbotsregelung des § 57 GewO 1973 zu stellen.
Gleiches
gilt für Medizinprodukte (z.B.
Magnetfeldtherapiegeräte).