505/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 26.01.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Riepl

und GenossInnen

betreffend Wiedereinführung des Entgeltfortzahlungs-Fonds

 

Seit 1.10.2002 erhalten Unternehmer von Klein- und Mittelbetrieben durch die Gewährung von Zuschüssen einen teilweisen Ersatz jener Aufwendungen für Entgeltfortzahlung, die aufgrund eines erlittenen Unfalles von ArbeitnehmerInnen angefallen sind.

 

Durch die Heranziehung dieser Mittel der gesetzlichen Unfallversicherung, die eine völlig andere Zweckwidmung haben, verfolgt die Regierung eine unsystematische Lohnkostensenkung ohne erkennbare sozialpolitische Zielsetzungen auf Kosten der Prävention, der Behandlung und des sozialen Ausgleichs von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

 

Die im Rahmen der 61. ASVG-Novelle vorgenommene Ausweitung dieser Zuschussgewährung führt nunmehr dazu, dass dem Dienstgeber auch dann Zuschüsse gebühren, wenn die Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung eingetreten ist.

 

Mit dieser Ausdehnung der gesetzlichen Bestimmung des § 53b ASVG wird deutlich, dass durch eine weitere widmungsfremde Verwendung der Unfallversicherungsbeiträge die Lücke geschlossen werden soll, die durch die Abschaffung des EFZ-Fonds im Jahr 2000 entstanden ist.

 

Dieses dem EFZ-Fonds nachempfundene Zuschussmodell vermag aber den abgeschafften EFZ-Fonds nicht umfassend zu ersetzen.

 

Die Finanzierung erfolgt nicht wie beim EFZ-Fonds durch spezielle Solidarbeiträge der Arbeitgeber, sondern zu Lasten der gesetzlichen Unfallversicherung. In Folge der Ausweitung der Zuschussgewährung muss befürchtet werden, dass die jährlichen Überschüsse der AUVA zur Bedeckung der Entgeltfortzahlung nicht mehr ausreichen und daher auf Rücklagen zurückgegriffen werden muss.

 

Fraglich erscheint außerdem, ob das Anliegen, das mit einer Refundierung der Entgeltfortzahlung verbunden sein muss, wirklich erfüllt wird. Seit Abschaffung des EFZ-Fonds ist zu beobachten, dass bei – gerade oft älteren – Arbeitern zunehmend Dienstverhältnisse während Krankenständen bzw vor vermuteten häufigeren Krankenständen (zB wegen einer chronischen Erkrankung) aufgelöst werden.

Die früher vom EFZ-Fonds getragenen Kosten sollen offenbar arbeitgeberseitig vermieden und der Allgemeinheit oder dem Arbeitnehmer überwälzt werden.

Wenn nun die Entgeltfortzahlung nur zur Hälfte und nur für Betriebe bis zu 50 Arbeitnehmern wieder eingeführt wird, ist zu befürchten, dass die beschriebenen negativen Effekte weiter anhalten werden.

 

Weiters ist zu bedenken, dass die Arbeiter das geänderte Beendigungsverhalten der Arbeitgeber wahrnehmen und aus Angst vor Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses immer häufiger krank arbeiten gehen oder vor vollständiger Ausheilung auf Kosten ihrer Gesundheit an den Arbeitsplatz zurückkehren.

Vergleicht man die Krankenstandsfälle Jänner bis August 2000 (im September erfolgte die Auflösung des EFZ-Fonds) mit dem selben Zeitraum bereits zwei Jahre danach, so kann bei ArbeiterInnen ein Minus von 11,2 % gegenüber dem Vergleichszeitraum festgestellt werden (bei den Angestellten minus 4,3 %).

 

Diese Entwicklung ist in Anbetracht der ständig steigenden Invalidität bei ArbeitnehmerInnen nicht nur menschlich, sondern auch volkswirtschaftlich höchst bedenklich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, wodurch der Entgeltfortzahlungs-Fonds wieder eingeführt wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales