467/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 11.11.2004
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Grillitsch, Scheuch

und Kollegen

 

 

betreffend ein neues, impulskräftiges Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums

 

 

Am 1.1.2007 beginnt eine neue Programmplanungsperiode für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2007 bis 2013. Die EU-Kommission hat dazu am 14.7.2004 den Mitgliedstaaten ihre Verordnungsentwürfe präsentiert.

 

Österreich erhält für seine Maßnahmen im Rahmen der Ländlichen Entwicklung EU-weit den höchsten Anteil. Österreich ist damit Europameister in der Ländlichen Entwicklung.

 

Die bäuerlichen Betriebe sind dabei der wesentliche Faktor und Impulsgeber für die wirtschaftliche Entwicklung im Ländlichen Raum. Allein im Jahr 2003 investierte die Land- und Fortwirtschaft mehr als 6 Milliarden €. Der Agrarsektor sichert damit Arbeitsplätze in Industrie, Gewerbe und im Dienstleistungsbereich.

 

Darüber hinaus gewährleisten die über 135.000 Betriebe, die freiwillig am Österreichischen Umweltprogramm teilnehmen, und die 20.000 Biobetriebe eine nachhaltige und umweltfreundliche Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen in Österreich.

 

Mit der Bergbauernförderung ist es gelungen, die Bewirtschaftung von benachteiligten Gebieten sicherzustellen.

 

Daher ist es für unseren Ländlichen Raum besonders wichtig, die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen entlang der drei thematischen Achsen

 

-         Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft

-         Nachhaltige Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen

-         Diversifizierung des ländlichen Gewerbes und der ländlichen Wirtschaft und Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum

 

einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und strategische Zielsetzungen zu formulieren, um rechtzeitig am 1.1.2007 mit einem neuen Programmplanungsdokument starten zu können.

 

 


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht

 

·        das bewährte österreichische Programm für die Ländliche Entwicklung weiter zu entwickeln und in der Neugestaltung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den thematischen Schwerpunkten des künftigen Programms angesichts des vorliegenden Vorschlags zur finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft herzustellen, damit die Bäuerinnen und Bauern bei der Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben auch in Zukunft optimal unterstützt werden,

 

·        die positiven Effekte der nachhaltigen, umweltfreundlichen und flächendeckenden Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen auf Umwelt und Naturräume auch hinkünftig entsprechend zu fördern, wobei eine Vereinfachung in der Abwicklung und Verwaltung anzustreben ist,

 

·        die Lebensqualität und die wirtschaftliche Entwicklung in exponierten Lagen wie in Berggebieten und benachteiligten Gebieten zu fördern,

 

·        die Stärkung der Investitionsförderung und damit Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere vor dem Hintergrund der Veränderungen im Rahmen der Reform der GAP und der erweiterten Märkte, sicherzustellen,

 

·        bäuerliche Unternehmer bei der Erschließung von Zukunftsmärkten sowie die Schaffung leistungsfähiger Vermarktungs- und Verarbeitungseinrichtungen zu unterstützen,

 

·        entsprechende Bildungs- und Beratungsschwerpunkte insbesondere für Hofübernehmer und junge Betriebsführer vorzusehen

 

·        eine offene, transparente und breite Diskussion über die Neugestaltung des Programms entsprechend den Vorgaben der Europäischen Kommission zu führen sowie

 

·        die durch die Modulation gewonnenen Mittel im Rahmen der Ländlichen Entwicklung Neu entsprechend einzusetzen und darzustellen.

 

Weiters wird die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen ersucht

 

·        den EU-Finanzrahmen im Interesse der österreichischen bäuerlichen Familien bestmöglich auszunutzen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.