54/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 26.02.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Maier, Spindelberger, Mag. Hoscher
und GenossInnen
betreffend „Flankierende Maßnahmen zur Liberalisierung der Gewerbeordnung -
Einsetzen einer Monitoringkommission"
Die SPÖ war und steht grundsätzlich für
einen erleichterten Zugang zur Gewerbeausübung
und für eine Liberalisierung der
Gewerbeordnung. Wichtig bei jeder Liberalisierungspolitik
war und ist aber für die SPÖ, dass es zu keiner Aushöhlung der
KonsumentInnen- und
Arbeitnehmerinnenrechte kommt und faire
Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.
Diese Grundsätze wurden bei der Änderung der Gewerbeordnung 2002 zum
größten Teil
nicht eingehalten. So sieht die SPÖ durch die vereinfachten
Zulassungsbestimmungen zum
Gewerbe ohne gleichzeitige Einführung flankierender Maßnahmen vor allem die
Gefahr, dass
die Bedeutung und Qualität der
Lehrlingsausbildung in Österreich generell sinken wird.
Damit wird einer der wichtigsten Wettbewerbsvorteile für den Standort
Österreich verloren
gehen. Auch wurde der Zugang zum Gewerbe undifferenziert vereinfacht und
zwar ohne
Rücksicht darauf, ob bei unsachgemäßer Ausübung eines Gewerbes Leben,
Gesundheit oder
Vermögen gefährdet werden könnte. Die Regierungsparteien der XXI. GP übergingen
damit
wesentliche Schutzinteressen der Konsumentinnen und Arbeitnehmerinnen.
Monitoringkommission soll Auswirkungen der Freigabe des Handels evaluieren.
Die augenscheinlichste Liberalisierung im
Rahmen der Novelle erfolgte im Bereich des
Handelsgewerbes, das nun - mit Ausnahme des
Handels mit Medizinprodukten und
Handelstätigkeiten, die ausdrücklich Bestandteil eines reglementierten
Gewerbes sind - ein
freies Gewerbe ist. Die künftige Einteilung des Handelsgewerbes als freie
freies Gewerbe
lässt für diesen wichtigen Wirtschaftszweig viele nachteilige Entwicklungen
erwarten. Der
Handel ist in der Gesamtheit betrachtet, der größte Lehrlingsausbildner mit
derzeit rd. 18.000
Lehrlingen. Nachdem das Handelsgewerbe völlig frei zugänglich sein wird, lässt
dies radikale
Einbrüche zulasten der Lehrlingsausbildung
erwarten. Warum sollte ein junger Mensch diesen
qualifizierten Beruf noch erlernen?
Gerade der
Handel stellt keinen homogenen Wirtschaftszweig dar, sondern umfasst
unterschiedlichste Branchen wie den Handel mit
Baustoffen, Tieren, Autos oder
Lebensmitteln. Darüber hinaus ergeben sich jedoch zahlreiche Ungereimtheiten.
So wird das
Fleischergewerbe reglementiert, der überwiegende Verkauf von Frischfleisch
erfolgt jedoch
im Lebensmitteleinzelhandel.
Die
Auswirkungen dieser - sachlich nicht nachvollziehbaren - völligen
Liberalisierung
sowohl auf die Beschäftigten (u.a. Lehrlingsausbildung)
als auch auf die Konsumentinnen
sind je nach Branche unterschiedlich und derzeit noch nicht absehbar. Eine
derartige
Liberalisierung erfordert daher begleitende
Maßnahmen.
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert:
1. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die
Schaffung einer Monitoringkommission zu
erarbeiten und bis 31.05.2003 dem
Nationalrat einen entsprechenden Gesetzesantrag
vorzulegen.
2. Diese Monitoringkommission hat sich aus Vertretern der Konsumentinnen, der
Arbeitnehmerinnen und von Gewerbetreibenden
zusammen zu setzen (vergleichbar mit
der ehemaligen Euro-Preiskommission im Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit).
3. Die Kommission hat zu evaluieren, wie sich die Liberalisierung auf die einzelnen
Branchen im Handel auswirkt. Werden
wesentliche negative Folgen in einer bestimmten
Branche aufgezeigt, so sind auch die
entsprechenden gesetzlichen Konsequenzen daraus
zu ziehen. Hiefür soll die Kommission Empfehlungen abgeben.