667/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 06.07.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

betreffend freier Eintritt in die Bundesmuseen

 

Mit der Ausgliederung der Bundesmuseen wurde nicht nur die Jahreskarte abgeschafft, mit der für 21 € Zutritt in alle ständigen Sammlungen möglich war. Vor allem wurden die Eintrittspreise für die einzelnen Museen saftig erhöht. So ist etwa im  Haupthaus des KHM die Eintrittskarte seit der Ausgliederung um das Dreifache gestiegen, von 3,3 € vor der Ausgliederung auf heute 10 €.

Aufgabe der Bundesmuseen ist neben der Pflege die Vermittlung des kulturellen Erbes in Österreich. Die hohen Eintrittspreise können diese Vermittlung allerdings insofern nicht gewährleisten, als für die finanzschwächeren Bevölkerungsgruppen der Zugang zu den Kulturgütern erschwert wird. Wenn eine Familie mit Kind an einem Sonntag Vormittag die Gemäldegalerie besuchen möchte, kostet das 20 €. Jede Eintrittskarte in die österreichischen Museen kostet dem Bund aber  heute ohnehin schon 20 €. Die persönliche Belastung der Kunstinteressierten über den Eintritt ist besonders für einkommensschwache potentielle BesucherInnen eine unnötige finanzielle Barriere und dient nicht dem gesetzlichen Kulturauftrag des Bundes nach dem Museumsgesetz (§2 Abs.1).

 

Die Erlöse der Eintritte zu den ständigen Schausammlungen belaufen sich auf etwa 10 Mio. €. Bei freiem Eintritt würde sich die Basisabgeltung also um 10 Mio. € erhöhen.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und kulturelle Angelegenheiten wird ersucht, dass Bundesmuseen-Gesetz dahingehend zu ändern, dass

 

den BesucherInnen freier Zutritt zu den Schausammlungen der Bundesmuseen gewährt wird.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.