381/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 05.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
betreffend
Wahlkartenausstellung bei den Europawahlen
Der Gemeinderat der Grünen Innsbrucks,
Mitglied der Bezirkswahlbehörde Innsbruck-Stadt,
Gerhard Fritz hat uns auf folgendes Problem aufmerksam gemacht:
„Wahlkarten können ab
dem Tag der Wahlausschreibung bis drei Tage vor der Wahl
angefordert werden.
Dies kann auch via Fax oder E-mail geschehen.
Bei der EP-Wahl
schaut es aufgrund der Regelungen im e-gov-G (elektronische Anträge, die
außerhalb der Amtsstunden
eingebracht werden, gelten als mit Beginn der Amtszeit des
folgenden Tages, also 8 Uhr früh,
eingebracht), und wegen des Feiertags am Donnerstag
vor der Wahl (der die Frist verschiebt) so aus:
Die Frist zum
Einbringen von Anträgen auf Ausstellung von Wahlkarten endet am Freitag,
11.6.
um 8 Uhr früh - da ist es aber praktisch unmöglich, Wahlkarten noch mit der
Post
rechtzeitig
zuzustellen. Die Antragstellerinnen haben aber ein Recht auf Zustellung mit der
Post.
Bei der BP-Wahl sind auch noch am Donnerstag
(früh) etliche Anträge via E-Mail
eingegangen,
diese wurden auch sofort bearbeitet, die Wahlkarten gingen noch am
Donnerstag
zur Post - aber nicht alle sind am Freitag auch zugestellt worden. Gleichzeitig
muss
die Ausstellung von Wahlkarten aber in der Wählerevidenz und in den
Wählerlisten
der Sprengel vermerkt werden: EinE BesitzerIn einer Wahlkarte kann zwar auch im
Heimatsprengel wählen, muss aber die Wahlkarte mitbringen. Jetzt hat es einige
Fälle
gegeben, wo jemand eine WK beantragt hat (am Donnerstag), sie aber per Post
nicht
bekommen
hat, eine geplante Reise abgesagt hat, um im Heimatsprengel zu wählen -
mangels
Wahlkarte musste er/sie aber abgewiesen werden und konnte nicht wählen. (Das
gleiche wäre ihm/ihr natürlich auch am Reiseort passiert, aber da wissen wir es
halt nicht -
die Beschwerden kennen wir aus Innsbrucker Sprengeln, wo es sofort im Laufe der
Wahl
"aktenkundig" wurde, weil die Beschwerden natürlich sofort an die
Bezirkswahlleitung
weitergeleitet
wurden)."
Da eine Gesetzesänderung bis zur EP Wahl
nicht mehr möglich ist, sollte auf der Grundlage
des geltenden Gesetzes alles getan werden,
damit Bürgerinnen die Wahlkarten bestellen,
nicht um ihr Wahlrecht gebracht werden.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Inneres wird
aufgefordert:
1.
Zu
erheben innerhalb welcher
Fristen eine rechtzeitige
Zustellung von
Wahlkarten
im Postweg nach menschlichem Ermessen garantiert werden
kann.
2.
Die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass
Wahlkarten, die im Postweg
zugestellt
werden sollen, entsprechend früher beantragt werden sollen, bzw
später beantragte
Wahlkarten persönlich abgeholt werden sollten.
3.
Eine
Novelle der verschiedenen Wahlordnungen vorzulegen, die
das
beschriebene Problem
einer dauerhaften Lösung zuführt.
In
formeller
Hinsicht wird die Zuweisung
an den Verfassungsausschuss
vorgeschlagen.