514/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 26.01.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Kogler, Glawischnig, Freundinnen und Freunde
betreffend Absetzbarkeit von Spenden
Das Thema
Spendenabsetzbarkeit wurde vor allem von grüner Seite im Rahmen der Debatte zur
Steuerreform 2005 im Finanzausschuss vom 28.4.2004 explizit angesprochen und
Kriterien für Vorschläge für eine steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden
skizziert. Neue Dringlichkeit dieses Themas ergibt sich aus der derzeit
heftigen Diskussion, weshalb zwar Spenden für wissenschaftliche Zwecke, nicht
jedoch für karitative und gemeinnützige Anliegen absetzbar sind.
Obwohl die Gefahr
besteht, dass durch die Erweiterung von steuerlichen Absetzmöglichkeiten es zu
einer Forcierung einer Überwälzung von an sich staatlichen Aufgaben auf private
gemeinnützige Vereine kommt und der Staat sich immer mehr aus seiner
Verantwortung zurückzieht, soll dennoch eine Möglichkeit geschaffen werden, um
die Großzügigkeit und das Engagement der BürgerInnen bei Spenden für
gemeinnützige Zwecke, wie für die Opfer der Tsunami-Katastrophe, steuerlich
anzuerkennen.
Eine mögliche Variante
stellt die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden insbesondere für soziale und
karitative Zwecke, für Menschen mit Behinderung, für Gesundheit, für
Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Durchsetzung von Menschenrechten,
für Umwelt- und Tierschutz dar. Parallel dazu muss es aber auch zu einer
Deckelung der Beträge, die von Steuerpflichtigen jährlich abgesetzt werden
können, kommen.
Mit Einführung der
Regelung müssen auch gleichzeitig Maßnahmen zur Vermeidung eines Missbrauchs
dieser steuerlichen Begünstigung gesetzt werden.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, unter Berücksichtung bereits existierender Modelle in anderen EU-Mitgliedsstaaten konkrete Modellvarianten vorzulegen, in denen die steuerliche Berücksichtigung von privaten Spenden insbesondere für soziale und karitative Zwecke, für Menschen mit Behinderung, für Gesundheit, für Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, für die Durchsetzung von Menschenrechten, für Umwelt- und Tierschutz neu geregelt wird. Diese Vorschläge sollen auch realistische Schätzungen des Abgabenausfalls und Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch enthalten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung
an den Finanzausschuss vorgeschlagen.