408/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 27.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Maier, Gabi Heinisch-Hosek, Mag.
Elisabeth
Grossmann, Maga. Gisela Wurm
und GenossInnen
betreffend „gesetzliche Maßnahmen gegen Alkopops und
ähnliche
Mixgetränke: Steuerliche Sonderabgabe etc."
„Alkopops" sind süß, trendy und fatal. Sie sehen
aus wie Limonade schmecken auch
aufs
erste nach Limonade und haben meist trendige Namen. Diese Alkopops werden
verharmlosend als
eine besondere Art von Erfrischungsgetränken insbesondere für
die Disco- und Partyszene präsentiert.
Alkopops sind Mixgetränke aus Limonade,
Spirituosen und Chemie. Daneben
werden noch Mixgetränke auf Basis von Bier und
Wein ebenfalls phantasievoll
angeboten. Mit Alkopops wurde durch die
Getränkeindustrie ein neuer Markt mit ständig steigenden Umsatzzahlen
erschlossen. Die Drinks verführen geradezu junge Menschen zum Alkohol. In
Deutschland hat sich der Verkauf seit 1998 vervierfacht.
Für viele Jugendliche (gerade auch Minderjährige) sind
Alkopops bereits weltweit zu
einer Einstiegsdroge
geworden. Nach einer internationalen Studie der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) fangen
bereits 3,6 % der 11-jährigen an
regelmäßig „Alkopops" zu trinken. Im Alter von 15 Jahren greifen fast 15 %
zu diesen
Mixgetränken.
Alkopops stellen so wie in Deutschland auch in
Österreich zunehmend eine
Einstiegsdroge dar und bringen vor allem junge Menschen auf den
Alkoholgeschmack. Neueste Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung
in Deutschland besagen: Alkopops sind bei Jugendlichen die beliebtesten
alkoholischen
Getränke. 48 % der 14-17jährigen trinken Alkopops regelmäßig
mindestens einmal im Monat. 12 % trinken sie mindestens einmal pro Woche. Nicht
selten kommt es gerade in Discos zu einem Kampftrinken bis zum Umfallen. In
Deutschland gibt es rund 250.000 Alkoholabhängige bzw. stark gefährdete Kinder
und
Jugendliche.
Während
die Zahl der Drogentoten in Deutschland zurückging, stieg der
Alkoholmissbrauch von Jugendlichen weiter an. Von 2000 bis 2002 hatte sich die
Zahl der stationär behandelten Kinder und
Jugendlichen mit Alkoholvergiftungen um
26 % erhöht. Der Anteil der Mädchen hatte unter ihnen zuletzt 50 % erreicht. Im
Jahr
2000 sind in Deutschland 10.661 Fälle mit Alkoholvergiftung bei
Jugendlichen unter
19 Jahren registriert worden. In
Flachländern ist der Anteil stationär behandelter
Kinder und
Jugendlicher mit Alkoholvergiftungen überdurchschnittlich hoch, stellte
die Beratungsgesellschaft Prognos fest.
Jeder dritte stationär behandelte Patient ist
jünger als fünfzehn Jahre.
Je früher ein Mensch beginnt Alkohol zu trinken, desto
größer ist das Risiko
des ständigen
Missbrauchs.
Gesundheitspolitisch fatal und gefährlich sind die
Alkopops wegen ihres
unterschätzten Alkoholgehaltes: mind. 3,5 und bis zu 10,2 vol. Alkoholgehalt
enthalten
diese Mixturen aus Wodka, Rum, Tequila oder Whiskey, wie die jüngste
Studie
der Stiftung Warentest ergab (im Durchschnitt 5,5 % vol. Alkoholgehalt).
Der Alkohol in Alkopops ist gut getarnt, das Etikett
verrät nicht viel, die
Fantasienamen zielen auf Emotion, nicht auf Information. Dargestellt wird es
als
harmloses Erfrischungsgetränk - so zumindest nach der Produktbeschreibung.
Ärzte
warnen schon lange
davor. Eltern sollten daher mit ihren Kindern unbedingt über
Alkopops reden. Dies gilt auch für die Schule. Über physische und psychische
Risken des Alkoholkonsums muss aufgeklärt
werden.
Die Stiftung Warentest hat 57 verschiedene
„Tremixes" getestet und kommt zu
nachstehenden Schlussfolgerungen:
Die Stiftung Warentest hat insgesamt 57 alkoholhaltige
Mixgetränke auf ihre
Zusammensetzung und
die Einhaltung der bestehenden Kennzeichnungspflichten
untersucht. Das erschreckende Ergebnis: Bei
keinem einzigen Produkt gab es eine
gesetzeskonforme Kennzeichnung. So
fehlten Warnhinweise auf den Alkoholgehalt
oder es gab Diskrepanzen zwischen der Deklaration und der tatsächlichen
Kennzeichnung.
Außerdem darf es nicht länger angehen, dass es anders
als bei Limonade oder Cola
derzeit keine gesetzlich verpflichtende Etikettierung mit einem
Zutatenverzeichnis
gibt. Gerade der Alkoholgehalt wird vielfach nur versteckt angegeben.
„Ein Alkopop enthält etwa so viel Alkohol wie zwei
Schnäpse, doch durch das süße
und intensive Aroma schmeckt man ihn nicht. Aber er wirkt: Durch die
Kohlensäure
und durch viel Zucker wird die alkoholisierende Wirkung beschleunigt. Im
Vergleich
zu Fruchtsaft, Limonaden oder Cola-Getränken haben Alkopops hohe
Kaloriengehalte."
„Die
Mixturen mit Wodka, Rum, Whiskey, Tequilla und anderen harten Spirituosen
schmecken süß, meist intensiv fruchtig wie
Limonade oder Brause, und nach vielen
künstlichen Aromastoffen. Jugendliche stört das selten. Im Gegenteil, es
erinnert an
Bubble-Gum und Gummibärchen. Es
übertönt den Alkoholgeschmack, den
Heranwachsende meist als unangenehm,
scharf und streng empfinden. Doch Rigo,
Breezer, Strobe & Co. lassen
sich wegkippen wie Limo.
Das aber kann gefährlich werden. Denn die peppig
aufgemachten, handlichen 275
ml enthalten
im Schnitt 5,5 vol. % Alkohol, 12-13 g- soviel wie in einem doppelten
Schnaps. Wobei auf die deklarierten vol. %
nicht immer Verlass ist: In vier Fällen
wichen die deklarierten Werte von den
tatsächlichen Gehalten um mehr als 0,3 vol.
% ab."(Test 3/2004)
Darüber hinaus enthalten diese bunten Alkopops auch
Farbstoffe (meist synthetische
Farbstoffe)
sowie Konservierungsstoffe. Damit wird auch ein Unverträglichkeitsrisiko
-
insbesondere ein .Allergierisiko" - in Kauf genommen. Eines wird deutlich:
Bei
diesen Getränken handelt
es sich um synthetische Mixturen - die konkrete
Zusammensetzung wird in der Kennzeichnung
meist wohlweislich verschwiegen.
Darüber hinaus wurden
in einigen Mixturen relativ viel Koffein nachgewiesen. Im
Schnitt
stecken in einem Alkopop um 200 kcal, deutlich mehr als in der gleichen
Menge Limonade oder Coca-Cola.
Alkopops, die wie Softdrinks schmecken und die Stärke
von Bockbier haben, sind
auch in Dänemark im Kommen. Die staatliche Lebensmittelkontrolle hat gegen 16
Produkte
mit illegalen Konservierungsstoffen eingegriffen, sowie gegen Produkte, die
zwar
die Zusatzstoffe auf der Verpackung deklariert, diese aber nicht in das
dänische
übersetzt
haben.
Das Verbrauchermagazin „Tank" hat aufgedeckt, dass
nur zwei von 23 Alkopops
gesetzeskonform
deklariert und verkauft werden. Mit Hilfe der
Lebensmitteluntersuchungsanstalt in
Kopenhagen deckte das Verbrauchermagazin
dies auf. Die dänischen
Konsumentenschützer forderten daher eine verstärkte
Kontrolle über den Markt mit diesen
Alkopops, die verbotene Konservierungsstoffe
beinhalten.
Die Risken von Alkopops sind Medizinern und
Drogenbeauftragten in Europa
seit Jahren bekannt. Einige Staaten in Europa haben daher auch bereits
zu
gesetzlichen Maßnahmen gegriffen.
*
Frankreich hat bereits 1997 eine Zusatzsteuer eingeführt
und damit den
Endverbrauchspreis
im Schnitt verdoppelt.
*
Seit dem 1. Februar 2004 erhebt die Schweiz auf Alkopops
eine Sondersteuer
von SFr 1,80. Das soll die Getränke so verteuern, dass den Jugendlichen die
Kauflust vergeht. Alkoholhaltige Limonaden wurden dem Alkoholgesetz
unterstellt
(Eidgenössische Alkoholverwaltung - EAV)
*
Auch die Deutsche Bundesregierung arbeitet an einer
steuerrechtlichen
Regelung.
Damit sollen alkoholhaltige Limonaden mit einer Steuer belegt
werden,
die den Flaschenpreis verdoppeln würde.
*
Gefordert werden in diesem Zusammenhang auch besondere
Warnhinweise
(z.B.
„erst ab 18"), auch ein generelles Werbeverbot wird in Deutschland
bereits diskutiert.
*
Zudem müsste auch sichergestellt werden, dass der
Alkoholgehalt und alle
übrigen
Inhaltsstoffe deutlich angegeben werden.
In der Bundesrepublik sieht nun der Entwurf des „Gesetzes
zur Verbesserung des
Schutzes
junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums" eine
Sonderabgabe von 89 Cent für 275-Milliliter-Flaschen vor. Zudem soll ein
Warnhinweis .Abgabe
an Personen unter 18 verboten" auf der Vorderseite der
Flasche angebracht werden. Durch diese Sonderabgabe soll der Konsum der
Getränke um 75 % gesenkt werden.
Die Spirituosenindustrie hat sich natürlich dagegen
ausgesprochen und im
Gegenzug die Finanzierung einer großangelegten Werbekampagne gegen
Alkoholmissbrauch unter Kindern und Jugendlichen angeboten, wenn die Deutsche
Bundesregierung auf die Einführung einer Sondersteuer auf Alkopops verzichtet.
Die Situation in Österreich ist ähnlich, allerdings
fehlen einheitliche
Jugendschutzbestimmungen und die entsprechenden Kontrollen. Rund 9 Mio.
Alkopops werden in Österreich jährlich verkauft.
2003 hat die Brau Union etwa „Desperados" (eine
Mischung aus Bier und Tequila)
und
„CUT" (Bier, Cola, Wodka) ins Handelswarensortiment aufgenommen.
„Hooch"
hingegen,
eine vor Jahren eingeführte Zitronenlimonade mit einem Schuss
Hochprozentigem,
wurde letztes Jahr aus dem Sortiment genommen. (APA Nr. 547
vom
05.02.2004).
Konkrete Zahlen über den Missbrauch mit Alkopops liegen
für Österreich nicht vor.
Aus
der Salzburger Jugendstudie 03 ergab sich, dass 15 % der unter 14-Jährigen
regelmäßig trinken. Bei den 11-Jährigen sind es bereits 4 %. Überdies ist in
dieser
Studie
festgehalten, dass diese Getränke in der Altersgruppe der 14- bis 19-Jähri-
gen,
die am häufigsten konsumierten alkoholhaltigen Getränke sind.
Auch die Rechtslage ist in Jugendschutzangelegenheiten in
Österreich von
Bundesland
zu Bundesland unterschiedlich.
So verbietet beispielsweise das Salzburger Jugendgesetz
aus dem Jahr 1999 den
Verkauf und die Abgabe von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken an unter
18-Jährige und jede Form von alkoholischen Getränken an unter 16-Jährige. Ein
Problem liegt nun darin, dass diese Mixgetränke durch das Mischen von harten
Getränken und Limonade nicht mehr unter die Verbotsbestimmungen fallen und
damit die Verbotsbestimmungen unterlaufen werden.
Die
Rechtsprobleme im einzelnen:
Der zulässige Ausschank an Jugendliche im Gastgewerbe
richtet sich nach den
Jugendschutzbestimmungen der einzelnen Bundesländer. Die Gewerbeordnung gibt
den Rahmen vor.
Gewerbetreibende, die alkoholische Getränke ausschenken,
dürfen weder selbst
noch durch die im Betrieb beschäftigten Personen alkoholische Getränke an
Jugendliche ausschenken oder ausschenken lassen, wenn diesen Jugendlichen
nach den landesrechtlichen Jugendschutzbestimmungen der Genuss von Alkohol
verboten ist. In
diesen Fällen haben die Gewerbetreibenden an einer geeigneten
Stelle der Betriebsräume einen Anschlag
anzubringen, auf dem deutlich auf dieses
Verbot hingewiesen wird.
Es wird somit durch die nunmehrige Fassung des § 114 Abs.
1 GewO festgelegt,
dass
der Ausschank von alkoholischen Getränken an Jugendliche durch
Gastgewerbetreibende dann verboten ist, wenn diesen Jugendlichen nach den
landesrechtlichen
Jugendschutzvorschriften der Genuss von Alkohol verboten ist.
Laut LMKV 1993 sind Getränke mit Alkohol zu kennzeichnen
(den Alkoholgehalt in
Volumenprozenten
(% Vol.)). Bei alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt
in von mehr als 1,2 Volumenprozenten ist dieser bis auf höchstens eine
Dezimalstelle anzugeben (§ 4 Abs. 9 LMKV). Dieser Wert sollte auf 0,5 vol. %
abgesenkt werden.
Bedauerlicherweise sind nach § 7 Ziff. 4 LMKV bei
Getränken mit einem
Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Zutaten nicht anzugeben.
§ 7 Ziffer 4 LMKV 1993 schließt in Österreich somit eine Angabe der Zutaten für
diese Getränke aus (z.B. Koffein, Taurin).
Auch
besondere Abgaberegelungen bzw. Steuerregelungen existieren für Alkopops
in Österreich noch nicht. Produzenten haben
zwar eine Alkoholsteuer bzw. Bier- und
Weinsteuer zu zahlen, für den Handel gilt 20 % Mehrwertssteuer - mehr
nicht. Zu
unterscheiden ist zwischen Alkopops und
Mixgetränken auf Basis von Wein und Bier.
Alkopops sind Mixgetränke aus Limonade, Chemie und hochprozentigen Spirituosen.
Die
bisherige Diskussion in Österreich (z.B. in den Landtagen) beschränkte sich auf
eine Verschärfung der
Jugendschutzbestimmungen und auf die Forderung nach
mehr Kontrollen. Tirol hat bereits
den Verkauf von Alkopops an Jugendliche unter 18
Jahre verboten. In anderen Bundesländern wird eine derartige Regelung
vorbereitet.
Dies ist allerdings zu wenig, da
beispielsweise eine behördliche Lokalschließung
nach den gewerberechtlichen Vorschriften jederzeit damit umgangen werden kann,
dass ein neuer gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt wird. Notwendig ist
daher
aus Sicht der Antragsteller ein Gesamtmaßnahmenpaket, das neben einer
Sonderabgabe für Alkopops, die Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen
der Länder sowie Änderungen der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung und
der
Gewerbeordnung enthält.
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung:
Der
Nationalrat hat beschlossen.
„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert:
1.
Für eine steuerliche Sonderabgabe für Alkopops und
ähnliche Mixgetränke
gegenüber
dem Bundesminister für Finanzen einzutreten, die für eine
österreichweite
Aufklärungskampagne zweckgewidmet wird. Damit soll die
Verfügbarkeit
von Alkohol für Kinder und Jugendliche erschwert werden.
2.
Für eine Vereinheitlichung der österreichischen
Jugendschutzvorschriften
hinsichtlich
der Abgabe bzw. des Genuss von Alkohol (Kauf- und
Verkaufsverbot von Alkopops bis 18 Jahre) in der Bundesregierung
einzureten.
3.
Eine Novellierung der
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung vorzunehmen,
die
folgende Neuregelung enthält:
* Verpflichtende
Kennzeichnung dieser Waren (Alkopops) mit folgendem
Warnhinweis:
.Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten".
* Einwandfreie und vollständige
Kennzeichnung der Zusammensetzung ,
sowie die Angabe aller Zutaten muss
gesichert werden (Änderung der LMKV
1993): Dies betrifft u.a. § 4 Ziffer 9 Absenkung der Alkoholangabe (0,5 %Vol.)
und § 7 Ziffer 4 LMKV 1993
(vollständige Zutatenangabe).
4. Gegenüber dem Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit dafür einzutreten,
dass die Sanktionen nach der Gewerbeordnung verschärft werden.
Gewerbetreibende, die mehrfach gegen die Bestimmungen des
Alkoholausschankes an Jugendliche verstoßen, soll nicht nur die
Gewerbeberechtigung, sondern aus
gesundheitspolitischen Erwägungen auch
der Betriebsstättengenehmigungsbescheid entzogen bzw. ruhend gestellt
werden können.
5. Gegenüber dem Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit und dem
Bundesminister
für Inneres dafür einzutreten, dass die geltenden
Bestimmungen
eingehalten und deren Einhaltung durch die zuständigen
Behörden
ausreichend kontrolliert werden.
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss