526/A(E) XXII. GP
Eingebracht am
04.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Mag. Ruth
Becher, Doris Bures
und GenossInnen
betreffend Beschränkung befristeter Mietverträge
Als eine der größten Errungenschaften
im Mieterrecht gilt die Einführung des
Kündigungsschutzes
bei Mietverträgen. Dadurch wurde es möglich, die Mieter vor dem
Verlust ihren
Wohnungen zu schützen. Mit der in der Wohnrechtsnovelle 2000 erfolgten
Liberalisierung
des Befristungswesen wurde dieses mietrechtliche Grundprinzip aber zur
Disposition
gestellt. So avancierte der befristete Mietvertrag durch den Wegfall der
Höchstbefristung von 10 Jahren und
der Einführung einer Untergrenze der Befristung auf drei
Jahre zum Standardmietvertrag.
Die so geforderten Kettenmietverträge
bedeuten für die Mieterhaushalte wiederum, dass
Mieter, davor zurück schrecken, ihre Rechte geltend zu machen, solange sie auf
einer
Verlängerung
ihres Mietvertrages angewiesen sind. Halten sich Vermieter etwa bei der
Vorschreibung
des Mietzinses nicht an die gesetzlichen Obergrenzen, hat dies aufgrund der
Dreijahresfristverträge keine
zusätzlichen Sanktionen zur Folge. Von Wohnsicherheit kann in
diesen Fällen daher keine Rede sein. Dazu gesellt sich neben der prinzipiellen
Unsicherheit in
der Lebensplanung auch eine nicht zu
unterschätzende Kostenbelastung der
Wohnungssuchenden durch Übersiedlung und Maklerprovisionen.
Heute, viereinhalb Jahre nach Beschluss
der oben erwähnten Wohnrechtsnovelle, lässt sich
feststellen, dass 40 Prozent aller Mietverträge auf dem Privatwohnungssektor
befristet
abgeschlossen werden, 39 Prozent dieser Kontrakte beschränken sich auf eine
dreijährige
Laufzeit.
Um die die Rechts- und Wohnsicherheit
beeinträchtigenden befristeten Mietverträge künftig
hintanzuhalten stellen die
unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird
aufgefordert, im Interesse der Wohn- und
Rechtssicherheit
der MieterInnen einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten und dem Nationalrat
zu zuleiten,
der unbefristete Mietverträge zur Regel und Befristungsmöglichkeiten auf
wenige, sachlich
unbedingt notwendige Fälle beschränkt. Dies soll einerseits mit Hilfe von
Befristungsbeschränkungen
und andererseits durch finanzielle Nachteile wie etwa
Befristungsabschläge
bewerkstelligt werden."
Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss