540/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 02.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Darabos, Parnigoni, Mag. Elisabeth Grossmann, Krainer

und GenossInnen

betreffend Verkürzung und Attraktivierung des Zivildienstes

Am 12.7.2004 wurde von Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel eine
Zivildienstreformkommission eingesetzt. Anlass dafür waren die Ergebnisse der Bundesheer-
Reformkommission, die u.a. eine Verkürzung des Grundwehrdienstes auf sechs Monate
vorsah.

Zielsetzung war es, die Auswirkungen einer Verkürzung oder der Abschaffung des
Wehrdienstes auf den Zivildienst zu analysieren und Szenarien für eine Verkürzung des
Zivildienstes aufzuzeigen.

Die Zusammensetzung der Kommission und des Präsidiums spiegelt diesen Projektauftrag
wider. Die 40 Vertreterinnen und Vertreter in der Kommission repräsentierten nahezu alle
wesentlichen Organisationen, die von der zu diskutierenden Thematik betroffen sind.
In insgesamt 7 Präsidiums- und 5 Kommissionssitzungen wurden die Grundlagen für diesen
Bericht diskutiert. Auf der Arbeitsebene haben im Rahmen von 4 Fachausschüssen in Summe
rund 120 Expertinnen und Experten in insgesamt 28 Sitzungen die komplexe Materie intensiv
und ausführlich diskutiert und die Ergebnisse umfassend dokumentiert.

Die Zivildienstreformkommission hat folgende allgemeine Überlegungen konsensual
getroffen:

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Zivildienst in Österreich als überaus positiv
und wichtig für die soziale Grundversorgung des Landes einzustufen und daher auch in
Zukunft eine wichtige Rolle in sozial- und gesellschaftspolitischer Sicht spielen solle.
Aufbauend auf den Ergebnissen der Bundesheerreformkommission kam die
Zivildienstreformkommission einstimmig zur Überzeugung, dass der Zivildienst
grundsätzlich entsprechend zu verkürzen sei.


Die Kommission kam auch grundsätzlich zu dem Schluss, dass der Zivildienst in jedem Fall
zu attraktivieren sei und entwickelte dafür eine Reihe von möglichen Maßnahmen.

In wichtigen Detailaspekten, nämlich betreffend die Verkürzung des Zivildienstes sowie der
Gestaltung der finanziellen Rahmenbedingungen für die Zivildienstleistenden und der
sonstigen Attraktivierungsmaßnahmen, konnte kein Konsens erreicht werden. Die
Zivildienstreformkommission konnte daher in Folge der Bundesregierung auch kein
Konsenspapier vorlegen.

Für die SPÖ sind bei der Neugestaltung des Zivildienstes folgende Überlegungen prioritär:

Ø      Der Zivildienst entspricht in seinen Anforderungen sowohl in psychischer wie auch in
physischer Hinsicht voll dem Wehrdienst. Die Verkürzung des Wehrdienstes auf sechs
Monate ist daher auch beim Zivildienst umzusetzen.

Eine freiwillige Verlängerung des Zivildienstes von sechs auf neun Monate wird aus
mehreren Gründen anzubieten sein:

Organisationen im Rettungs-, Sanitäts- und Pflegebereich müssen den
Zivildienstleistenden eine bis zu drei-monatige Ausbildung zukommen lassen, um dem
Sanitätsgesetz bzw. den spezifischen Voraussetzungen des Pflegedienstes entsprechen
zu können.

Diese zusätzliche Ausbildung soll nach dem Ende des Zivildienstes in Form einer
Kompetenzbilanz ausgewiesen werden, damit auch die Zivildienstleistenden von dieser
Verlängerung konkret profitieren können. Überdies gewährleistet diese Möglichkeit zur
freiwilligen Verlängerung die Aufrechterhaltung des Sanitäts-, Rettungs- und
Pflegewesens in Österreich, was aus gesellschaftspolitischer Sicht unverzichtbar ist.

Um die notwendigen Planungsarbeiten zu ermöglichen, muss die Entscheidung zur
Ableistung eines sechs-monatigen oder um drei auf neun Monate freiwillig verlängerten
Dienstes vor Antritt des Zivildienstes getroffen werden. Auf Basis dieser Entscheidung
ist dann der Zuweisungsbescheid zu erlassen.


Ø      Eine weitere Attraktivierung für die freiwillige Verlängerung soll durch eine Erhöhung
des monatlichen Entgelts analog zum BAGS-Kollektivvertrag (Berufsvereinigung der
Arbeitgeber für Gesundheits- und Sozialberufe) ab dem 7. Monat der Zivildienstleistung
erfolgen.

Ø      Für die SPÖ ist die Attraktivierung des Zivildienstes ein Kernanliegen im Rahmen der
Reform ,,Zivildienst Neu". Eine solche Attraktivierung reicht von einer Erhöhung des
Zivildienstentgelts über ein Angebot von Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zu einer
gesetzlich verankerten Vertretung der Zivildienstleistenden.

Ø      Generell soll der ,,Zivildienst Neu" zum einen den Respekt gegenüber den Leistungen
der Zivildienstleistenden in unserer Gesellschaft ausdrücken, zum anderen diesen durch
Einbindung in moderne Strukturen eine sinnvolle Alternative zum Wehrdienst bieten,
von der sie auch in ihrer persönlichen Entwicklung profitieren können.

Aus den erwähnten Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die
Bundesregierung folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung:

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Entwurf
für ein modernes Zivildienstgesetz als Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher der
Zivildienst nach Maßgabe folgender Prämissen neu gestaltet wird:

1.                           Die gesetzliche Dauer des Zivildienstes ist auf sechs Monate herabzusetzen.

2.                           Diese Verkürzung des Zivildienstes tritt gleichzeitig mit der Verkürzung des
Wehrdienstes auf sechs Monate in Kraft.


3.                           Eine freiwillige Verlängerung des gesetzlichen Zivildienstes um drei Monate ist zu
ermöglichen, um insbesondere ausbildungsintensive Dienste, die gesellschaftlich
unabdingbar notwendig sind, weiter zu garantieren.

4.             Für die Zivildienstleistenden ist ein einheitliches Zivildienstentgelt (zusammengesetzt
aus dem Tageskostgeld und der monatlichen Pauschale) in der Höhe von derzeit 664,-
Euro in Summe vorzusehen, was die Vorgaben des Heeresgebührengesetzes und die
Empfehlungen des Verfassungsgerichtshofes (VfGH-Erkenntnis vom 29.06.2002
G275/01; §15 Abs2 erster Satz HGG 2001) umsetzt. Weiters müssen Energiezuschuss
und Wohnkostenbeihilfe (Rechtsanspruch auf Wohnkostenbeihilfe auch für Präsenz-
und Zivildienstleistende in Wohngemeinschaften) geregelt werden.

5.                           Der Entwurf für den ,,Zivildienst Neu" soll darüber hinaus weitere
Attraktivierungsmaßnahmen für den Zivildienst und die Zivildienstleistenden
beinhalten, wie:

die Anerkennung von Ausbildungen im Zivildienst in Form einer Kompetenzbilanz, um

die gewonnenen Fähigkeiten nachweisen zu können;

Einrichtung einer gesetzlichen Interessensvertretung, Einrichtung eines Rechtsinstitutes

für Beschwerden;

die Möglichkeit für dezentrale Einstiegstage, das Offert der Supervision für

Zivildienstleistende, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind;

die Anpassung der Bezahlung an die örtlichen Lebensverhältnisse (Indexierung) bei

Ableistung des Zivildienstes im Ausland;

und im Falle eines freiwillig verlängerten Zivildienstes eine Abgeltung der drei

zusätzlichen Monate entsprechend dem BAGS-Kollektivvertrag (Berufsvereinigung der

Arbeitgeber für Gesundheits- und Sozialberufe). Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen,

dass keine Konkurrenzsituation gegenüber dem regulären Arbeitsmarkt entsteht.

Zuweisungsvorschlag: Innenausschuss