540/A(E) XXII. GP
Eingebracht am 02.03.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Darabos, Parnigoni, Mag. Elisabeth Grossmann, Krainer
und GenossInnen
betreffend Verkürzung und Attraktivierung des Zivildienstes
Am 12.7.2004
wurde von Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel eine
Zivildienstreformkommission eingesetzt.
Anlass dafür waren die Ergebnisse der Bundesheer-
Reformkommission, die u.a. eine Verkürzung des Grundwehrdienstes auf
sechs Monate
vorsah.
Zielsetzung war
es, die Auswirkungen einer Verkürzung oder der Abschaffung des
Wehrdienstes auf den Zivildienst zu
analysieren und Szenarien für eine Verkürzung des
Zivildienstes aufzuzeigen.
Die
Zusammensetzung der Kommission und des Präsidiums spiegelt diesen
Projektauftrag
wider. Die 40 Vertreterinnen und Vertreter in der Kommission repräsentierten
nahezu alle
wesentlichen Organisationen, die von der zu diskutierenden Thematik betroffen
sind.
In insgesamt 7 Präsidiums- und 5 Kommissionssitzungen wurden die Grundlagen für
diesen
Bericht diskutiert. Auf der Arbeitsebene
haben im Rahmen von 4 Fachausschüssen in Summe
rund 120 Expertinnen und Experten in insgesamt 28 Sitzungen die komplexe
Materie intensiv
und ausführlich diskutiert und die Ergebnisse umfassend dokumentiert.
Die Zivildienstreformkommission hat folgende allgemeine Überlegungen
konsensual
getroffen:
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Zivildienst in Österreich
als überaus positiv
und wichtig für die soziale
Grundversorgung des Landes einzustufen und daher auch in
Zukunft eine wichtige Rolle in sozial- und gesellschaftspolitischer Sicht
spielen solle.
Aufbauend auf den Ergebnissen der Bundesheerreformkommission kam die
Zivildienstreformkommission einstimmig zur Überzeugung, dass der Zivildienst
grundsätzlich entsprechend zu verkürzen sei.
Die Kommission kam auch grundsätzlich zu dem Schluss, dass der
Zivildienst in jedem Fall
zu attraktivieren sei und
entwickelte dafür eine Reihe von möglichen Maßnahmen.
In wichtigen Detailaspekten, nämlich betreffend die Verkürzung des
Zivildienstes sowie der
Gestaltung der finanziellen
Rahmenbedingungen für die Zivildienstleistenden und der
sonstigen Attraktivierungsmaßnahmen, konnte kein Konsens erreicht werden. Die
Zivildienstreformkommission konnte daher in Folge der Bundesregierung auch kein
Konsenspapier vorlegen.
Für die SPÖ sind bei der Neugestaltung des Zivildienstes folgende Überlegungen prioritär:
Ø Der Zivildienst
entspricht in seinen Anforderungen sowohl in psychischer wie auch in
physischer Hinsicht voll dem Wehrdienst.
Die Verkürzung des Wehrdienstes auf sechs
Monate ist daher auch beim Zivildienst umzusetzen.
Eine freiwillige Verlängerung des Zivildienstes von sechs auf neun
Monate wird aus
mehreren Gründen anzubieten sein:
Organisationen
im Rettungs-, Sanitäts- und Pflegebereich müssen den
Zivildienstleistenden eine bis zu
drei-monatige Ausbildung zukommen lassen, um dem
Sanitätsgesetz bzw. den spezifischen Voraussetzungen des Pflegedienstes
entsprechen
zu können.
Diese
zusätzliche Ausbildung soll nach dem Ende des Zivildienstes in Form einer
Kompetenzbilanz ausgewiesen werden, damit
auch die Zivildienstleistenden von dieser
Verlängerung konkret profitieren können. Überdies gewährleistet diese
Möglichkeit zur
freiwilligen Verlängerung die Aufrechterhaltung des Sanitäts-, Rettungs-
und
Pflegewesens in Österreich, was aus gesellschaftspolitischer Sicht
unverzichtbar ist.
Um die
notwendigen Planungsarbeiten zu ermöglichen, muss die Entscheidung zur
Ableistung eines sechs-monatigen oder um
drei auf neun Monate freiwillig verlängerten
Dienstes vor Antritt des Zivildienstes getroffen werden. Auf Basis dieser
Entscheidung
ist dann der Zuweisungsbescheid zu erlassen.
Ø
Eine weitere
Attraktivierung für die freiwillige Verlängerung soll durch eine Erhöhung
des monatlichen Entgelts analog zum
BAGS-Kollektivvertrag (Berufsvereinigung der
Arbeitgeber für Gesundheits- und
Sozialberufe) ab dem 7. Monat der Zivildienstleistung
erfolgen.
Ø
Für die SPÖ ist die Attraktivierung des Zivildienstes ein Kernanliegen
im Rahmen der
Reform ,,Zivildienst Neu". Eine solche Attraktivierung reicht von
einer Erhöhung des
Zivildienstentgelts über ein Angebot von Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zu
einer
gesetzlich verankerten Vertretung
der Zivildienstleistenden.
Ø
Generell soll der ,,Zivildienst Neu" zum einen den Respekt
gegenüber den Leistungen
der
Zivildienstleistenden in unserer Gesellschaft ausdrücken, zum anderen diesen
durch
Einbindung in moderne Strukturen
eine sinnvolle Alternative zum Wehrdienst bieten,
von der sie auch in ihrer persönlichen Entwicklung profitieren können.
Aus den erwähnten Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die
Bundesregierung
folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung:
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie
möglich einen Entwurf
für ein modernes Zivildienstgesetz
als Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher der
Zivildienst nach Maßgabe folgender Prämissen neu gestaltet wird:
1.
Die gesetzliche
Dauer des Zivildienstes ist auf sechs Monate herabzusetzen.
2.
Diese Verkürzung des Zivildienstes tritt gleichzeitig mit der
Verkürzung des
Wehrdienstes auf sechs Monate in
Kraft.
3.
Eine freiwillige Verlängerung des gesetzlichen Zivildienstes um drei
Monate ist zu
ermöglichen, um insbesondere
ausbildungsintensive Dienste, die gesellschaftlich
unabdingbar notwendig sind, weiter zu garantieren.
4.
Für die Zivildienstleistenden ist ein einheitliches Zivildienstentgelt
(zusammengesetzt
aus dem Tageskostgeld und der monatlichen Pauschale) in der Höhe von derzeit
664,-
Euro in Summe vorzusehen, was die
Vorgaben des Heeresgebührengesetzes und die
Empfehlungen des Verfassungsgerichtshofes (VfGH-Erkenntnis vom 29.06.2002
G275/01; §15 Abs2 erster Satz HGG 2001)
umsetzt. Weiters müssen Energiezuschuss
und Wohnkostenbeihilfe (Rechtsanspruch auf Wohnkostenbeihilfe auch für
Präsenz-
und Zivildienstleistende in Wohngemeinschaften) geregelt werden.
5.
Der Entwurf für den ,,Zivildienst Neu" soll darüber hinaus
weitere
Attraktivierungsmaßnahmen
für den Zivildienst und die Zivildienstleistenden
beinhalten, wie:
die Anerkennung von Ausbildungen im Zivildienst in Form einer Kompetenzbilanz, um
die gewonnenen Fähigkeiten nachweisen zu können;
Einrichtung einer gesetzlichen Interessensvertretung, Einrichtung eines Rechtsinstitutes
für Beschwerden;
die Möglichkeit für dezentrale Einstiegstage, das Offert der Supervision für
Zivildienstleistende, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind;
die Anpassung der Bezahlung an die örtlichen Lebensverhältnisse (Indexierung) bei
Ableistung des Zivildienstes im Ausland;
und im Falle eines freiwillig verlängerten Zivildienstes eine Abgeltung der drei
zusätzlichen Monate entsprechend dem BAGS-Kollektivvertrag (Berufsvereinigung der
Arbeitgeber für Gesundheits- und Sozialberufe). Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen,
dass keine Konkurrenzsituation gegenüber dem regulären Arbeitsmarkt entsteht.
Zuweisungsvorschlag: Innenausschuss