706/A(E) XXII. GP

Eingebracht am 28.09.2005
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Ausbau der ambulanten Neuro-Rehabilitation

 

 

Der Schlaganfall ist der häufigste Grund von Behinderungen im Erwachsenen-Leben und jeder Dritte ist davon betroffen.

Die Anzahl der Neuerkrankungen pro Jahr beträgt 300 pro 100.000 Einwohner.

Davon stirbt ein Drittel der PatientInnen sofort,  bei 1/3 bessert sich der Zustand innerhalb von 3-4 Wochen spontan, ein Drittel benötigt eine Langzeit Rehabilitation.

Seit 1992 ist die Rehabilitation eine Pflichtleistung der Krankenkassen (50.ASVG-Novelle)

Trotzdem gibt es große Defizite, vor allem in der ambulanten Rehabilitation, die an die Rehabilitation im Krankenhaus anschließt, bzw. zwischen Krankenhausaufenthalt und Aufenthalt in einer Rehab-Klinik und danach stattfinden sollte.

Die ambulante Rehabilitation wird nicht flächendeckend angeboten, es gibt vielfach keine interdisziplinären Teams, Hausbesuche werden oft nicht genehmigt, es fehlt eine Qualitätssicherung in diesem Bereich.

Die Finanzierung der Krankenkasse ist meist auf 30 Therapie-Einheiten beschränkt.

Die prinzipielle Trennung zwischen Krankenbehandlung und Behindertenbetreuung wirkt sich ebenfalls sehr ungünstig aus.

Ebensolche Defizite gibt es im Bereich der Rehabilitation bei Schädel/Hirn-Verletzungen nach Unfällen.

Ein Ausbau der ambulanten Rehabilitation würde sich durch ein hohes „return of investment“ auszeichnen, da die derzeit bestehenden sehr hohen Folgekosten verringert würden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, bis spätestens 31.3.2006 Initiativen für den Ausbau der ambulanten Rehabilitation zu setzen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.