513/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 26.01.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Broukal

und GenossInnen

betreffend Verbesserungen des Studienförderungsgesetzes und Abschaffung der

Studiengebühren

Die Budgetmittel für die Studienforderung sind bereits das dritte Jahr „eingefroren". Für die
2003 und 2004 wurden jeweils 147 Mio. Euro veranschlagt, allerdings mussten im Jahr 2003
für die Studienförderung von rund 46.000 Studierenden insgesamt rund 162 Mio. Euro
aufgewendet werden. Davon sind im übrigen ca. 20 Prozent für den sogenannten
„Studienzuschuss" zu veranschlagen, d.h., ca. 30 Mio. Euro waren kein „echtes" Stipendium,
sondern nur ein Ersatz für die bereits bezahlten Studiengebühren. Da im Jahr 2003 bereits ein
Fehlbetrag von ca. 16 Mio. Euro zu verzeichnen war, wird für 2004 eine Unterdotierung von
rund 20 Mio. Euro angenommen. Die für 2005 vorgesehenen rund 147 Mio. Euro werden
nicht als ausreichend betrachtet, da insbesondere in Folge steigender StudienanfängerInnen an
den Universitäten und den Ausbau des Fachhochschulsektors, der einen hohen Anteil von
StipendienbezieherInnen aufweist, mit einer weiter wachsenden Zahl an
StipendienbezieherInnen gerechnet werden muss.

In der Studierenden-Sozialerhebung 2002 wurde darauf hingewiesen, dass es in Folge der
Studiengebühren bei der Gesamtstudierendenzahl zu einem Rückgang von Studierenden aus
Familien mit niedrigem Einkommen kommen wird. Vor allem ältere Studierende mussten das
Studium abbrechen, es kam zu einer Ausweitung der studentischen Erwerbstätigkeit auch bei
BeihilfenbezieherInnen. Der Anteil des Stipendiums am studentischen Gesamtbudget ist
gesunken und mit fortschreitendem Semester gibt es eine sinkende Förderquote. Die
Studiengebühren sind eine Barriere für Kinder aus bildungsferneren Schichten sowie für
Berufstätige.

Seit einigen Jahren gibt es einen neuen Studienplan für die Medizinischen Universitäten.
Dieser kann jedes Wintersemester begonnen werden und gliedert sich in drei Abschnitte: Der
erste Abschnitt dauert zwei Semester und schließt mit der SIP1 (=Summativ Integrative
Prüfung) ab. Für den zweiten Abschnitt stehen den Studierenden z.B. in Wien dann nur mehr
600 Plätze zur Verfügung (520 für Humanmedizin, 80 für Zahnmedizin). Jedes
Wintersemester inskribieren über 1500 MedizinerInnen in Wien, die nach einem Jahr


regelrecht um einen Platz im zweiten Abschnitt kämpfen müssen. Schaffen Sie die SIP nicht
bei den Antritten im Juli bzw. September, können Sie erst wieder im nächsten Herbst -
vorausgesetzt sie haben bis dahin die SIP 1 positiv erledigt - in den zweiten Abschnitt
einsteigen. Weiters gibt es jene Studierende, die die SIP zwar positiv absolviert, jedoch
keinen der vorhandenen 600 Plätze mehr erhalten haben. Diese sind dazu verpflichtet ein Jahr
zu warten, obwohl sie alle Anforderungen des Studiums erfüllt haben. Sie verlieren ohne
eigenes Verschulden nach dem dritten Semester ihre Studien- und Familienbeihilfe.

In den nächsten Jahren wird sich mit größter Wahrscheinlichkeit ein „Rückstau" an
Studierenden bilden, weil mehr Studierende die SIP schaffen als Plätze vorhanden sind.
Weiters stehen die vorhandenen Plätze in keiner Relation zu jenen Studierenden, die eben
jene erhalten wollen. Dadurch muss fast von vornherein für den ersten Abschnitt eine Dauer
von vier Semestern eingerechnet werden.

Es ist nicht fair, dass Studierenden, die durch Budgetprobleme der Regierung keinen der zu
knapp bemessenen Plätze bekommen haben, ihnen zustehende Beihilfen gestrichen
bekommen. Es ist wichtig, den Studierenden trotzdem eine finanzielle Stütze und
Absicherung zu gewährleisten.

Bereits im ersten Abschnitt des alten Studienplans wurde ein Verordnungssemester zusätzlich
zu den vier regulären plus dem Toleranzsemester gewährt. Diese Regelung muss auch im
neuen Medizin Curriculum wieder eingeführt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, folgende
Maßnahmen zu setzen bzw. einen Gesetzesentwurf dazu vorzulegen:

 

         Abschaffung der Studiengebühren

         Indexanpassung der Stipendienhöhen und -bemessungsgrundlagen, da diese zuletzt 1999
(!) vorgenommen wurde

         Anhebung der Altersgrenze für den Stipendienbezug auf 40 Jahre

         Entfall der Überprüfung der Altersgrenzen bei weiterführenden Studien (Magister- und
Doktoratsstudium)


         Verbesserung des Studienabschlussstipendiums: Wie bei anderen
StipendienbezieherInnen soll ein Ersatz der Studiengebühren erfolgen und ein Verdienst
neben dem Stipendienbezug bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich sein. Auch eine
Angleichung der Altersgrenze beim Zuschuss von Kinderbetreuungskosten von
studierenden Eltern in der Studienabschlussphase, die derzeit noch immer 38 Jahre
beträgt, an jene beim Studienabschlussstipendium (41 Jahre) ist notwendig

         Berücksichtigung von wichtigen Gründen bei Nachweis des Studienerfolgs auch nach den
ersten zwei Semestern

         Verordnungssemester für Studierende nach dem neuen Medizin Curriculum."

 

 

 

 

 

 

Zuweisung:       Ausschuss für Wissenschaft und Forschung