634/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 12.05.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen

und GenossInnen

betreffend Übereinkommen der UNESCO zum Schutz der kulturellen Vielfalt

Die 32. UNESCO-Generalkonferenz hat beschlossen, ein Übereinkommen zum Schutz der
Vielfalt kultureller Inhalte und künstlerischer Ausdrucksformen ausarbeiten zu lassen. In der
Erklärung der UNESCO wird die Anerkennung der Besonderheit kultureller Güter und
Dienstleistungen gefordert, die als Träger von Identitäten, Wertvorstellungen und Sinn nicht
als einfache Waren und Konsumgüter betrachtet werden können.

Der österreichische Nationalrat betrachtet den Erhalt des kulturpolitischen
Gestaltungsspielraums angesichts des fortschreitenden Liberalisierungsdrucks und der
zunehmenden Globalisierung als vorrangige Aufgabe und begrüßt daher die Schaffung eines
internationalen Instruments zum Schutz der kulturellen Vielfalt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Bundesregierung wird ersucht,

-    sich an der Erarbeitung eines Übereinkommens zum Schutz der Vielfalt kultureller
Inhalte und künstlerischer Ausdrucksformen im Rahmen der UNESCO aktiv zu
beteiligen, sich für einen Abschluss der Verhandlungen im Rahmen des vorgesehenen
Zeitplans einzusetzen und den österreichischen Nationalrat über den Fortgang der
Verhandlungen zu unterrichten;

-    im Rahmen der EU und darüber hinaus auch auf internationaler Ebene sicherzustellen,
dass die kulturpolitischen Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten erhalten bleiben,


so dass öffentliche und mit öffentlichen Mitteln geforderte kulturelle Einrichtungen
auch in Zukunft erhalten bleiben können;

-    sicherzustellen, dass die Besonderheit von kulturellen Gütern und Dienstleistungen im
Rahmen des zu erarbeitenden UNESCO-Übereinkommens normativ festgeschrieben
wird;

-    dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen des UNESCO-Übereinkommens die Bedeutung
sowohl direkter als auch indirekter öffentlicher Finanzhilfe anerkannt wird und dass die
Unterzeichnerstaaten über Art, Umfang und Empfänger solcher Hilfen entscheiden
können;

-    sich dafür einzusetzen, dass im UNESCO-Übereinkommen das Recht der
Unterzeichnerstaaten klar hervorgehoben wird, Politiken und Gesetze zur Förderung
und zum Schutz der kulturellen Vielfalt und des Pluralismus der Medien zu entwickeln,
aufrechtzuerhalten und umzusetzen;

-    sich dafür einzusetzen, dass die überaus wichtige Rolle öffentlicher Sendeanstalten,
anerkannt wird, und zwar im Hinblick auf die Gewährleistung, Unterstützung und
Entwicklung der kulturellen Vielfalt und des Zugangs zu qualitativ hochwertigen
Inhalten und Informationen für die Bürgerinnen und Bürger;

-    sicherzustellen, dass die Staaten das Recht zur Organisation, zur Finanzierung und zur
Definition des Aufgabenbereichs der öffentlichen Einrichtungen beibehalten, deren
Aufgabe die Gewährleistung der kulturellen Vielfalt und des Pluralismus der Medien
ist;

-    sich in der EU dafür einzusetzen, dass auch bei den Verhandlungen im Rahmen der
„World Trade Organization“ (WTO) bzw. des „General Agreement in Trade in
Services“ (GATS) die Besonderheiten des Kulturbereichs entsprechend berücksichtigt
und abgesichert werden;

-    auf die Festlegung der Verhandlungsposition der EU im Rahmen von WTO und GATS
dahingehend Einfluss zu nehmen, dass keine weiteren Liberalisierungsverpflichtungen
eingegangen werden, die die kulturelle Vielfalt und den Medienpluralismus
beeinträchtigen oder kulturelle und audiovisuelle Dienstleistungen unter ausschließlich
ökonomischen Gesichtspunkten ermöglichen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.