482/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 18.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Gradwohl,

Genossinnen und Genossen

betreffend Übernahme der Scheitelstrecke der B 317 über den Perchauer Sattel in den

Zuständigkeitsbereich der ASFINAG und ihren vierspurigen Ausbau.

Derzeit fallt die B 317 auf steirischer Seite nur im Abschnitt bis Scheifling als S 36 in den
Zuständigkeitsbereich der ASFINAG. Da das Land Kärnten seinerzeit nicht bereit war, die
B 317, Friesacher Straße, als Schnellstraße weiterzuführen, musste der steirische Abschnitt
der B 317 ab Scheifling über dem Perchauer Sattel bis Dürnstein als Landesstraße
übernommen werden. Dies, obwohl es sich um eine eindeutige überregionale
Verkehrsverbindung mit stark steigendem Verkehrswachstum handelt, die sich auch als
Transitroute eignet.

Der durch die finanziellen Engpässe der Länder, auf Jahre zu erwartende Nichtausbau der
B 317 stellt eine schwere wirtschaftspolitische Bedrohung für die Grenzlandregion der
Steiermark und Kärnten dar. Notwendig wäre in jedem Fall ein vierspuriger Ausbau über den
Perchauer Sattel mit entsprechenden Ortsumfahrungen, um die anrainende Bevölkerung von
Lärm- und Verkehrsimmissionen zu entlasten.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie wird aufgefordert, die Strecke über den Perchauer Sattel der B 317 als
überregionale Verkehrsverbindung in das hochrangige Autobahn/Schnellstraßennetz der
ASFINAG zu übernehmen und einen vierspurigen kreuzungsfreien Ausbau mit getrennten
Fahrbahnen sowie entsprechenden Ortsumfahrungen in Angriff zu nehmen. Darüberhinaus


sind bis zur Realisierung des Straßenausbaus entsprechende lärmschutz- und
verkehrssicherheitstechnische Maßnahmen auf der B 317 in den bereits bestehenden
Ortsdurchfahrten von Scheifling bis Dürnstein ehestmöglich zu setzen.