526/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 04.02.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Doris Bures

und GenossInnen

betreffend Beschränkung befristeter Mietverträge

Als eine der größten Errungenschaften im Mieterrecht gilt die Einführung des
Kündigungsschutzes bei Mietverträgen. Dadurch wurde es möglich, die Mieter vor dem
Verlust ihren Wohnungen zu schützen. Mit der in der Wohnrechtsnovelle 2000 erfolgten
Liberalisierung des Befristungswesen wurde dieses mietrechtliche Grundprinzip aber zur
Disposition gestellt. So avancierte der befristete Mietvertrag durch den Wegfall der
Höchstbefristung von 10 Jahren und der Einführung einer Untergrenze der Befristung auf drei
Jahre zum Standardmietvertrag.

Die so geforderten Kettenmietverträge bedeuten für die Mieterhaushalte wiederum, dass
Mieter, davor zurück schrecken, ihre Rechte geltend zu machen, solange sie auf einer
Verlängerung ihres Mietvertrages angewiesen sind. Halten sich Vermieter etwa bei der
Vorschreibung des Mietzinses nicht an die gesetzlichen Obergrenzen, hat dies aufgrund der
Dreijahresfristverträge keine zusätzlichen Sanktionen zur Folge. Von Wohnsicherheit kann in
diesen Fällen daher keine Rede sein. Dazu gesellt sich neben der prinzipiellen Unsicherheit in
der Lebensplanung auch eine nicht zu unterschätzende Kostenbelastung der
Wohnungssuchenden durch Übersiedlung und Maklerprovisionen.

Heute, viereinhalb Jahre nach Beschluss der oben erwähnten Wohnrechtsnovelle, lässt sich
feststellen, dass 40 Prozent aller Mietverträge auf dem Privatwohnungssektor befristet
abgeschlossen werden, 39 Prozent dieser Kontrakte beschränken sich auf eine dreijährige
Laufzeit.

Um die die Rechts- und Wohnsicherheit beeinträchtigenden befristeten Mietverträge künftig
hintanzuhalten stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden


Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, im Interesse der Wohn- und
Rechtssicherheit der MieterInnen einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten und dem Nationalrat
zu zuleiten, der unbefristete Mietverträge zur Regel und Befristungsmöglichkeiten auf
wenige, sachlich unbedingt notwendige Fälle beschränkt. Dies soll einerseits mit Hilfe von
Befristungsbeschränkungen und andererseits durch finanzielle Nachteile wie etwa
Befristungsabschläge bewerkstelligt werden."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss