440/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 09.07.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Franz Riepl

und GenossInnen

 

betreffend die Harmonisierung der Pensionssysteme und ihre Auswirkungen auf Frauenpensionen

 

 

Entgegen beschönigender Aussagen von Regierungsmitgliedern gehören Frauen zu den hauptbetroffenen Verliererinnen der Pensionsreform 2003. Der vertretenen Zielsetzung des Aufbaus einer eigenständigen Alterssicherung wird keineswegs entsprochen, weil die sogenannten Abmilderungsmaßnahmen nur kleine Teile der Kürzungen der Frauenpensionen wettmachen werden. Angesichts der heute bereits unzumutbar niedrigen Frauenpensionen ist die Pensionsreform 2003 ein willentlich gesetzter Akt Frauenaltersarmut zu erhöhen, somit sozialpolitisch skandalös.

 

Was bedeutet die „Pensionsreform 2003“ für die Frauen?

·               Pensionskürzung um 12% (10% Verlust-Deckel + 2% Anpassungsverlust). Schon in wenigen Jahren wird bei fast jeder Neupension die volle Kürzung wirksam werden und das bei einer mittleren Höhe der Frauenpensionen von € 683,–/Monat! Der in Aussicht gestellte Ausbau der eigenständigen Alterssicherung der Frauen wurde damit von der Regierung ins Gegenteil verkehrt!

·               Die von der Regierung heftig beworbenen Ausgleichsmaßnahmen für Frauen bringen diesen in den meisten Fällen gar nichts! Auch bei Berücksichtigung dieser Maßnahmen wird der 10%-Verlust-Deckel bald nur mehr in wenigen Fällen unterschritten.

·               Die Umsetzung der ursprünglichen Pensionspläne der Regierung hätte sogar noch wesentlich höhere Kürzungen gebracht. Allein die Ausweitung des Bemessungszeitraumes von 15 auf 40 Jahre bei völlig unzureichender Aufwertung weiter zurück liegender Verdienste hätte im Endausbau im Durchschnitt ein Pensionsminus von 25% bedeutet! Erst durch den massiven öffentlichen Widerstand konnte eine völlige Demontage der öffentlichen Alterssicherung verhindert werden.

·               Auch die Abschaffung der vorzeitigen Alterspensionen trifft die Frauen sehr hart. Bekanntlich schaffen es schon 45- oder 50-jährige Frauen oft nicht mehr, eine neue Arbeit zu finden! Da bei längerer Arbeitslosigkeit das Partnereinkommen angerechnet wird, bedeutet die „Pensionsreform 2003“ für viele ältere Frauen ohne Arbeit den Entzug jeder öffentlichen Unterstützung!

 

Als „Solidarpaket für Frauen“ bezeichnet die Regierung jene Maßnahmen, die Frauen die Pensionsverluste erträglich machen sollen. In etlichen Aussagen wird sogar behauptet, die „Pensionsreform 2003“ hätte enorme Verbesserungen für Frauen gebracht!

 

Staatssekretärin Ursula Haubner hat die Wertung von 24 (bisher 18) Monaten Kindererziehungszeit als Beitragszeit als „Meilenstein für die Alterssicherung der Frauen“ dargestellt (z.B. APA 0448 vom 3.4.2003). Realität ist aber, dass die Neuregelung selbst Frauen mit Kindern in aller Regel überhaupt nichts bringt. Für die Pensionshöhe wurden nämlich schon bisher 48 und nicht 24 (oder 18) Monate Kindererziehungszeit angerechnet! Und für die Begründung eines Pensionsanspruchs kann es bestenfalls in Jahrzehnten zu einer größeren Zahl von Anwendungsfällen der Neuregelung kommen, da diese nur für Geburten ab 1.1.2002 gilt.

 

Frauenministerin Maria Rauch-Kallat versicherte, dass durch die Einschränkung der Verlängerung des Durchrechnungszeitraums um 3 Jahre pro Kind garantiert werde, dass Frauen mit Kindererziehungszeiten bis zum Jahr 2009 keinerlei Veränderungen bzw. Verschlechterungen erfahren (OTS 0002 vom 16.05.2003). Realität ist aber, dass bereits ab 2004 die Kürzung der Steigerungsprozente schrittweise wirksam wird und im Jahre 2009 bereits die volle Absenkung von 2% auf 1,78% für alle Versicherungsjahre wirksam wird (was eine 11%ige Kürzung bedeutet).

Selbst allein auf die Durchrechnung bezogen liegt die Frauenministerin falsch – 2009 ist der Durchrechnungszeitraum im ASVG bereits um 6 Jahre verlängert, für 1 Kind werden davon aber nur 3 Jahre abgezogen!

 

Schließlich noch ein Zitat von Bundeskanzler Schüssel in Verbindung mit der etwas geänderten Bewertung der Kindererziehungszeiten aus einer Parlamentsrede: „In punkto Kinder- und Familienfreundlichkeit kann uns niemand übertreffen“ (OTS 0171 vom 29.04.2003).

Ob das die Mütter (und Väter), die von den Pensionskürzungen der „Pensionsreform 2003“ voll getroffen werden, auch so sehen?

 

Diese Einstellung der Regierungsmitglieder, und hier im Besonderen der weiblichen, lässt auch für die geplante Harmonisierung der Pensionssysteme nichts Gutes erwarten. Zu befürchten ist auch dabei, dass die Frauen wieder auf der Strecke bleiben und die Aussicht auf Altersarmut trotz langjähriger Berufstätigkeit und Beitragszahlung immer konkreter wird

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, entsprechend ihren Ankündigungen, die Interessen der Frauen wahrzunehmen und bereits jetzt, im Verhandlungsstadium über die Harmonisierung Einfluss zu nehmen, damit eine gendergerechte Harmonisierung der Pensionssysteme herbeigeführt und eine eigenständige, existenzsichernde Alterssicherung für Frauen geschaffen wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss