688/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 08.07.2005
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Sabine Mandak

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Initiative für bundeseinheitliche Bestimmungen auf dem Gebiet des

Jugendschutzes

Derzeit gibt es in Österreich neun unterschiedliche Jugendschutzgesetze, wobei
jeweils das Recht des betreffenden Landes anwendbar ist, in welchem sich der/die
Jugendliche befindet. Dies hat sich nicht zuletzt aufgrund der gestiegenen
Mobilität Jugendlicher in den letzten Jahren immer mehr als Nachteil für die
Jugendlichen herausgestellt, da diese über das Gesetz jenes Bundeslandes
Bescheid wissen müssten, in dem sie sich gerade aufhalten. Zudem ist es aus
Gerechtigkeits- und Gleichheitsüberlegungen Ziel, dass für alle sich in
Österreich aufhaltenden Jugendlichen die gleichen Bestimmungen gelten.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumenten-
schutz wird ersucht, Kontakte mit den zuständigen Vertretern der Bundesländer
mit dem Ziel aufzunehmen, für das gesamte Bundesgebiet einheitliche Jugend-
schutzbestimmungen durch ein Bundesgesetz zu schaffen.

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Familienausschuss