75/A XXII. GP

Eingebracht am 26.03.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, DDr. Niederwieser, Reheis

und GenossInnen

gem. § 99 Abs. l GOG auf Beauftragung des Rechnungshofes mit der Durchführung eines

besonderen Aktes der Gebarungsüberprüfung betreffend die auftrags- und widmungsgemäße

Verwendung sowie die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Einsatzes

von Bundesmittel für die Neugestaltung der Bergisel-Schanze

„Bei den Kosten gibt es auf der neuen Sprungschanze am Bergisel in Innsbruck einen neuen
Schanzenrekord." „Bergisel: Kosten heben ab", so berichten die Medien, insbesondere der
Standard in seiner Ausgabe vom 14. März 2003, über die Kostenexplosion beim Umbau der
Bergisel-Schanze.

Die Kosten für die öffentliche Hand wurden 1998 mit ca. 50 Mio. ATS veranschlagt; bis
heute gibt es keine Abrechnung, es ist jedoch zu befürchten, dass die Kosten gegenüber der
Schätzung die drei- bis vierfache Höhe ausmachen werden. Die Finanzierung wurde als
Drittelfinanzierung (Stadt Innsbruck, Land Tirol und Bund) konzipiert. Bisher wurden mit der
Angelegenheit das Kontrollamt der Stadt Innsbruck und der Tiroler Landesrechnungshof
befasst.

Die unterzeichneten Abgeordneten gehen davon aus, dass auch der Bund mit seinem
Rechnungshof diese Kostenexplosion überprüfen soll und muss, um ein gesamtheitliches Bild
und eine gesamtheitliche Beurteilung zu ermöglichen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden


Antrag

Der Nationalrat beauftragt den Rechnungshof mit der Durchführung eines besonderen Aktes
der Gebarungsüberprüfung im Sinne des § 99 Abs. l GOG, nämlich die auftrags- und
widmungsgemäße Verwendung sowie die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit des Einsatzes von Bundesmittel für die Neugestaltung der Bergisel-Schanze.

Zuweisungsvorschlag: Rechnungshofausschuss