401/A XXII. GP

Eingebracht am 26.05.2004
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Antrag

der Abgeordneten Dr. Andrea Wolfmayr, Maga. Christine Muttonen, Mag. Eduard Mainoni,  Dr. Eva Glawischnig,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz zur Änderung des Bundesgesetzes über die Preisbindung bei Büchern

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern, BGBl. I Nr. 45/2000, wird wie folgt geändert:

1. In § 8 Abs. 1 entfällt die Absatzbezeichnung „(1)“.

 

2. § 8 Abs. 2 entfällt.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Kulturausschuss  zuzuweisen.


Begründung

 

 

Bei seiner Erlassung wurde das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern auf fünf Jahre bis zum 30. Juni 2005 befristet. Die bisherigen Erfahrungen im Vollzug mit dem Buchpreisbindungsgesetz waren durchwegs positiv. Das Buchpreisbindungsgesetz konnte den Zielen der Aufrechterhaltung der Büchervielfalt sowie einer Vielfalt von Verlagen und Buchhandlungen gerecht werden.

 

Das österreichische Buchpreisbindungsgesetz ist zwischenzeitlich auch Vorbild für andere Staaten geworden. In Deutschland ist am 1.10.2002 ein der österreichischen Regelung sehr ähnliches Buchpreisbindungsgesetz in Kraft getreten.

 

Auf EU-Ebene hat das Europäischen Parlament im Mai 2002 den Gedanken einer gesetzlichen Regelung der Preisbindung bei Büchern positiv beurteilt und in einer Entschließung der Kommission empfohlen, eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Buchpreisbindung auszuarbeiten. Die Kommission wird aber in absehbarer Zeit einen solchen Vorschlag vermutlich nicht vorlegen.

 

Aus diesen Gründen und um Rechtssicherheit für die Buchbranche zu schaffen, wird vorgeschlagen, die in § 8 Abs. 2 enthaltene Befristung des Buchpreisbindungsgesetzes ersatzlos aufzuheben.