680/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 08.07.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde
betreffend „Gläserne Parteienkassen"

Begründung

Die Existenz und Vielfalt politischer Parteien sind wesentliche Bestandteile einer
demokratischen Grundordnung. Zu ihren Aufgaben gehören vor allem die Mitwirkung
an der politischen Willensbildung. Gleichzeitig ist es notwendig und richtig, dass die
politischen Parteien aus öffentlicher Hand finanziert werden. Nur so kann
gewährleistet werden, dass die Entscheidungen der politischen Handlungsträger
aufgrund einer internen Meinungsbildung getroffen werden können. Andernfalls
wären die Parteien in ihrer Finanzierung von Zuwendungen bestimmter Lobbys und
Großspendern abhängig, die sich dafür wiederum Gegenleistungen erwarten
würden. Will man diese Auswüchse, wie etwa „gekaufte politische Entscheidungen"
und Korruption verhindern, so führt an einer öffentlichen Parteienfinanzierung kein
Weg vorbei.

Gerade diese Finanzierung von Parteiarbeit durch öffentliche Gelder bedeutet
gleichzeitig aber eine ganz besondere Verantwortung dafür, mit diesen Mitteln
sorgsam umzugehen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, dass ihre Gelder
zweckentsprechend eingesetzt werden. Verfolgte man die detaillierten
Medienberichte über die Spesenausgaben des Kärntner Landeshauptmannes Dr.
Haider, so kann von einem verantwortungsvollen Umgang mit Parteigeldern wohl
kaum die Rede sein. Derartigen Umtrieben von Politikern, die sich als Vertreter des
„kleinen Mannes" darstellen wollen, andererseits aber millionenschwere Spesentöpfe
verprassen, gehört ein Riegel vorgeschoben, weil sie es offenbar für ihre persönliche
Inszenierung in Kauf nehmen, das Vertrauen der Bevölkerung in das Parteiensystem
und die Politik insgesamt weiter zu beschädigen.

Die Antwort auf dieses Konglomerat aus dubiosen Finanzierungsquellen und
abgehobener Verschwendungssucht kann nur maximale Transparenz und
Öffentlichkeit sein. Die Parteien sollen selbstverständlich weiterhin mit den
öffentlichen Mitteln ausgestattet werden, die für ihre politische Arbeit notwendig sind.
Die Steuer zahlenden Bürgerinnen haben aber gleichzeitig ein Recht darauf, zu
erfahren, wer diese Parteien - nicht ganz uneigennützig - zusätzlich finanziert, und
wofür das Geld der Parteien im einzelnen verwendet wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

 


Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des
Parteiengesetzes zur Beschlussfassung vorzulegen, die insbesondere in folgenden
Punkten mehr Transparenz gewährleisten soll:

         Verpflichtung der Parteien, eine detailliertere Aufschlüsselung ihrer Ausgaben
in den jährlichen Rechenschaftsbericht aufzunehmen (insbesondere
hinsichtlich Zuwendungen an MandatarInnen und Regierungsmitglieder zB für
persönliche Spesen und Repräsentationsaufwand)

         Deklarationspflicht: alle Parteien und wahlwerbenden Gruppen haben ihre
Parteifinanzen jährlich gegenüber dem Präsidenten des Nationalrates und
dem Rechnungshof zu deklarieren, sobald sie für den Nationalrat kandidieren.
In den Rechenschaftsbericht ist auch eine Vermögensbilanz aufzunehmen.

         Detailliertere Darstellung der Parteieinnahmen im Rechenschaftsbericht
(neben direkten Spenden sollen auch indirekte Spenden, wie
Kostenübernahmen, Sachspenden, Zuwendungen an Teil- und
Vorfeldorganisationen, lebende Subventionen, Kredite zu marktunüblichen
Konditionen etc. offen zu legen sein) sowie Veröffentlichung des Berichtes
durch die Parlamentsdirektion

         Spenden, deren Wert innerhalb eines Kalenderjahres € 7.000.- übersteigt,
sind unter Angabe des Spenders (Name und Adresse) im
Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen.

         Die Annahme von Spenden soll Parteien jedenfalls in folgenden Fällen
generell untersagt sein:

o   anonymen Spenden, deren Wert € 500.- übersteigt

o   Spenden, die einer Partei offensichtlich in Erwartung einer

Gegenleistung gewährt werden
o   Spenden von Körperschaften öffentlichen Rechts, Kammern und von

Verbänden, die von diesen lediglich weitergeleitet werden

(„Spendenwäsche")

     Eine Verletzung der Transparenz-Bestimmungen über Parteienfinanzierung
(etwa durch Vermögensverschleierung oder das Zerlegen einer Spende in
Teilbeträge) soll strafrechtliche Konsequenzen haben. Die Verheimlichung
einer Spende sollte außerdem zur Einziehung des Geldwerts der Spende
durch das Parlament und zur Einbehaltung des doppelten Werts bei der
nächsten Auszahlung der Parteienfinanzierung führen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.