555/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 03.03.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Krist, Schopf

und GenossInnen

betreffend Ausweitung der SchülerInnenfreifahrt auch auf InternatsschülerInnen

Vom allgemeinen Grundsatz der SchülerInnenfreifahrt in öffentlichen Transportmitteln sind
jene ausgenommen, die ihren Schulweg nicht täglich, aber dennoch in regelmäßigen
Abständen bestreiten. Dies trifft vor allem aber auf InterantsschülerInnen und damit
hauptsächlich auf BerufsschülerInnen zu.

Für sie wurde im Jahre 2002 ersatzweise die sogenannte Heimfahrtbeihilfe eingeführt, die
einen finanziellen Zuschuss zu den Fahrtkosten in Form einer Monatspauschale gewährt.
Diese alternative Form der Unterstützung wird den Anforderungen der InternatsschülerInnen
jedoch nicht ausreichend gerecht, weil sie im Regelfall nur zwischen 40 und 70 Prozent der
Fahrtkosten abdeckt. Die Regelung der SchülerInnenfreifahrt, bei der durch die Bezahlung
eines halbjährlichen Selbstbehaltes von 19,60 Euro der SchülerInnen keine weiteren Kosten
für den täglichen Schulweg entstehen, wäre für die InternatsschülerInnen wesentlich
günstiger.

Der Einwand des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz gemäß der Anfragebeantwortung 2323/AB (XXII.GP.NR), dass auf
Grund der für die nicht berechenbare und vorhersehbare Regelmäßigkeit der
Familienheimfahrten der InternatsschülerInnen keine namensbezogenen Fahrausweise
ausstellbar sind, ist nicht haltbar. Es ist durchaus möglich und vertretbar, dass den
InternatschülerInnen ein Fahrausweis für den gesamten Zeitraum ihres Internatsaufenthaltes
(wie z.B. zehn Wochen) ausgestellt wird, da die SchülerInnen ihre Heimfahrt nur an den
Wochenenden oder an sonstigen schulfreien Tagen antreten können.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

„Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird
aufgefordert, die Benachteilung der InternatsschülerInnen bei der Schülerfreifahrt zu
beseitigen".

Zuweisungsvorschlag:                        Familienausschuss