474/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 17.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Riepl

und GenossInnen

betreffend Einführung eines Lastenausgleichs

Per Ende Oktober sind österreichweit 16.810 Jugendliche ohne betrieblichen
Ausbildungsplatz (6.141 sind lehrstellensuchend, 5.605 sind in kurzfristigen Kursen und
5.064 besuchen einen Lehrgang nach dem Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz).

Insgesamt sind für das Ausbildungsjahr 2004/2005  7.800 Ausbildungsplätze in
Auffangnetzmaßnahmen vorgesehen; bei Zugrundelegung der durchschnittlichen Kosten für
einen Ausbildungsplatz von € 8.000 ergibt das ein Finanzierungsvolumen von € 62,4 Mio.,
das aus Mitteln des AMS unter Beteiligung der Länder aufgebracht wird. Die Betriebe leisten
dazu derzeit keinen Beitrag.

Aus arbeitsmarkt- und bildungspolitischer Perspektive besteht daher dringender
Handlungsbedarf, das Lehrstellenangebot auszuweiten und/oder die überbetriebliche
Lehrausbildung auszubauen und auch aus Mitteln der Betriebe zu finanzieren, da Betriebe, die
selber nicht ausbilden, von Ausbildungsbetrieben profitieren. Die qualitativ hochwertige
Ausbildung von Fachkräften kommt den Betrieben unmittelbar zu gute.

Die Lehrlingsausbildung leidet derzeit an 2 wesentlichen Mängeln:

         zu wenig Ausbildungsplätze (insbesondere in zukunftsorientierten Lehrberufen)

         zu geringe Qualität der dualen betrieblichen Ausbildung (zum Teil in einigen
Branchen, zum Teil auch in einzelnen Betrieben)

Die Steigerung der Qualität der Ausbildung verursacht Kosten, egal ob die Lehrlinge im
Betrieb, in Kursmaßnahmen oder in Partnerbetrieben qualifiziert werden. Um diese Kosten
möglichst gleichmäßig auf alle Betriebe - auf die, die ausbilden und auf die, die nicht
ausbilden - aufzuteilen, sollte ein Lastenausgleich geschaffen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden


Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert dem Nationalrat
unverzüglich eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, in der gemeinsam
mit den Sozialpartnern ein Modell des Lastenausgleichs zur Lehrlingsausbildung auf
gesetzlicher Ebene erarbeitet wird, das für alle Betriebe in Österreich gilt. Alle Betriebe sollen
einen finanziellen Beitrag (Umlage) leisten; die Betriebe sowie die überbetrieblichen
Ausbildungseinrichtungen, die tatsächlich eine qualitativ hochwertige Lehrlingsausbildung
anbieten, sollen finanzielle Mittel erhalten. Dabei sind auch Möglichkeiten der Einbeziehung
öffentlicher Mittel zu prüfen. Ein solcher Lastenausgleich soll Betriebe anregen, erstmals
Lehrlinge auszubilden bzw. mehr Lehrlinge als bisher und auch in neuen, zukunftsträchtigen
Lehrberufen auszubilden. Darüber hinaus soll die Qualität der Ausbildung gefördert werden;
so soll zB besonders honoriert werden, wenn Qualifikationen über das Berufsbild hinaus
vermittelt werden oder eine Weiterbildung der Ausbilder/innen erfolgt."

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales