624/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.05.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend sprachliche Frühförderung

 

 

Die Zukunftskommission verweist in ihrem Endbericht auf den breiten, gesamteuropäischen Konsens, dass eine möglichst früh einsetzende individualisierende Förderung von SchülerInnen die wichtigste Maßnahme gegen ein späteres Scheitern im Bildungsprozess und gegen die Verfestigung des sozio-ökonomischen Status durch die Schule sei. Die ExpertInnen der Zukunftskommission betonen hier die zentrale Bedeutung der Sprache. Insbesondere bei Kindern mit Migrationshintergrund sei sprachliche Frühförderung wichtig und richtig.

 

Sprachliche Frühförderung in Form eines verpflichtenden Vorschul- oder Kindergartenjahres – so stellt die Zukunftskommission fest – darf nicht auf die kognitive Kompetenz  und die deutsche Sprache allein gerichtet sein, sondern muss sowohl die Förderung von Kommunikationsfähigkeit und Literalität insgesamt sowie eine Anerkennung und Stärkung der Herkunftssprachen zum Ziel haben.

Als weiteres wichtiges Element verweist die Zukunftskommission auf eine entsprechende Bildungsberatung, die durch multikulturell zusammengesetzte Teams und auch in den am stärksten verbreiteten Herkunftssprachen der MigrantInnen angeboten werden sollte. Hier haben Kindergarten und (Vor-) Schule mitzuwirken, um die Eltern für eine frühe Beteiligung an Fördermaßnahmen auch vor Beginn der Schulpflicht zu gewinnen.

 

Als Umsetzungshinweise empfiehlt die Zukunftskommission:

 

·        Gemeinsame Sprachförderung deutschsprachiger und nichtdeutschsprachiger Kinder, um gesteuerten und ungesteuerten Spracherwerb sowie eine interkulturelle Öffnung zu bewirken; auch deutschsprachige Kinder profitieren von früher Sprachförderung und erhöhtem Sprachbewusstsein.

·        Bilinguale Lerngruppen und Angebote, die auch die Herkunftssprache von Kindern mit Migrationshintergrund stärken (Fortführung und Ausbau von Programmen zweisprachiger Alphabetisierung).

·        Eine in die allgemeine Frühförderung eingebettete Förderdiagnostik (anstelle isolierter Tests), mit der Förderstrategien zu erarbeiten sind, die über die Frühförderung hinausreichen. Der Bildungsgang solle bis in die Sekundarstufe hinein von einer kontinuierlichen Sprachdiagnostik begleitet werden.

·        Die frühe Sprachförderung sei als vorgezogener Schulbeginn (0. Schuljahr ab dem 5. Lebensjahr als neue Form der „Vorschule“) anzulegen. Sichergestellt werden muss, dass die Förderung in der Schule fortgeführt wird, da ein „Vorschuljahr“ nicht-deutschsprachige Kinder nicht auf den gleichen Sprachstand bringen kann, für den deutschsprachige Kinder 5-6 Jahre Entwicklungszeit benötigen.

·        Kindergarten- und VorschulpädagogInnen sowie VolksschullehrerInnen bedürfen einer spezifischen Ausbildung in den Bereichen Sprachdiagnostik, bilinguale Sprachförderung und Mehrsprachigkeitsdidaktik. Die Zukunftskommission empfiehlt, vorhandene Ansätze (Akademielehrgänge „Deutsch als Zweitsprache“u.ä.) auszubauen und als regelhafte Bestandteile in die Erstausbildung zu integrieren.

·        Die Möglichkeiten der dreijährigen Schuleingangsphase sollen genützt werden, wenn die Sprachkenntnisse der 6-Jährigen für die Teilnahme am Regelunterricht noch unzureichend sind. Die Zukunftskommission sieht hier ein „Intensiv-Sprachlernjahr“ vor.

·        Die Aufstockung der LehrerInnenressourcen sei wesentlich für die Umsetzung:

„Wesentliche Defizite im Bereich der schulischen Grundlagenarbeit und der Schülermotivation entstehen in der Grundstufe I: In diesem Bereich müssen daher zusätzliche Lehrerressourcen eingesetzt werden. Sie sind für Zusatz-LehrerInnen für eine individualisierende Sprachbetreuung von Schülern/innen nicht-deutscher Muttersprache und von >Risikogruppen< begleitend zum Unterricht in der Grundstufe I zu verwenden.“ (54)

 

Bildungsministerin Gehrer zeigt sich bisher allerdings nicht bereit, ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Im Schulpaket I kündigt sie zwar die Pilotphase der sprachlichen Frühförderung für den Herbst 2005 an - ohne eine Aufstockung finanzieller und personeller Ressourcen wird diese aber nicht umsetzbar sein.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf für die Schaffung der gemeinsamen sprachliche Frühförderung (der deutschen und der Herkunftssprache) vorzulegen. Dieser hat den Umsetzungshinweisen der Zukunftskommission zu entsprechen. Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat weiteres dafür Sorge zu tragen, dass für die Weiterführung der Förderung in der Schule – wie von der Zukunftskommission gefordert - ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuß vorgeschlagen.