506/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 26.01.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Erika Scharer

und GenossInnen

betreffend Optimierung des staatlichen Krisenmanagements, insbesondere auch für Katastrophenfälle außerhalb des österreichischen Staatsgebietes, in welche ÖsterreicherInnen involviert sind

 

Am 11. Jänner dieses Jahres wurden im Rahmen einer aktuellen Aussprache im Ausschuss für innere Angelegenheiten die Flutkatastrophe in Südost-Asien und die Reaktion der österreichischen Behörden darauf das erste Mal im Nationalrat debattiert. Die Innenministerin Liese Prokop und die ExpertInnen des Innenministeriums gaben dabei Mängel im Ablauf des staatlichen Krisenmanagements zu, insbesondere fehlte ein Krisenplan für Katastrophen, die im Ausland geschehen und bei welchen ÖsterreicherInnen involviert sind.

 

Auch führte die Innenministerin aus, dass das Krisenmanagement ausdrücklich durch den Bundeskanzler im Außenressort eingerichtet wurde. Dort gab es auch die in der Öffentlichkeit bekannten Probleme betreffend die im Außenamt eingerichtete „Hotline“, die anfangs mit Grundwehrdienern besetzt war, die keinerlei Ausbildung für eine solche sensible Tätigkeit hatten. Dementsprechend waren auch die negativen Reaktionen von Betroffenen, die auf der Suche nach ihren Angehörigen die Hotline kontaktierten. Es ist daher eine kompetenzrechtliche Klarstellung betreffend die Zuständigkeit für Katastrophen im Ausland vorzunehmen und darauf basierend ein Krisenplan zu entwickeln. Für das Krisenmanagement muss die notwendige Infrastruktur bereitgestellt werden, insbesondere soll ein technisch einwandfrei funktionierendes Callcenter eingerichtet werden. Für die Betreuung dieses Callcenters soll das notwendige Personal geschult werden, welches dann in Katastrophensituationen psychologisch best ausgebildet sofort eingesetzt werden kann. 

 

Ebenso gab die Innenministerin zu, dass die Qualität der Daten über vermisste ÖsterreicherInnen, die im BMaA erhoben wurden, äußerst mangelhaft war. Erst nachdem das Innenministerium die Arbeit übernahm, konnte die Datenqualität Schritt für Schritt verbessert werden. Auch hier gilt es, Pläne zu entwickeln, um solche Daten schon von Beginn an qualitativ hochwertigst aufzunehmen und zu verarbeiten.

 

Gänzlich unverständlich ist der Umstand, dass es durch eine falsche Interpretation des Datenschutzgesetzes durch die Behörden zu einer weiteren Verunsicherung von Angehörigen gekommen ist, da die notwendigsten Auskünfte mit Hinweis auf den Datenschutz den Angehörigen verweigert wurden. Auch hier ist eine Klärung für zukünftige Fälle umgehend erforderlich, um die Angehörigen nicht solchen unerträglichen Situationen mehr auszusetzen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

1.      Die Bundesregierung wird aufgefordert, die kompetenzrechtliche Situation bei Katastrophen im Ausland, bei welchen ÖsterreicherInnen betroffen sind, zu klären. Aufgrund dieser kompetenzrechtlichen Situation ist ein Krisenplan für die Bewältigung solcher Katastrophen zu entwickeln.

2.      Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, die dafür notwendige Infrastruktur, wie insbesondere ein auf den neuesten technischen Stand stehendes Callcenter, zu realisieren. Ebenso soll das dafür notwendige Personal einer bestmöglichen Schulung unterzogen werden, um den hohen psychologischen Ansprüchen einer solchen Tätigkeit entsprechen zu können. Dabei gilt es auch Pläne zu entwickeln, die aufgenommenen Daten schon von Beginn an qualitativ bestmöglich aufzunehmen und zu verarbeiten.

 

3.      Die Bundesregierung wird schließlich noch aufgefordert, alle diesbezüglichen Fragen des Datenschutzes einer umfassenden Klärung zu unterziehen und die betroffenen Behörden dementsprechend zu unterrichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Innenausschuss