471/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 16.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend dringend erforderliche Änderung der Anti-Spam-Regelung im TKG

Bei der Novellierung bzw. Neufassung 2003 erfolgte im Telekommunikationsgesetz
eine gegenüber der bis dahin geltenden Rechtslage stark veränderte Neuregelung
des Themas Spam (unerbetene e-mails). Dabei hat die Regierungsmehrheit
aufgrund inhaltlich nicht nachvollziehbarer Erwägungen oder Einflussnahmen für
eine Regelung gesorgt, die im europäischen Vergleich grob unüblich, nicht
europarechtskonform und aus Sicht der betroffenen Empfänger elektronischer Post
nachteilig ist.

Im einzelnen wurde in §107 TKG statt der u.a. nach der EU-Kommunikations-
Datenschutzrichtlinie (2002/58/EG) vorgesehenen strengen „Opt-in"-Bestimmung
(generelles Verbot von Spam/unerbetenen Nachrichten, wenn nicht im vorhinein
Zustimmung erfolgte) eine Mischform mit überwiegender „Opt-out"-Komponente
(Erlaubnis für Spam/unerbetene Nachrichten, wenn Empfängerinnen Möglichkeit zur
Ablehnung weiterer Nachrichten erhalten) verankert.

Diese Lösung ist, wie von den Grünen und allen ernstzunehmenden
Interessenvertretungen bereits im Umfeld der Beschlussfassung nachdrücklich
festgehalten, völlig praxisfremd (als Reaktion auf Spam dem Absender mitzuteilen,
keine Folgenachrichten mehr erhalten zu wollen, ist das sicherste Mittel, noch mehr
Spam zu erhalten) und aufgrund ihrer Komplexität kaum in wirksamer Weise rechtlich
anwendbar. Letzteres belegen auch zahlreiche Beschwerden Betroffener, u.a. bei
den Grünen. Zudem erschwert die Regelung in dieser ungeeigneten Form die
Bemühungen etwa der Internet-Serviceanbieter, Spam durch interne
Verhaltensregelwerke unter den Providern vorzubeugen. Die Rechtsmeinung, dass
die Formulierung EU-richtlinienwidrig ist, wurde überdies durch hochrangige
Positionierungen aus dem laufenden Jahr (zB Opinion 5-2004 der EU-Datenschutz-
Arbeitsgruppe vom Februar) weiter gestützt.

Eine Änderung der fragwürdigen derzeitigen Regelung von §107 TKG in Richtung
der früheren Rechtslage und eines einfachen, vollziehbaren Opt-in-Systems ist daher
zunehmend dringlich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 


Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie wird aufgefordert, rasch einen Vorschlag für die Änderung von §107
und der zugehörigen Straf- und Vollzugsbestimmungen des TKG zu unterbreiten, der
eine EU-richtlinienkonforme Regelung des Spam-Problems im Sinne der
Verbraucher und der betroffenen Wirtschaft bringt und sich dabei an der bis zur
Neufassung 2003 des TKG geltenden textlichen Fassung zu orientieren.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.