501/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 26.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heinzl, Schasching

und GenossInnen

betreffend der Verbesserung des Lärmschutzes im Bereich des Autobahnknotens

Steinhäusl

(A1 / A 21) im Gemeindegebiet Altlengbach

Durch die rasante Zunahme des Verkehrs, vor allem des Schwerverkehrs, auf der A1
und A 21 und durch die besondere topografische Lage in einem Talkessel an den
Ausläufern des Wienerwaldes ist der Autobahnknoten Steinhäusl im Gemeindegebiet
Altlengbach zu einem neuralgischen Punkt hinsichtlich der Lärm- und
Staubbelastung für die in diesem Bereich wohnende und arbeitende Bevölkerung
geworden. Der weitere Ausbau der mittlerweile 9 Fahrspuren im Knotenbereich, der
teils im Sommer 2004 erfolgte und in weiterer Folge noch vorgesehen ist
(Pannenstreifen von Auffahrt Altlengbach in Fahrtrichtung Wien) hat die Situation
weiter verschärft bzw. lässt für die nahe Zukunft eine weitere Belastung der
Bewohner von Altlengbach erwarten. Die Situation der Anrainer in diesem Bereich ist
mittlerweile unerträglich geworden.

Eine Bürgerinitiative, die sich im Sommer 2004 formierte und auch vom
Bürgermeister der Marktgemeinde Altlengbach unterstützt wird, hat inzwischen
bereits mehr als 600 Unterschriften für eine schnellstmögliche Verbesserung des
Lärmschutzes gesammelt, wobei als Optimal-Lösung eine sogenannte „Einhausung"
angestrebt wird, ähnlich wie auf der A1 im Bereich Salzburg-Mitte.
Als Sofortmaßnahme bis zu einer Verwirklichung des bestmöglichen Lärmschutzes
am letzten Stand der Technik wird ein Tempolimit für alle Fahrzeuge im gesamten
Bereich des Knotens Steinhäusl bis zur Auf- und Abfahrt Altlengbach gefordert.
Die Sachverständigen des Landes Niederösterreich haben Ende 2004 mit der
Erhebung neuer Verkehrsdaten und Lärmmessungen im o.a. Autobahnabschnitt
begonnen, deren Ergebnis noch nicht vorliegt und im Kontext mit der gegebenen
Bebauung der Umgebung noch zu beurteilen sein wird.

 


Vorbeugend zu dieser Beurteilung ist auf jeden Fall anzumerken, dass der Grenzwert
für eine Lärmbelästigung durch die Zumutbarkeit für die betroffene Bevölkerung
festzustellen ist und nicht durch das Festhalten an allgemeinen Richtwerten.

Die Einführung von Geschwindigkeitslimits wäre ein einfaches, sicheres, billiges und
schnell wirksames Mittel zur vorbeugenden Lärmbekämpfung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher aus tiefer Sorge um die Lebensqualität
der Bevölkerung im Raum Altlengbach nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert,
schnellstmöglich die Anpassung bestehender Lärmschutzmaßnahmen im Bereich
des Knotens Steinhäusl (A1 / A 21 ) an den letzten Stand der Technik zu
veranlassen und die Machbarkeit einer „Einhausung" der Autobahn zu evaluieren,
sowie ein Tempolimit auf dem Streckenabschnitt vom Knoten Steinhäusl bis zur
Anschlussstelle Altlengbach für alle Fahrzeuge zu verordnen.

Zuweisungsvorschlag:   Verkehrsausschuss