48/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 26.02.2003
(Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich)

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Huainigg, Theresia Haidlmayr, Mag. Christine Lapp
und Kollegen

betreffend Einsetzung einer Arbeitsgruppe beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes
zur Erarbeitung eines Behinderten-Gleichstellungsgesetz unter Einbindung von selbst
betroffenen Experten

In der Behindertenpolitik kam es in den letzten Jahren zu einem Paradigmenwechsel: weg
vom behinderten Menschen als Objekt der Fürsorge hin zu einer selbstbestimmten
Behindertenbewegung und es liegt nun an uns, diesen Weg in Richtung umfassende
Gleichstellung zu gehen. Im Juli 1997 beschloss der Nationalrat einstimmig den neuen Art. 7
B-VG, in dem es heißt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die
Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von
behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu
gewährleisten." Als nächsten Schritt ist diese Staatszielbestimmung mit Leben zu erfüllen,
damit positive Auswirkungen auf das tägliche Leben von behinderten Menschen erzielt
werden können.

Die im Jahr 1998 eingerichtete Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt untersuchte unter
Mitwirkung von Vertretern der Behindertenorganisationen die österreichische Rechtsordnung
auf diskriminierende Bestimmungen und erarbeitete einen umfassenden Bericht, der in
einem ersten Schritt teilweise in Form eines Bündelgesetzes umgesetzt wurde.

Die Europäische Union ernannte das Jahr 2003 zum „Europäischen Jahr der Menschen mit
Behinderungen". Dies sollte zum Anlass genommen werden, um ein solches Gesetz zu
initiieren.

Aufgrund der komplexen Materie - Querschnittsmaterie - ist es im Sinne einer umfassenden
und zufriedenstellenden Lösung angebracht, diese Arbeitsgruppe beim Verfassungsdienst
des Bundeskanzleramtes einzurichten und betroffene Experten einzubinden.

Aus all diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Bundeskanzler wird ersucht, zur Vorbereitung eines Bundes-

Behindertengleichstellungsgesetzes beim Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes eine
Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Experten der österreichischen Behindertenbewegung
einzusetzen, wobei diese Arbeitsgruppe einen derartigen Entwurf möglichst rasch erarbeiten
soll, sodass dieser noch im Jahr 2003 als Regierungsvorlage dem Nationalrat zugeleitet
werden kann.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuß vorgeschlagen.