381/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 05.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
betreffend Wahlkartenausstellung bei den Europawahlen

Der Gemeinderat der Grünen Innsbrucks, Mitglied der Bezirkswahlbehörde Innsbruck-Stadt,
Gerhard Fritz hat uns auf folgendes Problem aufmerksam gemacht:

„Wahlkarten können ab dem Tag der Wahlausschreibung bis drei Tage vor der Wahl
angefordert werden. Dies kann auch via Fax oder E-mail geschehen.

Bei der EP-Wahl schaut es aufgrund der Regelungen im e-gov-G (elektronische Anträge, die
außerhalb der Amtsstunden eingebracht werden, gelten als mit Beginn der Amtszeit des
folgenden Tages, also 8 Uhr früh, eingebracht), und wegen des Feiertags am Donnerstag
vor der Wahl (der die Frist verschiebt) so aus:

Die Frist zum Einbringen von Anträgen auf Ausstellung von Wahlkarten endet am Freitag,
11.6. um 8 Uhr früh - da ist es aber praktisch unmöglich, Wahlkarten noch mit der Post
rechtzeitig zuzustellen. Die Antragstellerinnen haben aber ein Recht auf Zustellung mit der
Post.

Bei der BP-Wahl sind auch noch am Donnerstag (früh) etliche Anträge via E-Mail
eingegangen, diese wurden auch sofort bearbeitet, die Wahlkarten gingen noch am
Donnerstag zur Post - aber nicht alle sind am Freitag auch zugestellt worden. Gleichzeitig
muss die Ausstellung von Wahlkarten aber in der Wählerevidenz und in den Wählerlisten
der Sprengel vermerkt werden: EinE BesitzerIn einer Wahlkarte kann zwar auch im
Heimatsprengel wählen, muss aber die Wahlkarte mitbringen. Jetzt hat es einige Fälle
gegeben, wo jemand eine WK beantragt hat (am Donnerstag), sie aber per Post nicht
bekommen hat, eine geplante Reise abgesagt hat, um im Heimatsprengel zu wählen -
mangels Wahlkarte musste er/sie aber abgewiesen werden und konnte nicht wählen. (Das
gleiche wäre ihm/ihr natürlich auch am Reiseort passiert, aber da wissen wir es halt nicht -
die Beschwerden kennen wir aus Innsbrucker Sprengeln, wo es sofort im Laufe der Wahl
"aktenkundig" wurde, weil die Beschwerden natürlich sofort an die Bezirkswahlleitung
weitergeleitet wurden)."

Da eine Gesetzesänderung bis zur EP Wahl nicht mehr möglich ist, sollte auf der Grundlage
des geltenden Gesetzes alles getan werden, damit Bürgerinnen die Wahlkarten bestellen,
nicht um ihr Wahlrecht gebracht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:


 

 

 

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert:

1.             Zu  erheben  innerhalb welcher Fristen eine  rechtzeitige Zustellung von
Wahlkarten im Postweg nach menschlichem Ermessen garantiert werden
kann.

2.             Die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass Wahlkarten, die im Postweg
zugestellt werden sollen, entsprechend früher beantragt werden sollen, bzw
später beantragte Wahlkarten persönlich abgeholt werden sollten.

3.             Eine   Novelle   der  verschiedenen   Wahlordnungen   vorzulegen,   die   das
beschriebene Problem einer dauerhaften Lösung zuführt.

In   formeller   Hinsicht   wird   die   Zuweisung   an   den    Verfassungsausschuss
vorgeschlagen.