536/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 02.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steier, Krainer

und GenossInnen

betreffend ein Maßnahmenpaket zur Senkung der Emissionen von Feinstaub und

Schwebestaub

Die Belastung der Luft mit Staub in Form von Schwebestaub (TSP) und Feinstaub
(PM10, Partikel mit einem Durchmesser kleiner als 10 μm) wird zu einer immer
bedeutenderen Herausforderungen für die Luftreinhalte-Politik. Wie der
7. Umweltkontrollbericht 2004 dazu feststellt kommt es „bei Feinstaub (PM10) in
Österreich verbreitet zu Grenzwert-Überschreitungen Überschreitungen des
IG-L-Grenzwertes für Schwebestaub traten in den Jahren 2000 bis 2002 u.a. in Wien,
Graz, Linz, Klagenfurt, Innsbruck, Lienz und einer Reihe kleinerer Städte in Kärnten
und in der Steiermark auf.

Seit 1990 sind die Feinstaub-Emissionen um 5% auf etwa 47.000 Tonnen, die
Schwebestaubemissionen von 74.000 Tonnen auf rund 80.000 Tonnen 2001
angestiegen. Größter Emittent ist die Industrie mit 39% der Gesamtemissionen an
Feinstaub, gefolgt vom Verkehr mit 20% der Emissionen (Rußpartikel und Abrieb),
die Landwirtschaft (15%), Kleinverbraucher (23%) und die Energieversorgung (3%)
(alle Daten Stand 2002; Quelle Umweltbundesamt).Vor allem Städte und
verkehrsnahe Gebiete leiden unter zu hohen Staub- und hier besonders Feinstaub-
Belastungen.

Mittlerweile belegen zahlreiche internationale Untersuchungen und Studien die
Gesundheitsgefährdung durch lungengängigen Feinstaub. Die umfassende
Beobachtung von Feinstaub wird in Österreich erst seit relativ kurzer Zeit - nämlich
seit dem Inkrafttreten der Richtlinie 1999/30/EG - systematisch vorgenommen. So
stellt der 7. Umweltkontrollbericht dazu fest, dass „ Aussagen über einen Trend der
PM 10-Belastung aufgrund der kurzen Messreihen (ab 2000) noch nicht möglich
sind".

Der seit 1.1.2005 geltende Grenzwert der Richtlinie 1999/30/EG sieht einen
Tagesmittelwert für Feinstaub PM10 von 50 μg/m3 bei 35 zulässigen
Überschreitungen im Kalenderjahr vor; der Jahresmittelwert beträgt 40 μg/m3.
Bei Durchsicht der Messergebnisse der 90 PM10-Mess-Stellen in Österreich waren
bereits in den vergangenen Jahre zahlreiche Überschreitungen feststellbar, wobei
sich diese Tendenz auch 2003 fortgesetzt hat. Das seit Juli 2005 drohende EU-
Rechtsverletzungsverfahren aufgrund der Überschreitungen im Großraum Graz legt
die Dringlichkeit von raschen Maßnahmen nahe.

Maßnahmen zur Verringerung der Feinstaub-Emissionen müssen an allen
Emittentengruppen ansetzen. Berücksichtigt werden muss ferner, dass nur in
Sanierungsgebieten aufgrund der RL 1999/30/EG mit strengeren Emissionsnormen
gearbeitet werden kann, im restlichen Bundesgebiet dagegen kann nur mit
steuerlichen Anreizen und Förderungen gearbeitet werden, wobei im gewerblich-
industriellen Bereich das Beihilfenrecht zur voll zur Anwendung kommt. Finanziert


sollen daher die Maßnahmen aus Mitteln der MÖSt und der ersatzlosen Streichung
des Agrardiesels (50 Mio€).Besonderes Augenmerk sollte aber jener Sektor
bekommen, der die höchsten Zuwachsraten an besonders kleinen und gefährlichen
Feinstaub-Emissionen (PM 10 und PM 2,5) hat: der Verkehr.

Da der Immissionsschutz auf Ebene der Länder vollzogen wird, die
Emissionsnormen und relevanten steuerlichen Abgaben jedoch auf Bundesebene
festgelegt wird und die Feinstaub-Problematik ein überregionales Problem darstellt,
wäre ein strategisches Gesamtpaket des Bundes und der Länder zur Senkung der
Emissionen von Feinstaub und Schwebestaub von besonderer Bedeutung.

Während Motorfahrzeuge die Abgase des Strassenverkehrs bei hoher
Fahrgeschwindigkeit stark verwirbeln, wird der Dieselruß-Ausstoß von Maschinen auf
Baustellen viel weniger verdünnt. Vor allem in der Umgebung von schlecht
durchlüfteten Baugruben und generell bei windarmen Wetterlagen können sich auf
diese Weise eigentliche Schadstoffglocken bilden. Gemessen an den Emissionen
eines Benzinmotors enthalten Dieselabgase nämlich die 100- bis 1000-fachen
Konzentrationen an Partikeln. So bläst etwa ein leistungsstarker Bulldozer auf einer
Strassenbaustelle im Dauerbetrieb pro Arbeitsschicht bis zu zwei Kilogramm
krebserregenden Dieselruss in die Luft. Emissionsreduzierende Maßnahmen
zeichnen sich hier durch eine besondere Kosten-Nutzen Relation aus und sind ein
sinnvoller Schutz von Arbeitnehmerinnen und Anrainerinnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, ein umfassendes
Maßnahmenpaket zur Senkung der Emissionen von Feinstaub und Schwebestaub
vorzulegen, wobei folgende Maßnahmen vorrangig umzusetzen sind:

Minderungsmaßnahmen im Straßenverkehr:

o   Erhöhung der Förderung für Dieselpartikelfilter bei Neufahrzeugen auf das
Niveau der tatsächlichen Mehrkosten mit dem Ziel, so rasch als möglich eine
möglichst flächendeckende Ausstattung aller Diesel-Pkw-Neufahrzeuge mit
Partikelfiltern zu schaffen

o   Einführung einer zeitlich befristeten Förderung der Nachrüstung von

Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern, wobei die Gewährleistungsansprüche den
Konsumentinnen gegenüber den Autoherstellern unberührt bleiben sollen.


o   Initiativen auf EU-Ebene, um eine weitere Verschärfung der Abgasgrenzwerte
für Pkw und Lkw zu erreichen (Grenzwert-Vorschlag für 2010 - Euro-5)

o   Emissionsmindernde Maßnahmen für Nutzfahrzeuge, die im Off-Road-Bereich
eingesetzt werden

o   Ausbau des öffentlichen Verkehrs als Alternative zum motorisierten
Individualverkehr

o   Wirksame Maßnahmen zur Verlagerung des Schwerverkehrs von der Straße
auf die Schiene

o   Maßnahmen zur beschleunigten Aufkehrung von Winterstreusplitt

o   Einführung einer ökologisch ausgerichteten und aufkommensneutralen

Kraftfahrzeugssteuer für KFZ ab 3,5 Tonnen gestaffelt nach Emissionsnormen
als ökonomischer Anreiz zur Umrüstung auf emissionsärmere Kraftfahrzeuge

Minderunqsmaßnahmen im Bereich Industrie/Gewerbe

o   Maßnahmen zur Luftreinhaltung auf Baustellen (siehe Schweizer Modell)

o   Maßnahmen zur Emissionsminderung von Off-Road-Motoren (Baumaschinen
und stationäre Motoren)

o   Maßnahmen zur Emissionsreduktion bei der

Gewinnung/Bearbeitung/Transport von Sand, Kies und Steinen

o   Anpassung der Grenzwerte für Staubemissionen an den Stand der Technik
bzw. Herabsetzung der Grenzwerte für Staubemissionen (insbesondere in
Sanierungsgebieten)

Minderungsmaßnahmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft

o   Maßnahmenpaket zur Verringerung der Staubbelastung aus

Bodenbewirtschaftung (Erntedurchführung, Brachezeitreduktion........... )

o   Abdeckung von Mist- und Güllelagern und Verringerung der Staubbelastung
bei der Ausbringung

o   Verringerung der Staubelastung von Säge- und Spanplattenwerken

o   Emissionsmindernde   Maßnahmen  für  landwirtschaftliche   Maschinen   und
Geräte (Nachrüstung mit Partikelfiltern, Verschärfung von  Abgasnormen,...)


Minderunqsmaßnahmen im Bereich Hausbrand

o   Rasche Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG über das Energieprofil von
Gebäuden in Österreich mit dem Ziel der Beseitigung ineffizienter
Heizungsysteme und Klimaanlagen

o   Bundesweites Verbot von Kohleheizungen in Sanierungsgebieten gemäß dem
Immisionsschutzgesetz - Luft begleitet von Umstiegsförderungen für
einkommensschwache Haushalte

o   Initiierung und Koordinierung von Maßnahmen zum Ersatz von veralteten
Heizungstechnologien durch effizientere - und damit weniger Feinstaub
produzierende - Anlagen

o   Spreizung der Ökostromeinspeisetarife für Biomasseanlagen gemäß ihren
Staubemissionen (Filterungsbonus)

o   Förderung nur mehr für Biomasseheizungsanlagen mit Filterung nach dem
Stand der Technik im Rahmen der Umweltförderung