54/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 26.02.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Maier, Spindelberger, Mag. Hoscher

und GenossInnen

betreffend „Flankierende Maßnahmen zur Liberalisierung der Gewerbeordnung -

Einsetzen einer Monitoringkommission"

Die SPÖ war und steht grundsätzlich für einen erleichterten Zugang zur Gewerbeausübung
und für eine Liberalisierung der Gewerbeordnung. Wichtig bei jeder Liberalisierungspolitik
war und ist aber für die SPÖ, dass es zu keiner Aushöhlung der KonsumentInnen- und
Arbeitnehmerinnenrechte kommt und faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.
Diese Grundsätze wurden bei der Änderung der Gewerbeordnung 2002 zum größten Teil
nicht eingehalten. So sieht die SPÖ durch die vereinfachten Zulassungsbestimmungen zum
Gewerbe ohne gleichzeitige Einführung flankierender Maßnahmen vor allem die Gefahr, dass
die Bedeutung und Qualität der Lehrlingsausbildung in Österreich generell sinken wird.
Damit wird einer der wichtigsten Wettbewerbsvorteile für den Standort Österreich verloren
gehen. Auch wurde der Zugang zum Gewerbe undifferenziert vereinfacht und zwar ohne
Rücksicht darauf, ob bei unsachgemäßer Ausübung eines Gewerbes Leben, Gesundheit oder
Vermögen gefährdet werden könnte. Die Regierungsparteien der XXI. GP übergingen damit
wesentliche Schutzinteressen der Konsumentinnen und Arbeitnehmerinnen.

 

Monitoringkommission soll Auswirkungen der Freigabe des Handels evaluieren.

Die augenscheinlichste Liberalisierung im Rahmen der Novelle erfolgte im Bereich des
Handelsgewerbes, das nun - mit Ausnahme des Handels mit Medizinprodukten und
Handelstätigkeiten, die ausdrücklich Bestandteil eines reglementierten Gewerbes sind - ein
freies Gewerbe ist. Die künftige Einteilung des Handelsgewerbes als freie freies Gewerbe
lässt für diesen wichtigen Wirtschaftszweig viele nachteilige Entwicklungen erwarten. Der
Handel ist in der Gesamtheit betrachtet, der größte Lehrlingsausbildner mit derzeit rd. 18.000
Lehrlingen. Nachdem das Handelsgewerbe völlig frei zugänglich sein wird, lässt dies radikale
Einbrüche zulasten der Lehrlingsausbildung erwarten. Warum sollte ein junger Mensch diesen
qualifizierten Beruf noch erlernen?

Gerade der Handel stellt keinen homogenen Wirtschaftszweig dar, sondern umfasst
unterschiedlichste Branchen wie den Handel mit Baustoffen, Tieren, Autos oder
Lebensmitteln. Darüber hinaus ergeben sich jedoch zahlreiche Ungereimtheiten. So wird das
Fleischergewerbe reglementiert, der überwiegende Verkauf von Frischfleisch erfolgt jedoch
im Lebensmitteleinzelhandel.

Die Auswirkungen dieser - sachlich nicht nachvollziehbaren - völligen Liberalisierung
sowohl auf die Beschäftigten (u.a. Lehrlingsausbildung) als auch auf die Konsumentinnen
sind je nach Branche unterschiedlich und derzeit noch nicht absehbar. Eine derartige
Liberalisierung erfordert daher begleitende Maßnahmen.


Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert:

1. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Schaffung einer Monitoringkommission zu
erarbeiten und bis 31.05.2003 dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzesantrag
vorzulegen.

2. Diese Monitoringkommission hat sich aus Vertretern der Konsumentinnen, der

Arbeitnehmerinnen und von Gewerbetreibenden zusammen zu setzen (vergleichbar mit
der ehemaligen Euro-Preiskommission im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit).

3. Die Kommission hat zu evaluieren, wie sich die Liberalisierung auf die einzelnen

Branchen im Handel auswirkt. Werden wesentliche negative Folgen in einer bestimmten
Branche aufgezeigt, so sind auch die entsprechenden gesetzlichen Konsequenzen daraus
zu ziehen. Hiefür soll die Kommission Empfehlungen abgeben.