660/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 06.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Kautionsrückzahlungen im Mietrecht

 

 

Da die Rückzahlung von Kautionen im Mietrechtsgesetz (MRG) nicht geregelt ist, wird diese Lücke von vielen VermieterInnen ausgenutzt. Unter teilweise nicht nachvollziehbaren Begründungen wird die Rückzahlung von oft mehreren Monatsmieten samt Verzinsung verweigert.

Die VermieterInnen gehen mit dieser Vorgehensweise kaum ein Risiko ein, da den betroffenen MieterInnen nur der Weg zum Bezirksgericht bleibt. Dort muss aber die Rückforderung im streitigen Verfahren geltend gemacht werden, deswegen besteht für die MieterInnen ein enormes Prozesskostenrisiko, welches meist nicht in Kauf genommen werden kann.

Der Bundesgesetzgeber ist daher aufgefordert, im MRG Regelungen zu treffen, die die maximale Höhe von zu leistenden und den Rückgabezeitpunkt für geleistete Kautionen bei Mietwohnungen festlegen und eine Möglichkeit der erleichterten Rückforderung analog zu illegalen Ablösen oder zuviel bezahlten Mietzinsen vor den Schlichtungsstellen schaffen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Novelle des Mietrechtsgesetzes (MRG) vorzulegen, mit der die maximale Höhe von zu leistenden und der Rückgabezeitpunkt für geleistete Kautionen bei Mietwohnungen festgelegt und eine Möglichkeit der erleichterten Rückforderung analog zu illegalen Ablösen oder zuviel bezahlten Mietzinsen vor den Schlichtungsstellen geschaffen wird.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.