640/A XXII. GP

Eingebracht am 09.06.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANTRAG

der Abgeordneten Heidrun Silhavy

und Genossinnen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert

wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, BGBL. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch
das Bundesgesetz BGBL. I Nr. 179/2004, wird wie folgt geändert:

§ 33 Abs. 1 lautet:

,,§ 33. (1) Die Dienstgeber haben jede von ihnen beschäftigte, nach diesem Bundesgesetz in
der Krankenversicherung pflichtversicherte Person (Vollversicherte und Teilversicherte) vor
Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden und binnen sieben
Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung abzumelden. Die An- sowie Abmeldung durch
den Dienstgeber wirkt auch für den Bereich der Unfall- und Pensionsversicherung, soweit die
beschäftigte Person in diesen Versicherungen pflichtversichert ist.“

Gemäß § 69 Abs. 4 GOG wird verlangt, über diesen Antrag eine Erste Lesung innerhalb von
drei Monaten anzuberaumen.

Zuweisungsvorschlag: Sozialausschuss


Begründung:

Die illegale Beschäftigung ist eines der zentralen beschäftigungspolitischen Probleme. Die
SPÖ sowie die Interessensvertretungen der ArbeitnehmerInnen fordern schon seit Jahren mit
Nachdruck wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Praktiken von Schwarz-
unternehmern. Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion hat daher bereits mehrmals einen
Antrag zur Bekämpfung des Schwarzunternehmertums eingebracht (siehe Antrag 182/A
XXII.GP). Leider wurde dieser von den Regierungsparteien immer wieder vertagt.

Die Notwendigkeit und Dringlichkeit für wirksame Maßnahmen gegen Schwarzunternehmer-
tum und Sozialbetrug wurde vor allem im Zuge der Aufdeckung des so genannten
Frächterskandals im Jänner 2001 offenkundig.

Das Problem verschärfte sich, als insbesondere in der Baubranche kriminelle
Machenschaften im Bereich Sozialbetrug kontinuierlich zunahmen.

Zwischenzeitlich sind auch die u.a. aufgrund der sozialbetrügerischen Gründung von
Scheinunternehmen entstandenen offenen Beiträge, Steuern und Abgaben angewachsen.
So betragen etwa die offenen Beitragsrückstände der Arbeitgeber gegenüber der
Sozialversicherung ca. 900 Millionen Euro. Ein unverhältnismäßig großer Teil von etwa
45% dieser offenen Beiträge entfällt auf die Baubranche und ist auch zum weit
überwiegenden Teil nicht einbringlich.

Welcher Betrag davon auf Sozialbetrug zurückzuführen ist, lässt sich naturgemäß nur schwer
sagen. Geht man von den Erfahrungswerten der Praktiker und von den Konkursstatistiken aus,
so ergibt sich, dass mehr als 80% der Neugründungen in der Baubranche auf dubiose Firmen
entfallen. Dies lässt darauf schließen, dass allein der Sozialversicherung zweifellos mehrere
hundert Millionen Euro verloren gehen.

Berücksichtigt man auch noch die entgangenen Beiträge an Steuern und Abgaben, die in den
Erläuterungen zum gegenständlichen Entwurf mit 800 bis 1.000 Millionen angegeben werden
sowie die offenen Beiträge an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK), so
ergibt sich eine grob geschätzte Summe von 1, 5 bis 2 Milliarden Euro. Es ist daher
höchste Zeit, wirksame Maßnahmen gegen Sozialbetrug zu ergreifen, damit Finanz,
Sozialversicherung und BUAK nicht noch weitere hunderte Millionen Euro entgehen.

Ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung des Schwarzunternehmertums ist die Anmeldung
zur Sozialversicherung vor Arbeitsantritt.

Dies hatte auch diese Regierung bereits erkannt, als nämlich des Soziabetrugsgesetz 2004 in
Begutachtung ging, war die Anmeldung vor Arbeitsantritt enthalten. Bis zur Beschlussfassung
dieser Gesetzesvorlage wurde aber gerade diese Bestimmung - aufgrund welcher
Interventionen auch immer - wieder verwässert, sodass eine Anmeldung bis spätestens
24 Uhr des ersten Arbeitstages ermöglicht wurde. Somit wurde das wirksamste Instrument
gegen illegale Beschäftigung wieder nicht umgesetzt.

In jüngster Zeit hat auch die Bauwirtschaft erkannt, dass nachhaltige Abwehrmaßnahmen
erforderlich sind und fordert in der Kampagne unter dem Motto „BAUfair“ unter anderem
auch die Anmeldung vor Arbeitsantritt.

Diese Maßnahme sollte daher rasch umgesetzt werden und weitere müssen folgen.