75/A XXII. GP
Eingebracht am 26.03.2003
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möglich.
Antrag
der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, DDr. Niederwieser, Reheis
und GenossInnen
gem. § 99 Abs. l GOG auf Beauftragung des Rechnungshofes mit der Durchführung eines
besonderen Aktes der Gebarungsüberprüfung betreffend die auftrags- und widmungsgemäße
Verwendung sowie die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Einsatzes
von Bundesmittel für die Neugestaltung der Bergisel-Schanze
„Bei den Kosten gibt es auf der neuen Sprungschanze am
Bergisel in Innsbruck einen neuen
Schanzenrekord." „Bergisel: Kosten heben ab", so berichten die
Medien, insbesondere der
Standard in seiner Ausgabe vom 14. März 2003, über die Kostenexplosion beim
Umbau der
Bergisel-Schanze.
Die Kosten für die öffentliche Hand wurden 1998 mit ca.
50 Mio. ATS veranschlagt; bis
heute gibt es keine Abrechnung, es ist jedoch zu befürchten, dass die Kosten
gegenüber der
Schätzung die drei- bis vierfache Höhe ausmachen werden. Die Finanzierung wurde
als
Drittelfinanzierung (Stadt Innsbruck, Land Tirol und Bund) konzipiert. Bisher
wurden mit der
Angelegenheit das Kontrollamt der Stadt Innsbruck und der Tiroler
Landesrechnungshof
befasst.
Die unterzeichneten Abgeordneten gehen davon aus, dass
auch der Bund mit seinem
Rechnungshof diese Kostenexplosion überprüfen soll und muss, um ein
gesamtheitliches Bild
und eine gesamtheitliche Beurteilung zu ermöglichen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag
Der Nationalrat beauftragt den Rechnungshof mit der
Durchführung eines besonderen Aktes
der Gebarungsüberprüfung im Sinne des § 99 Abs. l GOG, nämlich die auftrags-
und
widmungsgemäße Verwendung sowie die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit des Einsatzes von Bundesmittel für die Neugestaltung der
Bergisel-Schanze.
Zuweisungsvorschlag: Rechnungshofausschuss