514/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 26.01.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Kogler, Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Absetzbarkeit von Spenden

 

Das Thema Spendenabsetzbarkeit wurde vor allem von grüner Seite im Rahmen der Debatte zur Steuerreform 2005 im Finanzausschuss vom 28.4.2004 explizit angesprochen und Kriterien für Vorschläge für eine steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden skizziert. Neue Dringlichkeit dieses Themas ergibt sich aus der derzeit heftigen Diskussion, weshalb zwar Spenden für wissenschaftliche Zwecke, nicht jedoch für karitative und gemeinnützige Anliegen absetzbar sind.

 

Obwohl die Gefahr besteht, dass durch die Erweiterung von steuerlichen Absetzmöglichkeiten es zu einer Forcierung einer Überwälzung von an sich staatlichen Aufgaben auf private gemeinnützige Vereine kommt und der Staat sich immer mehr aus seiner Verantwortung zurückzieht, soll dennoch eine Möglichkeit geschaffen werden, um die Großzügigkeit und das Engagement der BürgerInnen bei Spenden für gemeinnützige Zwecke, wie für die Opfer der Tsunami-Katastrophe, steuerlich anzuerkennen.

 

Eine mögliche Variante stellt die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden insbesondere für soziale und karitative Zwecke, für Menschen mit Behinderung, für Gesundheit, für Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Durchsetzung von Menschenrechten, für Umwelt- und Tierschutz dar. Parallel dazu muss es aber auch zu einer Deckelung der Beträge, die von Steuerpflichtigen jährlich abgesetzt werden können, kommen.

 

Mit Einführung der Regelung müssen auch gleichzeitig Maßnahmen zur Vermeidung eines Missbrauchs dieser steuerlichen Begünstigung gesetzt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, unter Berücksichtung bereits existierender Modelle in anderen EU-Mitgliedsstaaten konkrete Modellvarianten vorzulegen, in denen die steuerliche Berücksichtigung von privaten Spenden insbesondere für soziale und karitative Zwecke, für Menschen mit Behinderung, für Gesundheit, für Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, für die Durchsetzung von Menschenrechten, für Umwelt- und Tierschutz neu geregelt wird. Diese Vorschläge sollen auch realistische Schätzungen des Abgabenausfalls und Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch enthalten.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.