389/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 06.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier, Gradwohl, Spindelberger, Sima, Scharer

und GenossInnen

betreffend Gewährleistung des Interpellationsrechts für Bundesrat und Nationalrat sowie

Vorlage eines jährlichen Berichts durch die AGES

Lebensmittelsicherheit gehört zu den größten Anliegen der österreichischen Bevölkerung. Nach
einer Umfrage des Linzer Markt-Institutes vom Jänner 2002 sind für mehr als 80 % der
österreichischen Bevölkerung „Keine Lebensmittelskandale" ein großes Anliegen. Daran hat sich
nichts geändert. Dies erfordert gesundheitspolitisch eine flächendeckende staatliche Kontrolle,
ausreichende Probenziehungen und unabhängige Untersuchungen.
Eine entsprechend glaubwürdige Vollziehung aller lebensmittel- und veterinärrechtlicher
Vorschriften sowie des agrarischen Betriebsmittelrechts (z.B. Futtermittelgesetz) setzt eine
umfassende, durchgehende „Kontrolle vom Feld bis zum Teller" und besonders konkrete
Untersuchungen voraus.

Mit dem Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz wurde die Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit GmbH sowie das Bundesamt für Ernährung eingerichtet und damit die bislang
zuständigen Bundesanstalten ausgegliedert. Es war ausschließlich eine Organisationsänderung -
allerdings mit weitreichenden Auswirkungen.

Damit sind beispielweise auch die Voraussetzungen für die parlamentarische Kontrolle (z.B.
Interpellationsrecht) weggefallen. „Nationalrat sowie der Bundesrat wurden ausgeschaltet und in
ihren Informations- und Kontrollrechten beschnitten. Darüber hinaus enthält dieses Gesetz keine
besonderen Informationsverpflichtungen gegenüber der Öffentlichkeit, so auch nicht die
Verpflichtung der Agentur jährlich einen Tätigkeitsbericht (z.B. Untersuchungstätigkeit)
vorzulegen."

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend
eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz
abgeändert wird.

Mit dieser Regierungsvorlage soll hinsichtlich der Agenden der Österreichischen Agentur für
Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH und des Bundesamtes für Ernährungssicherheit das
Interpellationsrecht der Abgeordneten zum Nationalrat und der Bundesräte verfassungsgesetzlich
verankert und die verpflichtende Vorlage eines jährlichen Berichts an den Nationalrat über die
Tätigkeit der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH und des
Bundesamtes für Ernährungssicherheit vorgesehen werden.

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss