399/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 26.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Spindelberger, Gradwohl

und GenossInnen

betreffend Schaffung der Mitfahrmöglichkeit in Schulbussen für Nichtschüler

Durch die verfehlte Verkehrspolitik der Bundesregierung und der systematischen Ausdünn-
ung der öffentlichen Infrastruktur in den ländlichen Gebieten verkehren zwischen vielen Ort-
schaften keine Linienbusse oder andere öffentliche Verkehrsmittel mehr. Besonders für ältere,
gebrechliche und kranke Menschen oder Personen ohne Führerschein oder eigenes Kraft-
fahrzeug gibt es in entlegenen Gegenden keine Möglichkeiten, selbständig wichtige und
lebensnotwendige Termine z.B. in den Bezirkshauptstädten bei Behörden, Ärzten etc. wahr-
zunehmen. Diese Menschen sind ständig auf den guten Willen der Nachbarn, von Bekannten,
Verwandten und Freunden angewiesen, da eine Taxifahrt in eine entfernte Stadt aus
Kostengründen für die meisten nicht zumutbar oder schlicht nicht leistbar ist. Gleichzeitig
fahren jedoch Schulbusse, die häufig bei weitem nicht ausgelastet sind, mit denen jedoch
sonst niemand mitfahren darf.

Mit den einzelnen Schulbusunternehmen schließen die Landesfinanzdirektionen jährlich Be-
förderungsvertäge ab. Die Kosten werden durch den Familienlastenausgleichsfonds getragen.
Die einzelnen Gemeinden schlagen diese Unternehmen vor und melden dies der Landesfin-
anzdirektion. Diese Schulbusse müssen eine genau festgelegte Route einhalten und dürfen nur
Schüler befördern.

Angesichts knapper staatlicher Kassen könnte man das öffentliche Verkehrsangebot im
ländlichen Bereich ohne Kostenaufwand erheblich verbessern, in dem man den Schulbus-
unternehmen ermöglichte, auch Nichtschüler, wenn ein Sitzplatz vorhanden ist, zu chauffier-
en. Diese Nichtschüler sollen natürlich einen angemessen Fahrpreis entrichten, mit dem Ver-
sicherungs- und sonstige Kosten abgedeckt werden.

Es ist unbestritten, dass die Mitfahrmöglichkeit für Nichtschüler in Schulbussen im Interesse
der Bevölkerung ist. Es ist daher völlig unverständlich, dass die Mitfahrmöglichkeit in
Bussen, die sowieso und oft halbleer fahren, für Personen, die nicht Schüler sind, nicht


gegeben ist. Ein Beispiel aus der Praxis: Der Schulbus kommt. In der Haltestelle stehen zehn
Schüler, ein Kindergartenkind, eine ältere Dame und ein älterer Herr. Der Schulbus fasst 30
Personen, aber mitfahren dürfen nur die zehn Kinder, die nächsten 20 Plätze bleiben frei, und
die anderen, die keine Mitfahrmöglichkeit haben, weil sie keinen Pkw haben, weil sie keinen
Führerschein haben, weil sie noch keinen haben, oder nicht mehr haben, oder nicht mehr
fahren dürfen, oder krank sind, die dürfen nicht mitfahren - auch wenn sonst keine öffentliche
Verkehrsverbindung besteht.

Es ist für die betroffenen Menschen nicht einsehbar, wenn behauptet wird, dass man hier die
gesetzlichen Grundlagen nicht so ändern könnte, dass Menschen, die die Fahrt ohnedies zum
vollen Preis zu bezahlen bereit sind, mitfahren dürfen. Es ist nicht verständlich, dass ein Bus
so gut wie leer durch die Gegend fährt, obwohl die Nachfrage zum Mitfahren besteht. Denn
wir wissen aus zahllosen Berichten und Wünschen von Betroffenen in den abgelegenen
Regionen, dass es eine große Erleichterung für viele Menschen wäre, wenn der Schulbus-
Gelegenheitsverkehr für die übrige Bevölkerung zugänglich gemacht werden könnte. Es ist
daher notwendig, jene gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die das Familienministerium,
aber auch das Finanzministerium dazu anhalten, dass endlich durch die Mitfahrmöglichkeit in
Schulbussen für Nichtschüler bedarfsorientierte Verkehrserschließung im ländlichen Raum
ermöglicht wird. Der ländliche Raum ist gegenüber den Ballungszentren bei der Verkehrs-
erschließung ohnehin derart benachteiligt, dass das Nicht-Ausschöpfen der vorhandenen
Kapazität der Schulbusse nicht mehr länger leistbar ist.

Die Umwandlung von Schüler- in Linienbusverkehr würde den Gemeinden unzumutbar teuer
kommen. Die billigste und effizienteste Lösung ist daher, dass die Schulbusse auch
Nichtschüler zum vollen Fahrpreis zumindest bis zur nächsten Anbindung an das öffentliche
Verkehrsnetz mitnehmen können. Die gesetzlichen Grundlagen (vor allem das Gelegenheits-
verkehrsgesetz) müssen daher in diese Richtung geändert werden und anfallende Versicher-
ungsfragen geregelt werden.

Das FLAG hat bereits vor geraumer Zeit die Mitfahrmöglichkeiten für andere Personen als
Schüler geöffnet. Seit den 70ern können auch Kindergartenkinder mitfahren und seit Mitte
der 90er Jahre Lehrlinge, Behinderte und Einzelpersonen, die den gleichen Weg zurücklegen.
Einzige Voraussetzung dafür ist allerdings die Regelmäßigkeit der Beförderung.
Unregelmäßige Beförderungen können bis jetzt nicht durchgeführt werden, selbst wenn Plätze
frei sind.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit
es Schulbusunternehmen ermöglicht wird, neben Schülern auch andere Personen - sofern
Plätze frei sind - mit Schulbussen entlang festgelegter Wegstrecken gegen ein entsprechendes
Entgelt befördern zu können. Dazu nötige Verordnungen sollen spätestens am 1. August 2004
in Kraft treten und nötige Regierungsvorlagen bis spätestens Ende 2004 dem Nationalrat
zugeleitet werden."

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss