648/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 09.06.2005
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Hermann Gahr, Josef Bucher,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend alpine Schutzhütten

Die alpinen Vereine haben aus Anlass des österreichischen Vorsitzes in der Alpenkonvention darauf aufmerksam gemacht, dass die alpine Infrastruktur abseits technischer Aufstiegshilfen vor notwendigen, aus eigenen Mitteln der Vereine nicht leistbaren Sanierungs- und Modernisierungsschritten steht. Auch die Landeshauptleutekonferenz hat sich bereits mit dieser Frage befasst.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat möge beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit ersucht, gemeinsam mit anderen zuständigen Regierungsmitgliedern und in Zusammenarbeit mit den alpinen Vereinen, den Bundesländern und anderen beteiligten Institutionen ein mehrjähriges Programm für den alpinen Raum (Weiterentwicklung des Schutzhüttensanierungsprogramms der Bundesregierung) auszuarbeiten und dabei insbesondere Projekte mit folgenden Schwerpunkten zu berücksichtigen:

-         ökologische Sanierung von Schutzhütten alpiner Vereine abseits technischer Aufstiegshilfen, insbesondere

o       Energieversorgung

o       Abwasser- sowie Abfallentsorgung

o       Brandschutz, Arbeitnehmerschutz

o       Adaption von Genehmigungsverfahren an die alpinen Gegebenheiten

-         Wartung des alpinen Wegenetzes

-         alpine Sicherheit, Vorsorge für Bergung und Erste Hilfe

-         Schutz von Natur und alpiner Umwelt sowie der alpinen Flora und Fauna

-         sanfter Tourismus, gesundes Wandern.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss vorgeschlagen.